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   LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03   

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LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03 (https://dejure.org/2004,2005)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03 (https://dejure.org/2004,2005)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 19 Sa 2132/03 (https://dejure.org/2004,2005)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion

  • openjur.de

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305 ff BGB
    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305 ff BGB
    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines unbeschränkten Widerrufsvorbehalts eines Arbeitgebers hinsichtlich übertariflicher Lohnbestandteile und Leistungen; Anwendung der Rechtssprechungsgrundsätzeüber eine Änderungskontrolle auf einen Widerrufsvorbehalt; Verstoß gegen das Transparenzgebot; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lohnbestandteile (übertarifliche) - Widerrufsmöglichkeit - Fahrtkostenerstattung

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff.; ; BGB § ... 306 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 611; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; ; ZPO § 256; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; EGBGB § 5 Satz 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10 Nr. 4; ; AGBG § 23

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Unzulässiger Widerruf übertariflicher Leistungen?

  • IWW (Kurzinformation)

    Unzulässiger Widerruf übertariflicher Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2252
  • NZA 2004, 1047 (Ls.)
  • NZA-RR 2004, 515
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Eine solche Störung des Gleichgewichts zwischen Arbeitsleistung einerseits, Arbeitsvergütung andererseits und eine daraus resultierende Umgehung zwingender Kündigungsvorschriften hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht angenommen, wenn die widerrufenen Zulagen 25 bis 31 % des Tarifstundenlohns oder 15 % der Gesamtbezüge des Arbeitnehmers ausmachen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).

    Der Widerrufsvorbehalt ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Widerruf im Vertrag nicht von bestimmten Gründen abhängig gemacht wurde (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.).

    Allerdings kann trotz entsprechendem Vorbehalt der Arbeitgeber eine Zulage nicht nach freiem Ermessen widerrufen, vielmehr hat die Rechtsprechung den Widerruf von Vergütungsbestandteilen stets nur in den Grenzen billigen Ermessens gemäß § 315 Abs. 3 BGB zugelassen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.).

    Insbesondere bedarf es für die Ausübung des Widerrufs eines sachlichen Grundes auf Seiten des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967, a.a.O; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) bzw. eines berechtigten Interesses (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 9. Juni 1967 (a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) festgestellt hat, dass ein Widerruf nach freiem Ermessen nicht möglich ist, sondern stets ein sachlicher Grund vorliegen muss, begegnet es erheblichen Bedenken, wenn im Jahr 1998 noch eine Klausel verwendet wird, die das Erfordernis eines sachlichen Grundes nicht erwähnt.

  • Drs-Bund, 30.03.1990 - BT-Drs 11/6857
    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    aa) Grundlage für den Wegfall der Bereichsausnahme des § 23 AGBG war, dass nach Auffassung der Bundesregierung auf entsprechende Anregung des Bundesrates, ob die Ausnahme für das Arbeitsrecht noch sachgerecht sei (BT-Dr. 11/6857, S. 17), diese Bereichsausnahme im Grundsatz aufzuheben sei (BT-D. 14/6857, S. 53 f.).

    Das Fallmaterial der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu den Arbeitsvertragsmodalitäten zeige, dass eine sich selbst überlassene Vertragsfreiheit nicht in der Lage wäre, insgesamt einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer vor unangemessenen Vertragsbedingungen zu gewährleisten (BT-Dr. 11/6857, a.a.O.) Das Bundesarbeitsgericht habe trotz der Bereichsausnahme des § 23 AGBG Arbeitsbedingungen mit einer Inhaltskontrolle auf der Grundlage von § 242 und § 315 BGB im Prinzip so überprüft, als hätte jedenfalls § 9 AGBG auf sie Anwendung gefunden.

    Dadurch werde dafür gesorgt, dass das Schutzniveau der Vertragsinhaltskontrolle im Arbeitsrecht nicht hinter demjenigen des Zivilrechts zurückbleibe (BT-Dr. 11/6857, S. 54).

  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Der Widerrufsvorbehalt ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Widerruf im Vertrag nicht von bestimmten Gründen abhängig gemacht wurde (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.).

    Insbesondere bedarf es für die Ausübung des Widerrufs eines sachlichen Grundes auf Seiten des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967, a.a.O; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) bzw. eines berechtigten Interesses (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 9. Juni 1967 (a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) festgestellt hat, dass ein Widerruf nach freiem Ermessen nicht möglich ist, sondern stets ein sachlicher Grund vorliegen muss, begegnet es erheblichen Bedenken, wenn im Jahr 1998 noch eine Klausel verwendet wird, die das Erfordernis eines sachlichen Grundes nicht erwähnt.

  • BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 458/99

    Zulässigkeit des Widerrufs einer übertariflichen Zulage durch den Arbeitgeber -

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Streiten die Parteien darüber, ob der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts oder auch eines vorbehaltenen Widerrufsrechtes eine Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen konnte, kann der Arbeitnehmer dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Wege der Feststellungsklage klären lassen (vgl. BAG, Urteil vom 11. Februar 1998 - 5 AZR 472/97 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB; Urteil vom 15. August 2000 - 1 AZR 458/99, n. v., juris).

    Insbesondere bedarf es für die Ausübung des Widerrufs eines sachlichen Grundes auf Seiten des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967, a.a.O; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) bzw. eines berechtigten Interesses (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

    Hiermit kann und muss der Arbeitnehmer - anders als bei einer festen vertraglichen Vereinbarung - jederzeit rechnen (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

  • ArbG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 Ca 2548/03

    Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung; Widerruf einer

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    cc) Daher ist es mit § 308 Abs. 4 BGB nicht mehr vereinbar, wenn der Arbeitgeber in den von ihm verwendeten arbeitsvertraglichen Bedingungen vorsieht, dass ein Widerruf der Leistungen nicht an Gründe gebunden ist (vgl. Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2003 - 2 Ca 2548/03 = DB 2004, S. 81).

    Den bei Dauerschuldverhältnissen auftretenden Schwierigkeiten, die mit der Aufzählung aller in Zukunft in Betracht kommender Widerrufsgründe verbunden sind, kann dadurch begegnet werden, dass keine unzumutbaren Anforderungen an die Konkretisierung des Klauseltextes gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 153/83 = NJW 1985, S. 853; Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2003, a.a.O., S. 81 f.; ErfK-Preis, a.a.O., Rdnr. 59).

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Danach soll der angemessene Teil einer Allgemeinen Geschäftsbedingung aus Gründen des Vertrauensschutzes auch bei fehlender sprachlicher Teilbarkeit aufrechterhalten bleiben, wenn sie im Zeitpunkt der Verwendung dem Stand der Rechtsprechung entsprach und erst im Zuge der Perfektionierung der Inhaltskontrolle für unwirksam erklärt wird (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vorbemerkung vor § 307 Rdnr. 10 unter Berufung auf BGH, Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 289/96 = BGHZ 137, 153).

    Abgesehen davon, dass ein solcher Rechtsgrundsatz allgemein nicht besteht (so auch Palandt/Heinrichs, a.a.O.), hat der Bundesgerichtshof die Haftung des Bürgen oder Sicherungsgebers trotz zu weit gehender Haftungsregelung für alle zukünftigen Verbindlichkeiten sie für die Verbindlichkeit aufrechterhalten, die Anlass für die Übernahme der Haftung war, und zwar unter Berufung auf den Grundsatz ergänzender Vertragsauslegung (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997, a.a.O., S. 156 f.).

  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel entgegen § 306 Abs. 2 BGB dahingehend, dass ein Widerruf aus sachlichen Gründen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag) möglich ist, ist unzulässig.

    Bei hochdotierten Mitarbeitern wie Chefärzten soll der Kernbereich nicht angetastet sein, wenn die Einnahmen im dienstlichen Bereich auf 75 % und die Gesamteinnahmen mit Nebentätigkeiten auf 60 bis 65 % der bisherigen Einnahmen sinken (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Dies gilt umso mehr, als eine Kürzung des vereinbarten Arbeitsentgeltes zum bloßen Zweck der Lohneinsparung im Wege der Änderungskündigung nur möglich ist, wenn sie der Beseitigung einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung des Betriebes dient (vgl. BAG, Urteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 = AP Nr. 50 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in diesem Zusammenhang immer wieder als Beispiel für die geltungserhaltende Reduktion angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufrechterhaltung von Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit Fortbildungskosten (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 = AP Nr. 23 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) in der Sache weniger um geltungserhaltende Reduktion als um eine auch im Bereich der AGB-Kontrolle zulässige ergänzende Vertragsauslegung handeln dürfte (so Annuß, a.a.O, S. 462; Lingemann, a.a.O., S. 187).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03
    Vielmehr bleibt die Klausel insgesamt unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1989 - XI ZR 54/88 = NJW 1989, S. 582 ; BGH, Urteil vom 30. November 1993 - XI ZR 80/93 = NJW 1994, S. 318 ; Urteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 80/93 = NJW 2000, S. 1110 ).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

  • LAG Köln, 01.02.2001 - 10 Sa 625/00

    Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 74/95

    Wirksamkeit einer Sicherungsübereignung oder Globalabtretung ohne Freigabeklausel

  • LAG Hamm, 21.01.2002 - 19 Sa 1596/01

    Versteuerung einer Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Einteilung zu Nachtwachten

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2004 - 19 Sa 2132/03 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Im Rahmen einseitiger Leistungsbestimmungsrechte bei Entgeltbestandteilen sind die Klauseln so zu formulieren, dass der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss erkennen kann, welche Leistungen von der jeweiligen Klausel erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen der Widerruf ausgeübt werden kann (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515 ).

    Sie ist auf ihre Vereinbarkeit mit den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen zu überprüfen (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZARR 2004, 515 ).

    Im Übrigen gibt es im Bereich des Arbeitsrechts keine Besonderheiten, welche eine Unanwendbarkeit dieses Verbots rechtfertigen könnten (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZARR 2004, 515 m. w. N.).

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 939/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Vergütung bei Arbeit auf Abruf

    Sie ist auf ihre Vereinbarkeit mit den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen zu überprüfen (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515 ).

    Im Übrigen gibt es im Bereich des Arbeitsrechts keine Besonderheiten, welche eine Unanwendbarkeit dieses Verbots rechtfertigen könnten (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515 m. w. N.).

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Sie ist auf ihre Vereinbarkeit mit den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen zu überprüfen ( vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515; II. 2. f) der Gründe ).

    (3) Im Übrigen gibt es im Bereich des Arbeitsrechts keine Besonderheiten, welche im Anwendungsbereich des § 306 Abs. 2 BGB einen Ausschluss des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion rechtfertigen könnten ( vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515, II. 4. b) der Gründe; Annuß, BB 2002, 458 ).

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

    Sie ist auf ihre Vereinbarkeit mit den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen zu überprüfen (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515 ).

    Im Übrigen gibt es im Bereich des Arbeitsrechts keine Besonderheiten, welche eine Unanwendbarkeit dieses Verbots rechtfertigen könnten (vgl. LAG Hamm, 11. Mai 2004, 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 489/15

    Jahressonderzahlung - betriebliche Übung - Widerrufsvorbehalt

    Nach BAG (12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 20.04.2011 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 12 = NZA 2011, 796; ebenso LAG Hamm 11.05.2004 NZA-RR 2004, 515 gilt zudem:.

    Eine Bindung des Arbeitgebers an die vereinbarten Leistung ohne Widerrufsmöglichkeit würde rückwirkend unverhältnismäßig in die Privatautonomie eingreifen (BAG 12.01.2005 EZA § 308 BGB 2002 Nr. 1; a.A. insoweit LAG Hamm 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2012 - 5 Sa 54/12

    Vertraglicher Anspruch auf Weihnachtsgeld - Kombination von Freiwilligkeits- und

    Das BAG (12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 11.10.2006 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 6; 20.04.2011 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 12; ebenso LAG Hamm 11.05.2004 NZA-RR 2004, 515; a. A. LAG Bln. 30.03.2004 LAGE § 308 BGB 2002 Nr. 1; Hanau/Hromadka NZA 2005, 73 ff.; Kroeschell NZA 2008, 1393 ff.; Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Kap. 1 Rz. 670, Kap. 3 Rz. 559 ff.), hat inzwischen insoweit folgende Grundsätze aufgestellt:.

    Eine Bindung des Arbeitgebers an die vereinbarte Leistung ohne Widerrufsmöglichkeit würde rückwirkend unverhältnismäßig in die Privatautonomie eingreifen (BAG 12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 20.04.2011 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 12; a. A. LAG Hamm 11.05.2004 NZA-RR 2004, 515).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2016 - 3 Sa 43/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Prämienzahlung

    Nach BAG (12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 20.04.2011 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 12 = NZA 2011, 796; ebenso LAG Hamm 11.05.2004 NZA-RR 2004, 515 gilt zudem:.

    Eine Bindung des Arbeitgebers an die vereinbarten Leistung ohne Widerrufsmöglichkeit würde rückwirkend unverhältnismäßig in die Privatautonomie eingreifen (BAG 12.01.2005 EZA § 308 BGB 2002 Nr. 1; a.A. insoweit LAG Hamm 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03, NZA-RR 2004, 515).

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 575/04

    Vorbehaltsklausel im Formulararbeitsvertrag bezüglich übertariflicher Leistungen;

    Die Angabe der möglichen Widerrufsgründe im Arbeitsvertrag wird vielfach in der Literatur und nun teilweise auch in der Rechtsprechung für erforderlich gehalten (vgl. Erf. Komm./ Preis, 4. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rdnr. 54 ff.; Preis, NZA 2004, 1014; Gotthardt, a.a.O., E II 6 c) ee) (2); Stoffels, NZA Sonderbeilage 1/2004, 19, 25 und insbesondere LAG Hamm, Urteil vom 11.05.2004 - 19 Sa 90/04 - NZA-RR 2004, 515 in einem Parallelfall, dem eine Klage eines Arbeitskollegen des Klägers gegen die Beklagte zugrunde liegt, Revision anhängig unter - 5 AZR 364/04 - ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.03 - 2 Ca 2548/03, DB 2004, 81f , a.A.: LAG Berlin, Urteil vom 30.03.04 - 3 Sa 2206/03 - Revision anhängig unter 10 AZR 331/04; Lingemann, NZA 2002, 191 und Schnitker/Grau, BB 2002, 2124).

    Die Revision war zuzulassen im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Rechtsfragen und im Hinblick auf die Zulassung der Revision im Parallelverfahren 19 Sa 2132/03 = 5 AZR 364/04.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04

    Widerruf von Lohnbestandteilen

    Die Revision ist für den Kläger zugelassen worden, weil eine Differgenz zu der Entscheidung des LAG Hamm vom 11.05.2004 (AZ: 19 Sa 2132/03) gegeben ist und die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung hat, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 ArbGG.
  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05

    Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf

  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05

    Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 346/17

    Vertragsauslegung - Anspruch auf Jahresprämie - Weihnachtsgeld

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