Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1439/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; Notwendigkeit einer nochmaligen Mitteilung der Gründe für eine beabsichtigte Kündigung gegenüber dem Betriebsrat ; Folgen eines ausreichenden Kenntnisstandes des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines Altersteilzeitverhältnisses durch den Insolvenzverwalter während der Arbeitsphase
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 09.10.2002 - 6 Ca 1305/02
- LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1439/02
Papierfundstellen
- NZA 2004, 46 (Ls.)
- NZA-RR 2003, 635
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01
Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 24.05.2002 - 3 Sa 1629/01
Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses; Kündigung eines Insolvenzverwalters; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04
Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit
Die Kündigung wegen Betriebstilllegung in der Arbeitsphase gegenüber einem Arbeitnehmer, mit dem Blockaltersteilzeit vereinbart ist, wird, von der Befristung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und etwaigem Kündigungsschutz für länger beschäftigte, ältere Arbeitnehmer einmal abgesehen, nach § 1 Abs. 2 KSchG mit der Begründung als wirksam angesehen, dass die Betriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis darstelle, ohne dass sich dies nach der Dauer der über die Betriebsschließung hinausgehenden Arbeitszeit abstufen ließe (Hanau Anm. zu BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - RdA 2003, 228, 231; Nicolai Anm. zu BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 S. 13; Stück Anm. zu BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 zu 1 b;… vgl. auch Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz Altersteilzeit 4. Aufl. S. 98; Stück NZA 2000, 749, 751; Schweig/Eisenreich BB 2003, 1434, 1435; vgl. auch BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - BB 2005, 1393, 1395, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 4 a der Gründe; LAG Düsseldorf 27. Mai 2003 - 16 Sa 1439/02 - NZA-RR 2003, 635). - LAG Hessen, 22.04.2004 - 14 Sa 1244/03 Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 27.05.2003 ( 16 Sa 1439/02 - Juris) die Frage einer Kündigungsmöglichkeit bei einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell während der Arbeitsphase zwar grundsätzlich für zulässig angesehen, dies jedoch unentschieden gelassen in den Fällen, wenn die Freistellungsphase - wie hier - kurz bevor steht.