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   LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07   

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https://dejure.org/2007,4873
LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 (https://dejure.org/2007,4873)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 (https://dejure.org/2007,4873)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2007 - 6 Ta 402/07 (https://dejure.org/2007,4873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf eine erhöhte Einigungsgebühr aufgrund einer Mehreinigung in einem Vergleich; Ansprüche gegen die Staatskasse vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverfolgung; Voraussetzungen und Zeitpunkt für die Bewilligung von ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 1000; ; VV RVG Nr. 1003; ; RVG § 55

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55; RVG -VV Nr. 1000, Nr. 1003
    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an fehlerhafte Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 601
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 11.12.2006 - 4 Ta 376/06

    Gebühr für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Das Arbeitsgericht wird nur als "Beurkundungsorgan" tätig (LAG Köln 11.12.2006 - 4 Ta 376/06).

    In diesem Fall liegt eine streitvermeidende- oder -beendende Tätigkeit des Rechtsanwalts vor, die gerichtsentlastend wirkt und durch die höhere Einigungsgebühr (nach Nr. 3104 Anm. Abs. 3 VV RVG unter Wegfall der Terminsgebühr - vgl. LAG Köln 11.12.2006 - 4 Ta 376/06) honoriert wird.

  • LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05

    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Daher muss für eine beabsichtigte Mehreinigung gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm 12.07.2005 - 4 Ta 435/05).
  • OLG Schleswig, 31.03.1980 - 8 WF 304/79
    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Deshalb scheidet eine Vergütung für einen Vergleich aus, der vor der Beiordnung als Rechtsanwalt abgeschlossen wurde (OLG Schleswig 31.03.1980 - 8 WF 304/79; OLG München 19.12.1974 - 2 Ws 36/74; Schneider, MDR 1985, 814).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 168/90

    Anspruch auf Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Betrages - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Ausreichend sind bereits subjektive Zweifel über den Bestand des Ausgangsrechtsverhältnisses (BGH Urt. v. 06.11.1991 - XII ZR 168/90).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Die im Vergleich zusätzlich geregelten Ansprüche müssten vor der Einigung aus selbstständigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen im Streit gewesen sein (LAG Hamm 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • OLG München, 19.12.1974 - 2 Ws 36/74
    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Deshalb scheidet eine Vergütung für einen Vergleich aus, der vor der Beiordnung als Rechtsanwalt abgeschlossen wurde (OLG Schleswig 31.03.1980 - 8 WF 304/79; OLG München 19.12.1974 - 2 Ws 36/74; Schneider, MDR 1985, 814).
  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungsschutzverfahren - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
    Insofern kann nur für diejenigen Streit- und Mehreinigungsgegenstände Prozesskostenhilfe bewilligt werden, auf die sich der Prozesskostenhilfeantrag ausdrücklich bezieht, nicht jedoch automatisch für nachträgliche Klageerweiterungen oder Tatbestände einer Mehreinigung (Hessisches LAG 01.08.2006 - 19 Ta 373/06).
  • LAG Düsseldorf, 13.10.2014 - 13 Ta 342/14

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Mehrvergleich

    Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs nicht zu einer Reduzierung des Gebührensatzes auf 1, 0 gemäß VV RVG 1003 Abs. 1 (entgegen LAG Hamm 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg 25.06.2009 - 4 Ta 61/09 - NZA-RR 2009, 556; LAG Baden-Württemberg 07.09.2010 - 5 Ta 132/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2010 - 6 Ta 237/10 - juris; Thüringer OLG 14.09.2009 - 1 Ws 343/09 - JurBüro 2010, 82; vgl. auch LAG München 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 - juris).

    (2)So stellen die Gegner der hier vertretenen Auffassung auch vielmehr darauf ab, dass das Gericht dadurch belastet werde, dass es sich im Rahmen der Vergleichsgespräche zu den bislang nicht rechtshängigen Ansprüchen verhalten müsse (so bereits zu § 23 BRAGO Hess. LAG 15.02.1999 - 9 Ta 12/99 - NZA-RR 1999, 380; zum RVG: LAG Hamm 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg 25.06.2009 - 4 Ta 61/09 - NZA-RR 2009, 556; LAG Baden-Württemberg 07.09.2010 - 5 Ta 132/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2010 - 6 Ta 237/10 - juris; Thüringer OLG 14.09.2009 - 1 Ws 343/09 - JurBüro 2010, 82; vgl. auch LAG München 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 - juris).

    Sie misst der Formulierung, dass "nicht lediglich Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Protokollierung des Vergleichs beantragt wird", die Bedeutung zu, ein solcher Fall liege nur vor, wenn die Parteien die Einigung ohne Hilfe des Gerichts erzielt haben und dieses - "als Beurkundungsorgan" - lediglich noch die Protokollierung vornimmt (LAG Hamm 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601 RN 20; LAG Baden-Württemberg 07.09.2010 - 5 Ta 132/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2010 - 6 Ta 237/10 - juris RN 21; Thüringer OLG 14.09.2009 - 1 Ws 343/09 - JurBüro 2010, 82 RN 24).

    3.Entgegen der Auffassung des LAG Hamm (31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601 RN 13 ff.) dürfte es auch nicht darauf ankommen, ob über die Gegenstände des Mehrvergleichs Streit zwischen den Parteien bestand.

  • LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

    Für diese muss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtzeitig vor der Beendigung des Rechtsstreits grundsätzlich ausdrücklich beantragt werden (wie LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07; LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07).

    Einen konkludenten oder stillschweigenden Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gibt es deshalb weder für die Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung noch für die Tatbestände einer Mehreinigung (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, zitiert nach juris).

    Daher muss für diese gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, a.a.O.; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 und LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 m.w. Nachw., jeweils zitiert nach juris).

    Denn grundsätzlich ist Prozesskostenhilfe ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs zu bewilligen (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.3. der Gründe, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 16.09.2015 - 6 Ta 419/15

    Anwaltsgebühren bei einem sog. Mehrvergleich

    Entweder muss sich die Erstreckung daher direkt aus dem Tenor ergeben oder - soweit vorhanden - aus den Gründen des Beschlusses (BAG 30. April 2014 - 10 AZB 13/14; LAG Hamm 31. August 2007 - 6 Ta 402/07).

    b) Die erkennende Kammer ist bislang davon ausgegangen, dass für die Mehreinigung die Festsetzung einer 1, 5-Einigungsgebühr im Falle eines Prozesskostenhilfe-Bewilligungs- und Beiordnungsbeschlusses nur in Betracht kommt, wenn die Prozesskostenhilfe allein zur Protokollierung der Einigung beantragt wurde, weil im Fall der Protokollierung die Tätigkeit des Arbeitsgerichts nicht (mit)ursächlich ist für den Inhalt der Einigung (LAG Hamm 31. August 2007 - 6 Ta 402/07).

  • LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich

    Entweder muss sich die Erstreckung daher direkt aus dem Tenor ergeben oder - soweit vorhanden - aus den Gründen des Beschlusses (BAG 30. April 2014 - 10 AZB 13/14; LAG Hamm 31. August 2007 - 6 Ta 402/07).

    b) Die erkennende Kammer ist bislang davon ausgegangen, dass für die Mehreinigung die Festsetzung einer 1, 5-Einigungsgebühr im Falle eines Prozesskostenhilfe-Bewilligungs- und Beiordnungsbeschlusses nur in Betracht kommt, wenn die Prozesskostenhilfe allein zur Protokollierung der Einigung beantragt wurde, weil im Fall der Protokollierung die Tätigkeit des Arbeitsgerichts nicht (mit)ursächlich ist für den Inhalt der Einigung (LAG Hamm 31. August 2007 - 6 Ta 402/07).

  • LAG München, 23.02.2022 - 6 Ta 20/22

    Kostenfestsetzung, 1,0 Einigungsgebühr

    [zur alten Fassung von Nr. 1003 Abs. 1 VV-RVG] LAG Baden-Württemberg v. 7.9.2010 - 5 Ta 132/10, juris; LAG Hamm v. 31.8.2007 - 6 Ta 402/07.

    NZA-RR 2007, 601; LAG Hessen v. 15.2.1999 - 9 Ta 12/99, NZA-RR 1999, 380; LAG Nürnberg v. 25.6.2009 - 4 Ta 61/09, NZA-RR 2009, 556; LAG Nürnberg v. 2.11.2018 - 5 Ta 104/18, JurBüro 2019, 191; LAG Rheinland-Pfalz v. 16.12.2010 - 6 Ta 237/10.

  • LAG München, 02.11.2016 - 6 Ta 287/16

    Einigungsgebühr

    3.2015 - 1 Ta 85/14, n.v.; LAG München v. 7.3.2016 - 6 Ta 283/15 n.v.; LAG München v. 12.10.2016 - 6 Ta 644/16 n.v.) zu folgern, hinsichtlich der im Vergleich mit erledigten Streitgegenstände sei bereits dann ein "anderes gerichtliches Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren" anhängig (Nr. 1003 VV-RVG), wenn ein beim Gericht eingeleitetes Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe lediglich die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf einen Vergleichsmehrwert betreffe, der Vergleich aber noch nicht abgesprochen, sondern allein vorbesprochen war, also das Gericht noch am Zustandekommen des Vergleiches und seiner Formulierung hatte mitwirken müssen (ebenso LAG Baden-Württemberg v. 7.9.2010 - 5 Ta 132/10, juris; LAG Hamm v. 31.8.2007 - 6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601; LAG Hessen v. 15.2.1999 - 9 Ta 12/99, NZA-RR 1999, 380; LAG Nürnberg v. 25.6.2009 - 4 Ta 61/09, NZA-RR 2009, 556; LAG Rheinland-Pfalz v. 16.12.2010 - 6 Ta 237/10, Rpfleger 2011, 403).
  • LAG München, 17.03.2009 - 10 Ta 394/07

    Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung; Einbeziehung nicht

    Da sich die Prozesskostenhilfe auf die Mitwirkung bei Abschluss dieses Vergleichs bezieht, scheidet eine 1, 5-Einigungsgebühr aus (vgl. LAG Hamm NZA-RR 2007, 601).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 3 Ta 37/09

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, stillschweigende Beantragung,

    Das entspricht der herrschenden Meinung und auch der ständigen Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 28.02.2008 - 1 Ta 284/07 - LAG Rheinland-Pfalz vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 - m.w.N.; LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - zitiert nach Juris).

    Auch das vom Arbeitsgericht in dem Nichtabhilfebeschluss zitierte LAG Hamm (6 Ta 402/07) geht im Übrigen in seiner Entscheidungsbegründung davon aus, dass ein in zeitlichem Zusammenhang mit einer Klage gestellter Prozesskostenhilfeantrag sich denknotwendig nur auf die dort "angesprochenen" Streitgegenstände beziehen kann, nicht aber auf zu diesem Zeitpunkt "noch nicht bekannte" Streitgegenstände.

  • LAG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 Ta 61/09

    Terminsgebühr - Einigungsgebühr - Vergleichsmehrwert

    Da eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten längstens bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen kann, muss ein Gebührentatbestand nach Antragseingang verwirklicht worden sein (vgl. hierzu LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg vom 06.02.2009 - 4 Ta 176/08 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 22.06.2009 - 4 Ta 26/09

    Terminsgebühr - Einigungsgebühr - Vergleichsmehrwert

    Da eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten längstens bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen kann, muss ein Gebührentatbestand nach Antragseingang verwirklicht worden sein (vgl. hierzu LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg vom 06.02.2009 - 4 Ta 176/08 - n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 6 Ta 237/10

    Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr für Mehrvergleich

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 5 Ta 67/18

    Prozesskostenhilfe - Erweiterung - Mehrvergleich - Gebührenanspruch -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2019 - 5 Ta 65/18

    Vergütungsanspruch beigeordneter Rechtsanwalt - Abschluss Mehrvergleich

  • OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 6 W 28/08

    Keine stillschweigende Bewilligung von PKH für einen Mehrvergleich

  • LAG München, 23.03.2022 - 6 Ta 275/21

    PKH, Kosten

  • LAG München, 09.12.2021 - 6 Ta 249/21

    Einigungsgebühr; Vergleichsmehrwert

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08

    Vergütungsfestsetzung - Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Anl 1 Nr 1003 RVG

  • LAG München, 16.02.2022 - 6 Ta 261/21

    PKH-Vergleichsmehrwert

  • LAG München, 14.03.2022 - 6 Ta 8/22

    Reduzierte Einigungsgebühr und 1,2 Terminsgebühr bei Prozesskostenhilfe und

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - 5 Ta 98/14

    Prozesskostenhilfe - beigeordneter Rechtsanwalt - Einigungsgebühr -

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2008 - 1 Ta 284/07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.11.2011 - 1 Ta 191/11

    Verminderte Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

  • OVG Saarland, 08.01.2013 - 1 D 332/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Vergleichsüberhang

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