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   LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97   

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LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 (https://dejure.org/1998,5115)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 (https://dejure.org/1998,5115)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 13 Sa 1235/97 (https://dejure.org/1998,5115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 4 Abs. 1 BDSG; § 28 Abs. 1 Ziff. 1 BDSG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 1 KSchG
    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung sowie über einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag; Beschäftigung als Sekretärin des Personalleiters; Privattelefonate während der Arbeitszeit mit dem Geschäftsführer eines Mitbewerbers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung sowie über einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag; Beschäftigung als Sekretärin des Personalleiters; Privattelefonate während der Arbeitszeit mit dem Geschäftsführer eines Mitbewerbers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 813
  • BB 1998, 1112
  • NZA-RR 1998, 259
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97
    Auf ein weiteres Urteil des Gerichts betreffend heimlich mitgehörtes Telefongespräch, daß nicht im Wortlaut vorliegt, werden die Parteien vorsorglich hingewiesen (Urteil vom 29.10.1997, 5 AZR 508/96).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97
    Für heimliche Tonbandaufzeichnungen nimmt der BGH (NJW 1988, Seite 1016) grundsätzlich ein Verwertungsverbot an wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97
    Das BAG (2 AZR 526/96, DB 1997, Seite 2386) hat richtig darauf abgestellt, daß auch bei Störungen im Vertrauensbereich grundsätzlich eine Abmahnung nicht entbehrlich ist.
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97
    Das BAG (NJW 1983, Seite 1691) geht bei heimlichem Mithören eines vertraulichen Gesprächs grundsätzlich von einem Verwertungsverbot aus wegen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97
    Nach diesen Grundsätzen entscheidet der BGH auch bei heimlichem Mithören eines vertraulichen Gesprächs (NJW 1994, Seite 2289).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

    a) In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist zwar anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, Urteil vom 05.12.2003 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, Urteil vom 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, Urteil vom 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 445; ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 Rz. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 731 m.w.N.).

    bb) Ob mitbestimmungswidrig vom Arbeitgeber erlangte Informationen grundsätzlich einem Verwertungsverbot unterliegen oder ob eine Verwertung mitbestimmungswidrig erlangter Informationen etwa dann möglich ist, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage befindet, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits: BAG, Urteil vom 12.01.1988 - AP BPersVG § 75 Nr. 23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1999 - BB 1999, 1439; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; LAG Köln, Urteil vom 04.11.2005 - NZA-RR 2006, 302; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 256; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 4; GK-Wiese, BetrVG, 8. Aufl., § 87 Rz. 123; Fischer, BB 1999, 154; andererseits: BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972, § 87 Überwachung Nr. 36; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 58 Rz. 36; Kopke, NZA 1999, 917; Grosjean, DB 2003, 2650; Schlewing, NZA 2004, 1071; Altenburg/Leister, NJW 2006, 469; vgl. auch ErfK/Kania, a.a.O., Einl. vor § 74 BetrVG, Rz. 27 a m.j.w.N.).

    Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Klägerin die Handhabung der Abrechnung privater Telefongespräche und die Nutzung eines PIN-Codes bekannt gewesen ist und ob es vor Ausspruch der streitigen außerordentlichen Kündigung vom 13.06.2006 einer Abmahnung bedurft hätte (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, Urteil vom 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - NZA-RR 2005, 136), konnte nach alledem dahinstehen.

  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04

    Kündigung, Privattelefonate, Erledigung von Privatangelegenheiten während der

    Auch wenn man also mit dem Arbeitsgericht davon ausgeht, dass der Klägerin auch ohne besonderen Hinweis die Vertragswidrigkeit der behaupteten übermäßigen Privattelefonate bekannt sein musste, macht dies nach dem Standpunkt der Berufungskammer eine entsprechend deutliche Warnung nicht entbehrlich (so auch LAG Köln, Urt. v. 2.7.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; LAG Nürnberg, Urt. v. 6.8.2002 - 6(5) Sa 472/01 - LAGE § 626 BGB Nr. 143; LAG Niedersachsen, Urt. v. 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 4. Aufl., Rz. 264).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    In der Instanzrechtsprechung und in der Literatur besteht jedoch mit einigen unterschiedlichen Akzentuierungen weitgehend Übereinstimmung darüber, dass derartige private Telefonate im Regelfall nicht ohne ein ausdrückliches Verbot oder eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen können (vgl. etwa LAG Niedersachen 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - LAGE 63 § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Köln 02.07.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE 66 § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Sachsen-Anhalt 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99 - RdV 2001/28, zu 2 a; Arbeitsgericht Frankfurt am Main 14.07.1999 - 2 Ca 8824/98 - NZA-RR 2000/135, zu 1 a; KR-Fischermeier a. a. O. § 626 BGB Rdn. 445; Bader/Bram/Dörner/Wenzel-Bram KSchG Stand: September 2001 § 1 KSchG Rdn. 221 a; Kündigungen weitergehend zulassend lediglich Arbeitsgericht Würzburg 16.12.1997 - 1 Ca 1326/97 - MDR 1998/1109).
  • ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

    Bei vergleichbaren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen, wie dem privaten Telefonieren am Arbeitsplatz, ist anerkannt, dass eine Kündigung immer dann gerechtfertigt sein kann, wenn ein ausdrückliches Verbot des Arbeitgebers vorliegt und der Arbeitnehmer diesem Verbot auch nach einer einschlägigen Abmahnung nachhaltig zuwider handelt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998, 13 Sa 1235/97).
  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, 05.12.2002 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, 17.12.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 445; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 731 m.w.N.).
  • LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05

    Verdachtskündigung bei Verstoß gegen Kassenvorschriften - Anforderungen an einen

    Ein nur vager Verdacht (vgl. LAG Niedersachsen NZA-RR 1998, 259) oder bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigung des Arbeitgebers reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Verdachts nicht (vgl. BAG vom 10.02.2005 - NZA 2005, 1056).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99

    Privattelefonate ohne Kennzeichnung zur EDV-Erfassung - Herausgreifende Kontrolle

    Es ist aber zu berücksichtigen, dass die kostenfreie Gestattung von Privattelefonaten in angemessenem Umfang eine im Privat- wie im Arbeitsleben durchaus auftretende sozialtypische Erscheinung ist (vgl. hierzu den Fall LAG Niedersachsen Urteil vom 13.01.1998 -- 13 Sa 1235/97 -- = BB 98, 1112).
  • LSG Bayern, 15.09.2005 - L 10 AL 159/04

    Rücknahme der Rückforderung eines Eingliederungszuschusses (EZ); Beendigung des

    Eine Abmahnung halten jedoch für erforderlich: LAG Niedersachen, Urteil vom 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - veröffentl. in juris - sowie LAG Nürnberg, Teilurteil vom 06.08.2002 - 6(5) Sa 472/01 - veröffentl. in juris.
  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (117) Sa 1773/04

    Kündigung / Privattelefonate / Erledigung von Privatangelegenheiten während der

    besonderen Hinweis die Vertragswidrigkeit der behaupteten übermäßigen Privattelefonate bekannt sein musste, macht dies nach dem Standpunkt der Berufungskammer eine entsprechend deutliche Warnung nicht entbehrlich (so auch LAG Köln, Urt. v. 2.7.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; LAG Nürnberg, Urt. v. 6.8.2002 - 6(5) Sa 472/01 - LAGE § 626 BGB Nr. 143; LAG Niedersachsen, Urt. v. 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 4. Aufl., Rz. 264).
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