Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 23.08.2001

Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.10.2001 - 11 Sa 832/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10481
LAG Köln, 26.10.2001 - 11 Sa 832/01 (https://dejure.org/2001,10481)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.10.2001 - 11 Sa 832/01 (https://dejure.org/2001,10481)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 11 Sa 832/01 (https://dejure.org/2001,10481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Kündigungsfrist; Auslegung einer Kündigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133, BGB § 193
    Auslegung einer Kündigungserklärung; Kündigungsfrist; Sonn- und Feiertage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Dem sind die übrige Rechtsprechung und die Fachliteratur gefolgt (vgl. nur LAG Düsseldorf DB 1960, 1218, 1219; LAG Köln NZA-RR 2002, 355, 356; Staudinger/Repgen, BGB, Neubearb.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20

    Elternzeit - Urlaubsanspruch - Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers

    Dem liegt die Vorstellung zu Grunde, dass das erklärte Datum einen Anfang und ein 24 Stunden später folgendes Ende hat; eine Frist, die an seinen Anfang, der zugleich das Ende des Vortags bildet, heranreicht, rechtfertigt in der Vorstellung vieler die Formulierung "zum" (LAG Köln 26. Oktober 2001 - 11 Sa 832/01 - Rn. 6, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 23.08.2001 - 7 Ta 1587/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19816
LAG Berlin, 23.08.2001 - 7 Ta 1587/01 (https://dejure.org/2001,19816)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23.08.2001 - 7 Ta 1587/01 (https://dejure.org/2001,19816)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23. August 2001 - 7 Ta 1587/01 (https://dejure.org/2001,19816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten Fehlens; Zugang des Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers; Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Verschulden bezüglich der Versäumung der Klagefrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 5 Ta 257/02

    Sicherstellung des Zugangs rechtsgeschäftlicher Erklärungen am Wohnort eines

    Die Versäumung der Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG ist nur dann unverschuldet, wenn ihm entsprechende Vorkehrungen tatsächlich oder persönlich nicht möglich oder nicht zumutbar waren (in Abgrenzung zu LAG Berlin 23.08.2001 - 7 Ta 1587/01 - NZA-RR 2002, 355).

    Diese Frage ist im Grundsatz zu bejahen (a. A. LAG Berlin 23.08.2001 - 7 Ta 1587/01 - NZA RR 2002, 355).

  • LAG Köln, 01.03.2006 - 3 Ta 23/06

    nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt

    Maßgeblich ist, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschließt oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. LAG Düsseldorf, 19.09.2002, NZA-RR 2003, 78; LAG Berlin, 23.08.2001, NZA-RR 2002, 355; LAG Hamm, 12.09.1985, LAGE § 5 KSchG Nr. 20; LAG Hamm, 31.01.1990, LAGE § 5 KSchG Nr. 45; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 44, 47; APS-Ascheid, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz. 42; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl., § 5 Rz. 12 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen).
  • LAG Nürnberg, 23.08.2005 - 6 Ta 136/05

    Nachträgliche Klagezulassung - Urlaubsabwesenheit - Kostentragungspflicht

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung zu Wiedereinsetzung und nachträglicher Klagezulassung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichts, und allgemeiner Auffassung in der Literatur zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer nicht konkret mit dem Zugang einer Erklärung oder dem Ausspruch einer Kündigung rechnen musste (allgemein zur Fristversäumnis vgl. BVerfG vom 21.01.1969, 2 BvR 724/67, BVerfGE 25, 158: dreiwöchige Urlaubsabwesenheit; BVerfG vom 16.11.1972, 2 BvR 21/72, BVerfGE 34, 154: sechswöchige Abwesenheit; BVerfG vom 03.05.1989, 2 BvR 249/89, zitiert nach juris: "längstens etwa sechs Wochen"; BVerfG vom 20.02.1992, 2 BvR 1330/91, zitiert nach juris: "längstens etwa sechs Wochen"; OLG Braunschweig vom 11.04.1997, 5 U 4/97, MDR 1997, 884: "mehrmonatiger USA-Aufenthalt"; zur nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen BAG vom 16.03.1988, 7 AZR 587/87, EzA § 130 BGB Nr. 16 unter I.4.b. der Gründe; LAG Köln vom 06.02.1991, 4 Ta 10/91, LAGE § 5 KSchG Nr. 50: über fünf Monate; LAG Düsseldorf vom 16.02.1993, 1 Ta 14/93, zitiert nach juris: "ca. sieben Wochen"; LAG Köln vom 04.03.1996, 10 Ta 322/95, LAGE § 5 KSchG Nr. 75: fünf Wochen; LAG Hamm vom 28.03.1996, 5 Ta 161/95, LAGE § 5 KSchG Nr. 78: sechs Wochen; LAG Hessen vom 02.19.1996, 16 Ta 412/96, LAGE § 5 KSchG Nr. 83: sechs Wochen; LAG Berlin vom 23.01.2001, 7 Ta 1587/01, LAGE § 4 KSchG Nr. 46: zweieinhalb Monate bei Krankheit im Ausland; LAG Köln vom 09.02.2004, 3 Ta 430/03, zitiert nach juris: mehr als vier Wochen; KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, § 5 KSchG Rn. 59; Ascheid in Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004, § 5 KSchG Rn. 49 ff.; Ascheid in Erfurter Kommentar, 5. Aufl. 2005, § 5 KSchG Rn. 14; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl. 2002, Rn. 1853 f.; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl. 2002, § 5 Rn. 18; Köhne, AR-Blattei 1020.3.1, Kündigungsschutz III A Rn. 165 und 188 ff.; allgemein für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch Kummer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rn. 322).
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