Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 06.05.1996

Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95   

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LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95 (https://dejure.org/1996,4640)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95 (https://dejure.org/1996,4640)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. April 1996 - 11 (13) TaBV 83/95 (https://dejure.org/1996,4640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG §§ 2, 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1939
  • NZA-RR 1997, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Das ist ständige und einhellige Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28.05.1976 - 1 AZR 116/74 in AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972).

    Maßgebend dafür ist, daß eine Schulung mit diesem Inhalt (Grundkenntnisse des BetrVG) stets und ohne weitere Begründung für erforderlich gehalten wird, keinen aktuellen Bezug zum betrieblichen Geschehen benötigt und von jedem Betriebsratsmitglied in Anspruch genommen werden kann (BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24.08.1976 - 1 ABR 109/74 in AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953; Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 21.11.1978 - 6 ABR 10/77 in AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79 in DB 1982, 704).

    Es ist aber nicht Aufgabe einer vom Arbeitgeber finanzierten Schulung, aus den Betriebsratsmitgliedern - noch dazu aus allen - Spezialisten des Betriebsverfassungsrechts zu machen; vielmehr geht der Gesetzgeber bei den nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungen von einem begrenzten Ausbildungsaufwand aus (BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Maßgebend dafür ist, daß eine Schulung mit diesem Inhalt (Grundkenntnisse des BetrVG) stets und ohne weitere Begründung für erforderlich gehalten wird, keinen aktuellen Bezug zum betrieblichen Geschehen benötigt und von jedem Betriebsratsmitglied in Anspruch genommen werden kann (BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24.08.1976 - 1 ABR 109/74 in AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953; Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 21.11.1978 - 6 ABR 10/77 in AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79 in DB 1982, 704).

    So hat das BAG die Erforderlichkeit einer fünftägigen Schulung über das BetrVG für möglich gehalten (BAG, Beschluß vom 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 in AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972), auch eine insgesamt sechstägige Schulung, die sich über fünf Monate erstreckt (Beschluß vom 27.11.1973 - 1 ABR 5/73 in AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) und nur unter besonderen Bedingungen eine 14-tägige Schulung - nämlich für den Betriebsratsvorsitzenden in einer Zeit, als das BetrVG noch neu war (Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972); ebenfalls nur unter besonderen Umständen hat das LAG Hamm die zweiwöchige Dauer eines Seminars nicht beanstandet - nämlich für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Konfrontation mit dem Arbeitgeber (LAG Hamm, Beschluß vom 05.12.1974 - 8 TaBV 40/74 in DB 1975, 109).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    So hat das BAG die Erforderlichkeit einer fünftägigen Schulung über das BetrVG für möglich gehalten (BAG, Beschluß vom 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 in AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972), auch eine insgesamt sechstägige Schulung, die sich über fünf Monate erstreckt (Beschluß vom 27.11.1973 - 1 ABR 5/73 in AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) und nur unter besonderen Bedingungen eine 14-tägige Schulung - nämlich für den Betriebsratsvorsitzenden in einer Zeit, als das BetrVG noch neu war (Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972); ebenfalls nur unter besonderen Umständen hat das LAG Hamm die zweiwöchige Dauer eines Seminars nicht beanstandet - nämlich für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Konfrontation mit dem Arbeitgeber (LAG Hamm, Beschluß vom 05.12.1974 - 8 TaBV 40/74 in DB 1975, 109).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Zwar gibt es neben den einen konkreten Erforderlichkeitsnachweis nicht voraussetzenden Grundschulungen zum BetrVG im allgemeinen (und evtl. auch zur Arbeitssicherheit: BAG, Beschluß vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 in AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972) auch Schulungen, die aus konkretem Anlaß - ggf. zusätzlich - erforderlich i.S.v. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG sein können.
  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Das ist ständige und einhellige Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28.05.1976 - 1 AZR 116/74 in AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73

    Beschwerdefrist - Abgekürzte Beschlußausfertigung - Formloser Zugang des

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    So hat das BAG die Erforderlichkeit einer fünftägigen Schulung über das BetrVG für möglich gehalten (BAG, Beschluß vom 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 in AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972), auch eine insgesamt sechstägige Schulung, die sich über fünf Monate erstreckt (Beschluß vom 27.11.1973 - 1 ABR 5/73 in AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) und nur unter besonderen Bedingungen eine 14-tägige Schulung - nämlich für den Betriebsratsvorsitzenden in einer Zeit, als das BetrVG noch neu war (Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972); ebenfalls nur unter besonderen Umständen hat das LAG Hamm die zweiwöchige Dauer eines Seminars nicht beanstandet - nämlich für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Konfrontation mit dem Arbeitgeber (LAG Hamm, Beschluß vom 05.12.1974 - 8 TaBV 40/74 in DB 1975, 109).
  • BAG, 24.08.1976 - 1 ABR 109/74

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Mündliche Anhörung der Beteiligten - Erstattung von

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Maßgebend dafür ist, daß eine Schulung mit diesem Inhalt (Grundkenntnisse des BetrVG) stets und ohne weitere Begründung für erforderlich gehalten wird, keinen aktuellen Bezug zum betrieblichen Geschehen benötigt und von jedem Betriebsratsmitglied in Anspruch genommen werden kann (BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24.08.1976 - 1 ABR 109/74 in AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953; Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 21.11.1978 - 6 ABR 10/77 in AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79 in DB 1982, 704).
  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Daß hier eine Funktion des Betriebsrats angesprochen werden könnte, ist allenfalls eine vage Möglichkeit; denn grundsätzlich ist eine Betriebsveräußerung oder gar nur die Veräußerung von Geschäftsanteilen kein Vorgang, bei dem der Betriebsrat Zuständigkeiten hätte: Ein Inhaberwechsel ist nämlich keine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG (BAG, Urteil vom 21.10.1980 - 1 AZR 145/79 in AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Die rein theoretische Möglichkeit, daß eine Frage im Betrieb einmal auftauchen kann, für die der Betriebsrat noch nicht die erforderlichen Kenntnisse besitzt, genügt aber nicht, um die Erforderlichkeit einer Schulung zu bejahen (BAG, Beschluß vom 09.10.1973 - 1 ABR 6/73 in AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95
    Maßgebend dafür ist, daß eine Schulung mit diesem Inhalt (Grundkenntnisse des BetrVG) stets und ohne weitere Begründung für erforderlich gehalten wird, keinen aktuellen Bezug zum betrieblichen Geschehen benötigt und von jedem Betriebsratsmitglied in Anspruch genommen werden kann (BAG, Beschluß vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 in AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24.08.1976 - 1 ABR 109/74 in AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953; Beschluß vom 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 in AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 21.11.1978 - 6 ABR 10/77 in AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79 in DB 1982, 704).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

  • BAG, 05.11.1981 - 6 ABR 50/79
  • LAG Hamm, 05.12.1974 - 8 TaBV 40/74
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 7 Sa 13/14

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs-

    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht Köln im Leitsatz zu einer Entscheidung vom 12.04.1996 (11 (13) TaBV 83/95) ausdrücklich erkannt, dass bei größeren Betriebsräten eine arbeitsteilige Inanspruchnahme von speziellen Schulungen geboten ist (Leitsatz 3 aaO).
  • LAG Hessen, 15.09.2005 - 9 TaBV 189/04

    Grundlagenschulung für Betriebsratsmitglieder

    Hinsichtlich der Dauer einer derartigen Schulung gibt es generell weder einen Anspruch auf drei Wochen Grundlagenschulung noch eine Begrenzung auf zwei Wochen (so aber LAG Köln Beschluss vom 12. April 1996 - 11 (13) TaBV 83/95 - Bl. 97 ff. d. A.).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG gesetzlich veranlasst, da das LAG Köln in seinem Beschluss vom 12. April 1996 (a.a.O.) eine Begrenzung der Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungsrecht auf zwei Wochen vornehmen will, während hier eine Beurteilung nach den Umständen des Einzelfalles vorgenommen wird und die Schulungsdauer zusammen mit den geeigneten Themen des A-Seminars zum Betriebsverfassungsrecht I zwei Wochen überschreitet.

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

    Ein Seminar, in welchem im Gegensatz zu den Grundlagenseminaren in bestimmten für die Betriebsratstätigkeit relevanten Tätigkeitsfelder Kenntnisse vermittelt werden, die über Grundzüge hinausgehen, insbesondere der Wissensvertiefung und Wissenserweiterung dienen, stellt vielmehr eine Spezialschulung dar (LAG Köln 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95 -).
  • LAG Hessen, 13.11.2008 - 9 TaBV 26/08

    Betriebsratsschulung - Grundkenntnisse - Erforderlichkeit

    63 3. Hinsichtlich der Dauer einer derartigen Schulung gibt es generell weder einen Anspruch auf drei oder vier Wochen Grundlagenschulung noch eine Begrenzung auf zwei Wochen (Hess. LAG Beschluss vom 15. Sept. 2005 - 9 TaBV 189/04 - Juris; a. A. LAG Köln Beschluss vom 12. April 1996 - 11 (13) TaBV 83/95 - LAGE § 37 BetrVG 1972 Nr. 48).

    Die Rechtsbeschwerde ist für die Beteiligte zu 1) zuzulassen, soweit der Beschwerde des Beteiligten zu 2) stattgegeben worden ist, d.h., soweit der arbeitsgerichtliche Beschluss abgeändert und der Feststellungsantrag der Beteiligten zu 1) hinsichtlich des Seminars Betriebsverfassungsrecht IV (vom 21. bis 25. Mai 2007 in Juliusruh auf Rügen, Betriebsratsmitglied A) zurückgewiesen worden ist, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG, weil das LAG Köln (Beschluss vom 12. April 1996 - 11 (13) TaBV 83/95 - a.a.O.) die Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht auf zwei Wochen begrenzen will, während hier eine Grundlagenschulung von mehr als zwei Wochen (mehr als 12 Tage (drei Schulungen à drei volle und zwei halbe Tage)) noch als erforderlich angesehen wird.

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.05.1996 - 4 TaBV 3/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12069
LAG Hamburg, 06.05.1996 - 4 TaBV 3/96 (https://dejure.org/1996,12069)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.1996 - 4 TaBV 3/96 (https://dejure.org/1996,12069)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 1996 - 4 TaBV 3/96 (https://dejure.org/1996,12069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Betriebsratswahl; Entscheidung über die Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zu einem zwischen den maßgeblichen Tarifvertragsparteien vereinbarten Zuordnungstarifvertrag; Antragsbefugnis bei Streit um Rechtsgültigkeit von Maßnahmen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

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