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   LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02   

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https://dejure.org/2003,3991
LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02 (https://dejure.org/2003,3991)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.2003 - 6 Sa 676/02 (https://dejure.org/2003,3991)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 6 Sa 676/02 (https://dejure.org/2003,3991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anfechtung eines Arbeitsvertrages und Auflösung durch gerichtliche Gestaltungsentscheidung; Unwirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Unbeachtlichkeit von wahrheitswidrigen Äußerungen bei ...

  • Wolters Kluwer
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 123 BGB; Art. 1, 2 GG; § 9 KSchG; § 321 ZPO
    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die Absicht, seinen Hauptwohnsitz in der Nähe des Betriebssitzes zu nehmen - Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 123; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; KSchG § 9; ; ZPO § 321

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die Absicht, seinen Hauptwohnsitz in der Nähe des Betriebssitzes zu nehmen; Kündigung wegen Weigerung, den vertraglich vereinbarten Wohnsitzwechsel vorzunehmen; Nichtbefolgung von Anweisungen; fehlende ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag anfechten, wenn der Arbeitnehmer nicht umzieht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es nicht um eine Frage des Arbeitgebers geht, sondern wenn sich der Arbeitnehmer zu einer Handlung verpflichtet (so im Fall des BAG vom 20.05.1999, Az. 2 AZR 320/98, EzA § 123 BGB Nr. 52 unter B.I.1.b.dd. der Gründe).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
    Ein Fragerecht des Arbeitgebers wird allerdings nur insoweit als zulässig anerkannt, als dieser ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 18.10.2002, Az. 2 AZR 380/99, EzA § 123 BGB Nr. 56; BAG v. 06.02.2003, 2 AZR 621/01, EzA § 123 BGB 2002 Nr. 2).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
    Ein Fragerecht des Arbeitgebers wird allerdings nur insoweit als zulässig anerkannt, als dieser ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 18.10.2002, Az. 2 AZR 380/99, EzA § 123 BGB Nr. 56; BAG v. 06.02.2003, 2 AZR 621/01, EzA § 123 BGB 2002 Nr. 2).
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
    Entscheidend ist, ob die Frage für die Durchführung und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses von erheblicher Bedeutung ist, so dass die Kenntnis des erfragten Umstandes gegenüber den schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts und an der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre überwiegt (BAG vom 01.08.1985, Az. 2 AZR 101/83, EzA § 123 BGB Nr. 26 unter II.3.a. der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
    Es muss erkennbar sein, dass dem Arbeitnehmer über längere Zeit hinweg so erhebliche Leistungsminderung vorzuwerfen ist, dass auch für die Zukunft mit einer schweren Störung des Vertragsgleichgewichts zu rechnen wäre (BAG vom 11.12.2003, Az. 2 AZR 667/02, Pressemitteilung des BAG Nr. 82/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 381/07

    Außerordentliche Druckkündigung - Abmahnung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Als in Aussicht gestellte erhebliche Nachteile kommen in Betracht z. B. die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer durch die Vorgesetzten und Kollegen des betroffenen Arbeitnehmers (LAG Nürnberg, 09.12.2003 NZA-RR 2004, 298), Verweigerung der Arbeit überhaupt, Streik, Ankündigung der Kündigung durch Mitarbeiter, Entzug von Aufträgen, Liefersperren, Ankündigung des Abbruchs der Geschäftsbeziehungen, Boykott durch Kunden, Konzessionsentzug, Untersagung der Gewerbeausübung oder letztlich auch physische Gewalt (vgl. BAG 19.06.1986 EzA § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 39; Dörner/Luzack/Wildschütz Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2008 D Rz. 856 ff; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, Dörner, § 626 BGB Randziffer 336 ff.).

    Er muss sich vielmehr schützend vor diesen stellen und versuchen, die Belegschaft (vgl. LAG Nürnberg 09.12.2003 NZA-RR 2004, 298) oder diejenige Seite, von der der Druck ausgeübt wird, von ihrer Drohung abzubringen (BAG 19.06.1986 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 39).

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05

    ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit

    Besitzt der Arbeitnehmer dagegen die notwendige persönliche und fachliche Qualifikation, so können wiederholte Leistungsmängel die verhaltensbedingte Kündigung nach erfolgter Abmahnung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 22.07.1982 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; BAG, Urteil vom 21.05.1992 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; BAG, Urteil vom 03.06.2004 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.1983 - DB 1983, 1930; LAG Hessen, Urteil vom 26.04.1999 - NZA-RR 1999, 637; LAG Nürnberg, Urteil vom 29.09.2003 - NZA-RR 2004, 298; LAG Köln, Urteil vom 17.06.2003 - NZA-RR 2004, 531; KR/Etzel, § 1 KSchG Rz. 448; APS/Dörner, § 1 KSchG Rz. 278; ErfK/Ascheid, § 1 KSchG Rz. 362 m.j.w.N.).

    Weigern sich Arbeitskollegen, mit dem gekündigten Arbeitnehmer weiter zu arbeiten, ist ein Grund für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ernsthaft mit Konsequenzen dieser Kollegen rechnen muss und Vermittlungsbemühungen erfolglos waren (LAG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2003 - NZA-RR 2004, 298; ErfK/Ascheid, § 9 KSchG Rz. 21 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Bei einer Weigerung von Vorgesetzten und Arbeitskollegen, mit dem gekündigten Arbeitnehmer weiter zusammen zu arbeiten, ist ein Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ernsthaft mit Konsequenzen dieser Vorgesetzten oder Kollegen rechnen muss und Vermittlungsbemühungen erfolglos waren (vgl. z.B. LAG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05 - Juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2003 NZA-RR 2004, 298; ErfK/Ascheid, § 9 KSchG Rz. 21 m.w.N.).
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