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   BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05   

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https://dejure.org/2005,7412
BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05 (https://dejure.org/2005,7412)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2005 - 3 AZB 48/05 (https://dejure.org/2005,7412)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 (https://dejure.org/2005,7412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Eröffnung eines lediglich zweistufigen Instanzenzuges; Eröffnung eines weiteren Rechtsmittel durch gesetzwidriges Verfahren; Vergleichbarkeit des arbeitsgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 206
  • NZA-RR 2006, 211
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens

    Auszug aus BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Juli 2005 - 10 Ta 409/05 - wird als unzulässig verworfen.

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen durch Beschluss vom 13. Juli 2005 (- 10 Ta 409/05 -) zurückgewiesen.

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 570/80

    Kündigungsschutzklage - Revision

    Auszug aus BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05
    Durch ein gesetzwidriges Verfahren wird ein weiteres Rechtsmittel nicht eröffnet (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 67, 72 mwN; BGH 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70; vgl. auch Müller-Glöge in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 72 Rn. 40 und ErfK/Koch 5. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 28).

    Zur Begründung hat er darauf verwiesen, das Verfahren der nachträglichen Klagezulassung kenne nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG nur als zweite Stufe die sofortige Beschwerde (BAG 25. Oktober 2001 - 2 AZR 340/00 - EzA KSchG § 5 Nr. 33; 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 67, 71).

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05
    Mit Beschluss vom 20. August 2002 (- 2 AZB 16/02 - BAGE 102, 213) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass auch nach der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts eine zugelassene Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG nicht statthaft ist.

    b) Diese Auffassung verkennt den besonderen Charakter des Verfahrens nach § 5 KSchG, wie ihn das Bundesarbeitsgericht bereits im Beschluss vom 20. August 2002 (- 2 AZB 16/02 - BAGE 102, 213, 216 f.) betont hat.

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 340/00

    Verspätete Kündigungsschutzklage und nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05
    Zur Begründung hat er darauf verwiesen, das Verfahren der nachträglichen Klagezulassung kenne nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG nur als zweite Stufe die sofortige Beschwerde (BAG 25. Oktober 2001 - 2 AZR 340/00 - EzA KSchG § 5 Nr. 33; 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 67, 71).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05
    Durch ein gesetzwidriges Verfahren wird ein weiteres Rechtsmittel nicht eröffnet (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 67, 72 mwN; BGH 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70; vgl. auch Müller-Glöge in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 72 Rn. 40 und ErfK/Koch 5. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 28).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Handelt es sich bei dem Verfahren nach § 5 KSchG um ein vorgeschaltetes, eigenständiges Verfahren "sui generis", das mit der zivilprozessualen Beschwerde nicht vergleichbar ist (vgl. Senat 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - BAGE 102, 213; BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211), und sieht das Kündigungsschutzrecht nach altem und nach neuem Recht eine eigenständige Rechtsmittelregelung einschließlich der Art und Form der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht vor, verbietet sich deshalb für die Behandlung von Übergangsfällen ein Rückgriff auf allgemeine Rechtsmittelregelungen außerhalb des § 5 KSchG.
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird nicht dadurch zulässig, dass die Vorinstanz das Rechtsmittel zulässt (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 der Gründe, NZA-RR 2006, 211) .
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Durch ein gesetzwidriges Verfahren wird ein weiteres Rechtsmittel nicht eröffnet (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 mwN, NZA-RR 2006, 211).
  • LAG Hamm, 25.01.2021 - 12 Ta 411/20

    Beschlussvergleich - Berichtigung - sofortige Beschwerde

    Dadurch konnte kein Rechtsmittel geschaffen werden, das gesetzlich nicht vorgesehen ist (vgl. BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05; BAG, 28.11.2008 - 3 AZB 64/08 Rn 8 ).
  • BAG, 22.07.2008 - 3 AZB 26/08

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen

    Die Zulassung hat keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211; 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 - BAGE 104, 302, zu II der Gründe).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Die Zulassung hat demgegenüber keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (vgl. für die st. Rspr. BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 127, 173; 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 der Gründe mwN, NZA-RR 2006, 211) .
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15

    Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der Staatskasse

    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann grundsätzlich nicht allein dadurch zulässig werden, dass die Vorinstanz das Rechtsmittel zulässt (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - Rn. 5) .
  • LAG München, 14.08.2008 - 4 Ta 179/08

    Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung

    Auch bei Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss entscheidet das LAG durch Urteil der vollbesetzten Kammer, ebenso über die Zulassung der Revision hiergegen; die Rechtsprechung des BAG zur grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LAG zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG (BAG, B. v. 15.09.2005, 3 AZB 48/05, NZA-RR 2006, S. 211 f; B. v. 20.08.2002, 2 AZB 16/02, NZA 2002, S. 1228 f) ist damit nicht mehr anwendbar.

    Aufgrund der erfolgten Entscheidung durch Berufungsurteil der Kammer in voller Besetzung kann die Möglichkeit einer Revision - und damit einer Entscheidung hierüber -nicht von vornherein ausscheiden, wie dies das Bundesarbeitsgericht zum Ausschluss einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage durch Beschluss nach § 5 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 KSchG in der bis 31.03.2008 geltenden Fassung angenommen hat (BAG, B. v. 15.09.2005, 3 AZB 48/05, NZA-RR 2006, S. 211 f; B. v. 20.08.2002, NZA 2002, 1228 f).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2007 - 11 Ta 217/06

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Verschulden an der

    Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht war nicht zuzulassen, da die Kriterien nach den §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG nicht erfüllt sind, abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insofern die Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Rahmen des § 5 KSchG grundsätzlich für ausgeschlossen gehalten wird (vgl. BAG Beschluss vom 20.08.2002 - 2 AZB 165/02 - 15.09.2005 - 3 AZB 48/05 -).
  • LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08

    Zum Zugang einer Kündigung bei einem urlaubsabwesenden geringfügig beschäftigten

    Die Rechtsbeschwerde ist nach Auffassung des BAG wegen des in § 5 KSchG normierten eigenständigen Verfahrensweges generell unzulässig, vgl. BAG 20.08.2002 - 2 AZB 16/02 - AP Nr. 14 zu § 5 KSchG sowie BAG 15.09.2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 9 Ta 240/07

    Zugang einer Kündigungserklärung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 10 Ta 64/08

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Zugang eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 9 Ta 85/08

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Täuschung über Erfolgsaussicht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2007 - 19 Ta 199/07

    Zum Erfordernis einer Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren und zur

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