Rechtsprechung
LAG Köln, 04.12.2006 - 14 Sa 873/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Zugang bei Einwurf eines Kündigungsschreibens in ein Postfach
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 130 BGB, §§ 4, 5 KSchG
Zugang bei Einwurf eines Kündigungsschreibens in ein Postfach - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitigkeit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage; Vorwurf der umfangreichen verbotswidrigen Internetnutzung während der regulären Arbeitszeit als Kündigungsgrund; Abrufen rassistischer und verfassungsfeindlicher Publikationen trotz Abmahnung; Betreiben eines ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 130; KSchG § 4; KSchG § 5
Zugang bei Einwurf eines Kündigungsschreibens in ein Postfach - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigungsschreiben ins Postfach geworfen - wann gilt sie als zugegangen?
- yumpu.com (Auszüge)
Klagefrist bei behördlicher Zustellung, Postfachzustellung, § 4 S. 4 KSchG
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 17.11.2004 - 5 Ca 2877/04
- LAG Köln, 14.03.2005 - 2 Ta 9/05
- ArbG Bonn, 05.04.2006 - 5 Ca 2877/04
- LAG Köln, 04.12.2006 - 14 Sa 873/06
- LAG Hamm, 04.12.2006 - 14 Sa 873/06
Papierfundstellen
- NZA 2007, 323
- NZA-RR 2007, 323
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02
Insolvenzkündigung
Auszug aus LAG Köln, 04.12.2006 - 14 Sa 873/06
Demgegenüber folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.03.2003 (- 2 AZR 487/02 - NZA 2003, Seite 1335), dass bei Fällen der vorliegenden Art § 4 Satz 4 KSchG anwendbar ist.Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 03.07.2003 (- 2 AZR 487/02 -, NZA 2003, Seite 1335 ff.) unter II., 2., b), bb) ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei § 4 Satz 4 KSchG um eine Ausnahmevorschrift handelt.
- OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 84/09
Mandant Volljurist: Anwalt darf Fristangaben nicht vertrauen!
Hierzu gehört auch vorzutragen, wann die Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung erfolgt sein soll, wenn unstreitig ist, dass es jedenfalls zur Bekanntgabe gekommen ist und nur der Zeitpunkt der Bekanntgabe im Streit steht (LAG Köln NZA-RR 2007, 323 ff.).