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   LAG Hessen, 06.10.1995 - 15 Sa 20/95   

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https://dejure.org/1995,5443
LAG Hessen, 06.10.1995 - 15 Sa 20/95 (https://dejure.org/1995,5443)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.10.1995 - 15 Sa 20/95 (https://dejure.org/1995,5443)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 (https://dejure.org/1995,5443)
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    Aus- und Weiterbildung: Sprachkurs als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96

    Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG

    Es wird hier auf eine Wiedergabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur politischen Bildung - auch speziell im Sinne des § 1 Absatz 3 HBUG (vgl. dazu BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - EzA § 1 HBUG Nr. 2 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen) - , der die Kammer folgt (vgl. dazu ausführlich Kammerurteile vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 und vom 19. März 1996 - 15 Sa 1220/95 - NZA- RR 1996, 448) verzichtet.

    Schließlich ist hier nicht näher auf die Frage der Qualifikation der Seminarleiterin und der übrigen von Seiten des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung eingesetzten Personen einzugehen (vgl. entsprechend bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 ).

    Die vorstehenden Ausführungen ergeben zugleich, daß die auf der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse und Befähigungen für die Beklagte das gebotene auch nur gering einzuschätzende Mindestmaß von greifbaren Vorteilen mit sich brachten (an diesem Erfordernis hält die Kammer fest; entsprechend bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 - NZA-RR 1996, 245 ).

  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 1445/96

    Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildung

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  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

    Von der Tatbestandswirkung der Anerkennung umfasst werden hingegen die in § 9 Abs. 4, 6 und 7 Satz 3 HBUG angesprochenen Voraussetzungen, so dass sich für Hessen die Überprüfung durch die Gerichte für Arbeitssachen beschränkt auf die Fragen des § 1 Abs. 2 bis 4 HBUG (vgl. auch die BAG, Urteile vom 09. Februar 1993, aaO.; Beschluss des BVerfG vom 15. Dezember 1987, aaO., zu II 2 b der Gründe), sich mithin insbesondere nicht erstreckt auf die personelle oder organisatorische Ausstattung des Trägers (§ 9 Abs. 4 Satz 1, Abs. 7 Satz 3 HBUG; dazu bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter ausdrücklicher Aufgabe der von der 11. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 07. Juni 1993 - 11 SaGa 629/93 -, LAGE HBUG § 1 Nr. 1 vertretenen Ansicht).

    Dass insoweit jedoch keine sehr hohen Anforderungen zu stellen sind, ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen (ebenso etwa BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.; insgesamt ebenso bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hessen, 07.12.1999 - 15 Sa 116/99

    Erstattungsfähigkeit von Bildungsurlaub; Zum didaktischen Konzept bei

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