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   LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02   

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https://dejure.org/2003,3443
LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02 (https://dejure.org/2003,3443)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02 (https://dejure.org/2003,3443)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2003 - 8 TaBV 70/02 (https://dejure.org/2003,3443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Unverzügliche Prüfung einer Vorschlagsliste; Berücksichtigung der Anfechtungsgründe von Amts wegen

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 19 BetrVG, § 7 (2) 2 WO 72
    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Unverzügliche Prüfung einer Vorschlagsliste

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19; WO 72 § 7 Abs. 2 S. 2
    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Unverzügliche Prüfung einer Vorschlagsliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 42/91

    Wahlrecht der Helfer im freiwilligen sozialen Jahr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Ist jedoch wie hier gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts verstoßen worden, weil eine eingereichte Liste nicht unverzüglich geprüft und der Listenvertreter hiervon nicht unverzüglich unterrichtet worden ist, und ist deshalb bereits die Anfechtung der Betriebsratswahl begründet, so kann es dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung auch noch aus anderen Gründen durchgreifen würde (vgl. BAG 12.02.1992 - 7 ABR 42/91 - AP Nr. 52 zu § 5 BetrVG 1972).

    Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 12.02.1992 - 7 ABR 42/91 - AP Nr. 52 zu § 5 BetrVG 1972, ohne überhaupt darauf einzugehen, ob der oben genannte Beschluss des ersten Senats so auszulegen ist, festgestellt, dass das Arbeitsgericht im zu entscheidenden Fall zu Recht davon abgesehen hat, den Rechtsstatus der Honorarkräfte weiter aufzuklären.

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Die Fristbestimmung dient dazu, dass Einreicher ungültiger Vorschlagslisten dies noch so rechtzeitig erfahren, dass sie innerhalb der Einreichungsfrist unter Umständen eine gültige Vorschlagsliste nachreichen können (so Fitting a. a. O.; BVerwG - Beschluss vom 27.05.1960 - VII P 13.59 -BVerwGE 10, 344 ff.; BVerwG - Beschluss vom 13.03.1973 - VII P 1.72 - AP Nr. 1 zu § 22 PersVG Rheinland-Pfalz).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich auch hier um einen bereits offensichtlichen Mangel (so BVerwG - a. a. O.- BVerwGE 10, 344 ff.; BVerwG - a. a. O. - AP Nr. 1 zu § 22 PersVG Rheinland-Pfalz), denn die Prüfung der Wählbarkeit gehört dazu und wäre überdies auch leicht überprüfbar gewesen anhand der vom Wahlvorstand selbst erstellten Wählerliste, aus der sich bereits ergab, dass der Wahlbewerber L. erst seit dem 01.01.2002 bei der Arbeitgeberin beschäftigt war.

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Der in den Kommentaren (vgl. Fitting a. a. O., § 20 BetrVG Rdz. 38) zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgericht vom 29.03.1974 -1 ABR 27/73 - AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 lässt sich allerdings auch gegenteilig verstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1966 - CB 6/66
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Soweit die Vorschlagsliste unverzüglich zu prüfen ist, kann von der gesetzlichen Definition des § 121 Satz 1 BGB für die Anfechtung einer Willenserklärung ausgegangen werden, wonach "unverzüglich" mit "ohne schuldhaftes Zögern" gleichzusetzen ist (so BVerwG - a. a. O. - AP Nr. 1 zu § 22 PersVG Rheinland-Pfalz; OVG Münster - Beschluss vom 15.08.1966 - CB 6/66 - DB 1966, 2035).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.1988 - 16 (17) TaBV 42/88

    Rechtskräftige Entscheidungen ; Einstweiliges Verfügungsverfahren;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Der Beschluss des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 13.09.1988 -16 (17) TaBV 42/88 - n. v. - hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ebenfalls am letzten Tag der Frist (Fristende 24:00 Uhr) um 17:42 Uhr eine Vorschlagsliste eingereicht worden war, die - wie hier - fehlerhaft war, weil ein Wahlbewerber nicht wählbar war.
  • VGH Bayern, 23.01.1991 - 17 P 90.03719

    Wahlanfechtung des Personalrats beim Staatlichen Schulamt; Verstoß gegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.01.1991 -17 P 90.03719 - n. v. - ist ergangen zu § 10 Abs. 2 WO - BayPVG, wonach Wahlvorschläge, die ungültig sind, unverzüglich unter Angabe der Gründe zurückzugeben sind.
  • BVerwG, 13.03.1973 - VII P 1.72

    Behandlung ungültiger Wahlvorschläge nach dem Personalvertretungsrecht - Rückgabe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Die Fristbestimmung dient dazu, dass Einreicher ungültiger Vorschlagslisten dies noch so rechtzeitig erfahren, dass sie innerhalb der Einreichungsfrist unter Umständen eine gültige Vorschlagsliste nachreichen können (so Fitting a. a. O.; BVerwG - Beschluss vom 27.05.1960 - VII P 13.59 -BVerwGE 10, 344 ff.; BVerwG - Beschluss vom 13.03.1973 - VII P 1.72 - AP Nr. 1 zu § 22 PersVG Rheinland-Pfalz).
  • BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 21/59

    Gruppenangehörige - Ausreichende Unterschriften - Wahlberechtigte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
    Da nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, dass ein gültiger Wahlvorschlag nachgereicht werden konnte, so ist dies ein Wahlanfechtungsgrund im Sinne von § 19 BetrVG (vgl. BAG - Beschluss vom 04.11.1960 -1 ABR 21/59 -AP Nr. 3 zu § 13 BetrVG; Fitting u. a., a. a. O., § 7 WO 1972 Rdz. 4; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., Anhang 1, § 7 WO Rdz. 7; GK-Kreuz, a. a. O. § 7 WO Rdz. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 3 TaBV 1/08

    Unwirksamkeit der Wahl einer Bezirksschwerbehindertenvertretung

    Dass diese Aufgaben (auch) zu dem Pflichtenkreis eines Wahlvorstandes (i.S.d. §§ 1 f. SchwbVWO) gehören, ergibt sich aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, der den Vorschriften des § 10 WO-BPersVG (BPersVWO) und des § 7 Abs. 2 S. 2 WO-BetrVG zugrunde liegt (vgl. auch LAG Hessen 18.09.2003 - 9 TaBV 174/02 - und LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02 - vgl. weiter Fischer/Goeres, GKÖD/BPersVG (H) WO § 7 Rz 14; Lorentzen/Etzel/Schlatmann, BPersVG WO § 7 Rz 9; Gronimus, Personalratswahl ... BPersVWO § 7 Rz 3; Grabendorff u.a. 9. Aufl. BPersVG/Wahlordnung § 10 Rz 5 S. 1153:.
  • LAG Hamm, 12.01.2009 - 10 TaBV 17/07

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Anfechtungsgrund; Auswirkung auf das Wahlergebnis;

    Die Prüfung der Wählbarkeit der Wahlbewerber gehört auch zu der gebotenen Prüfung offensichtlicher Mängel (LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02 - NZA-RR 2003, 475; LAG Berlin, 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10

    Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit gegebenenfalls vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2; BAG 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61; LAG Düsseldorf 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02 - NZA-RR 2003, 475; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; Fitting, a.a.O., § 7 WO Rn. 6 m.w.N.).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14

    Wahlanfechtung

    Zur Unterstützung der Auffassung wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 (7 ARB 21/11) bzw. des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25.03.2003, 8 TaBV 70/02) verwiesen.
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