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   LAG Bremen, 26.10.1998 - 4 TaBV 4/98   

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https://dejure.org/1998,10660
LAG Bremen, 26.10.1998 - 4 TaBV 4/98 (https://dejure.org/1998,10660)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.10.1998 - 4 TaBV 4/98 (https://dejure.org/1998,10660)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 (https://dejure.org/1998,10660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Pflicht zur vollständigen Konfliktlösung; Grundsätze der Auslegung von Tarifnormen; Anrechnung von Regenerationszeiten auf die Arbeitszeit; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Festlegung der Regenerationszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst kann die Einigungsstelle das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG dahin ausüben, dass sie dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (für die Einigungsstelle BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b aa der Gründe mit Bezug auf LAG Bremen 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; für den Betriebsrat BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60, zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

    aa) In seinem vom Gesamtbetriebsrat angezogenen Beschluß vom 26. Oktober 1998 (- 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86) hat das Landesarbeitsgericht Bremen zu Recht entschieden, eine Einigungsstelle, die in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nach § 87 BetrVG tätig werde, sei verpflichtet, den Konflikt im Rahmen der gestellten Anträge vollständig zu lösen.
  • LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00

    Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung;

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