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   LAG Köln, 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03   

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https://dejure.org/2004,2749
LAG Köln, 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03 (https://dejure.org/2004,2749)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03 (https://dejure.org/2004,2749)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 5 Sa 1049/03 (https://dejure.org/2004,2749)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnung des Arbeitnehmers wegen privater Nutzung des Internets mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC; Verlängerte Anrufungsfrist des Arbeitsgerichts hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Kündigung bei Einreichung einer Klage auf Weiterbeschäftigung drei Wochen nach ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetbenutzung (private) und fristlose Kündigung

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de

    Kündigung wegen privater Nutzung des vom Arbeitgeber überlassenen Computers

  • Judicialis

    KSchG § 6; ; BGB § 626

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Klagefrist bei Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 136
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03
    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, jedenfalls beim Herunterladen und geordneten Speichern umfangreicher pornografischer Dateien ohne Genehmigung sei der Ausspruch einer Abmahnung entbehrlich (Arbeitsgericht Frankfurt vom 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01 - NZA 2002, 1093), kann sich die Beklagte hierauf ebenfalls nicht berufen.
  • LAG Köln, 02.07.1998 - 6 Sa 42/98

    Führen privater Telefonate vom dienstlichen Fernsprechanschluss; Verzögerte

    Auszug aus LAG Köln, 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03
    In der Regel ist die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsanlagen sowie das private Telefonieren von einem Dienstanschluss nicht ohne ein ausdrückliches Verbot oder eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen (vgl. LAG Köln vom 02.07.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; KR-Fischermeier, 6. Auflage, § 626 BGB, Rdnr. 445).
  • ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04

    Außerdordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Internet; Speicherung von

    Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitgeber in einer sogenannten Arbeitsordnung (Bl. 39 ff d. A., konkret Ziffer 10 "Nutzung von Firmeneinrichtungen") zwar ausdrücklich die Nutzung von E-Mail und Internet / Intranet für außerdienstliche Zwecke verbietet, andererseits aber keine bestimmten Sanktionen an die Verletzung dieses Verbots knüpft (so auch LAG Köln Urt. v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03).

    In der Regel ist die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsanlagen sowie das private Telefonieren von einem Dienstanschluss nicht ohne ein ausdrückliches Verbot und eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen (LAG Köln v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03 m. w. N.).

    Dies ist zwar im Allgemeinen in der Rechtsprechung außerordentlich umstritten (s. nur ArbG Frankfurt v. 03.01.2002 Az 2 Ca 5340/01, NZA 2002 S. 1093, LAG Köln Urt. v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03; ArbG Düsseldorf Urt. v. 01.08.2002 Az 4 Ca 3437/01).

  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

    a) In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist zwar anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, Urteil vom 05.12.2003 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, Urteil vom 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, Urteil vom 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 445; ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 Rz. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 731 m.w.N.).

    Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Klägerin die Handhabung der Abrechnung privater Telefongespräche und die Nutzung eines PIN-Codes bekannt gewesen ist und ob es vor Ausspruch der streitigen außerordentlichen Kündigung vom 13.06.2006 einer Abmahnung bedurft hätte (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, Urteil vom 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - NZA-RR 2005, 136), konnte nach alledem dahinstehen.

  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, 05.12.2002 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, 17.12.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 445; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 731 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2008 - 6 Ta 443/08

    Tat- und Verdachtskündigung aufgrund eines Sachverhaltes - Kündigungsschutzklage

    2.2 Unter diesen Umständen konnte dahinstehen, ob nicht der Weiterbeschäftigungsantrag der Klägerin in entsprechender Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG jedenfalls zu einer Verlängerung der Anrufungsfrist geführt hatte (dazu LAG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03 - NZA-RR 2005, 136 zu 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 20.03.2009 - 10 Sa 1283/08

    Kündigung; Internet

    Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Urt. v. 17.2.2004 - 5 Sa 1049/03, in NZA-RR 2005, S. 136ff.) hat zu dieser Konstellation vertreten, dass angesichts des Bestreitens der Klägerseite die Arbeitgeberseite nähere Darlegungen zu dem Inhalt der vom Kläger aufgerufenen Seiten machen müsse, um ihre Behauptung, es habe sich um solche pornographischen Inhalts gehandelt, zu substantiieren und zu konkretisieren, da der Inhalt dieser Seiten nicht gerichtsbekannt sei.
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