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   LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02   

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https://dejure.org/2002,1841
LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 (https://dejure.org/2002,1841)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 (https://dejure.org/2002,1841)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 (https://dejure.org/2002,1841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte, Mitarbeiterkonflikt, Meinungsverschiedenheit, Altenpflegerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Mobbing als Anspruchsgrundlage; Begriff des Mobbings; Ehrverletzung; Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld wegen Mobbing; Ursächlichkeit der beruflichen Konfliktsituation für eine Erkrankung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Mobbing, Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings, systematische Diskriminierung und Ausgrenzung unterlegener Person(en)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schmerzensgeld wegen Mobbing

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1056
  • NZA-RR 2002, 457
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02
    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; s. auch zur Definition: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; vgl. zur Definition auch: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 5 Sa 55/99

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB; Zeitpunkt des Betriebsübergang und Beweislast;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02
    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; s. auch zur Definition: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; vgl. zur Definition auch: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10. Juni 2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).

    (b) Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, derartige rechtliche Tatbestände zu erfüllen (so auch LAG Schleswig-Holstein 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457) und es daher gilt sog. folgenloses (so Benecke NZA-RR 2003, 225, 228) oder sozial- und rechtsadäquates Verhalten (so Rieble/Klumpp ZIP 2002, 369) auf Grund einer objektiven Betrachtungsweise, dh.

  • ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03

    Mobbing - Ersatz materieller und immaterieller Mobbingschäden -

    Sowohl das LAG Baden- Württemberg in seiner Entscheidung vom 05.03.2001 - 15 Sa 160/00 - als auch das Arbeitsgericht München im Urteil vom 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01 -, NzA - RR 2002, 123 als auch das LAG Schleswig-Holstein; 19.03.2002 - 3 Sa 1/02, NzA - RR 2002, 457 ff.) lehnen die Beweiserleichterungen in diesem Sinne ab.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Mobbing ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Phänomen des Arbeitslebens, das je nach Sachverhalt aufgrund von unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen Rechtsfolgen auslösen kann (LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457, Benecke, NZA-RR 2003, 225; vgl. auch LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8a).
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