Rechtsprechung
BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und neuen Bundesländern
- openjur.de
Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und neuen Bundesländern
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erheblichkeit des Ortes des allgemeinen Schulabschlusses oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes für das Vorliegen der Befähigungsvoraussetzung mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot; Erforderlichkeit des Erwerbs der Befähigungsvoraussetzungen wie ...
- Judicialis
2. BesÜV § 2; ; 2. BesÜV § 4; ; ZPO § 256; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung öffentlicher Dienst - Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und neuen Bundesländern
- rechtsportal.de
Vergütung öffentlicher Dienst - Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und neuen Bundesländern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Ca 6379/05
- LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Sa 1612/05
- BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2008, 495
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gem. § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV in Höhe von zurzeit 92, 5 % der im bisherigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge begegnet gegenwärtig keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).Er umfasst grundsätzlich sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung müssen allerdings im bisherigen Bundesgebiet erworben worden sein (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - aaO).
aa) Maßgeblich ist, ob die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Grenzen der in Art. 3 Einigungsvertrag genannten Länder und Landesteile oder im Ausland durchgeführt wurden (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).
Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die ihre Befähigungsvoraussetzungen gänzlich in den alten Bundesländern erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- und Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347; 28. September 2007 - 2 B 62.07 -).
Die Einbeziehung von Urlaubszeiten bei der Berechnung der Dauer der Fortbildungsabschnitte liegt im Übrigen erkennbar auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - Rn. 30;… BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Rn. 1 und 20, ZBR 2006, 347).
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gem. § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV in Höhe von zurzeit 92, 5 % der im bisherigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge begegnet gegenwärtig keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).Er umfasst grundsätzlich sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung müssen allerdings im bisherigen Bundesgebiet erworben worden sein (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - aaO).
aa) Maßgeblich ist, ob die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Grenzen der in Art. 3 Einigungsvertrag genannten Länder und Landesteile oder im Ausland durchgeführt wurden (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).
Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die ihre Befähigungsvoraussetzungen gänzlich in den alten Bundesländern erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- und Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347; 28. September 2007 - 2 B 62.07 -).
Die Einbeziehung von Urlaubszeiten bei der Berechnung der Dauer der Fortbildungsabschnitte liegt im Übrigen erkennbar auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde (…vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - Rn. 30; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Rn. 1 und 20, ZBR 2006, 347).
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden …
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeine Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (BVerfG 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169).
- BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gem. § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV in Höhe von zurzeit 92, 5 % der im bisherigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge begegnet gegenwärtig keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347). - LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Sa 1612/05
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2006 - 6 Sa 1612/05 - aufgehoben. - BVerwG, 28.09.2007 - 2 B 62.07
Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die ihre Befähigungsvoraussetzungen gänzlich in den alten Bundesländern erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- und Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 429/06 - BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347; 28. September 2007 - 2 B 62.07 -). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Die Feststellung muss auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein, das so genau zu bezeichnen ist, dass über seine Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (BAG 15. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 -BAGE 115, 12, 17). - BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Auszug aus BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Deshalb ist für § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF der Ort maßgeblich, der dem Angestellten zur Fortbildung zugewiesen wurde, soweit die Zuweisung nicht willkürlich durch Los erfolgt ist (dazu Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07
Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit
Auch einzelne Ansprüche aus einem Schuldverhältnis - wie vorliegend ein einzelner Zahlungsanspruch - sind Rechtsverhältnisse in diesem Sinn (Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - NZA-RR 2008, 495). - BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - mwN, NZA-RR 2008, 495) sind in die Wertung, ob die Befähigungsvoraussetzungen überwiegend im Beitritts- oder im bisherigen Bundesgebiet erworben sind, sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen einzubeziehen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln.Maßgeblich ist ausgehend von dem Ziel der Zuschussregelung in § 4 der 2. BesÜV, fachlich qualifiziertes Personal für den Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung zu gewinnen, allein, wo die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten fachbezogenen Vorbildungen und Prüfungen erworben bzw. abgelegt worden sind (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 17 f., NZA-RR 2008, 495).
b) Die Befähigungsvoraussetzungen müssen zwar auch dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben gelten, wenn der dort durchgeführte Teil der fachspezifischen Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmacht (Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 18, NZA-RR 2008, 495).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2008 - 5 Sa 335/07
Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung
Der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" in § 4 Absatz 1 Satz 1 der Zweiten Besoldungsverordnung (2. BesÜV) vom 21.06.1991 umfasst grundsätzlich sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgabe der jeweiligen Laufbahn vermitteln (wie BAG 13.03.2008 - 6 AZR 794/06 - auf juris.de veröffentlicht).Allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse gehören allerdings aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung (vgl. nur BAG 13.03.2008 - 6 AZR 794/06 - auf juris.de veröffentlicht).
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst (13.03.2008 a. a. O.) nochmals hervorgehoben, dass zu den Befähigungsvoraussetzungen im Grundsatz sämtliche Vorbildungs- und Ausbildungsvoraussetzungen, die für die Laufbahn vorausgesetzt sind, gehören.
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 733/08
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - mwN, NZA-RR 2008, 495) sind in die Wertung, ob die Befähigungsvoraussetzungen überwiegend im Beitritts- oder im bisherigen Bundesgebiet erworben sind, sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen einzubeziehen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln.Maßgeblich war deshalb allein, wo die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten fachbezogenen Vorbildungen und Prüfungen erworben bzw. abgelegt worden sind (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 17 f., NZA-RR 2008, 495).
d) Die Befähigungsvoraussetzungen gelten zwar auch dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben, wenn der dort durchgeführte Teil der fachspezifischen Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmacht (Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 18, NZA-RR 2008, 495).
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 411/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - mwN, NZA-RR 2008, 495) sind in die Wertung, ob die Befähigungsvoraussetzungen überwiegend im Beitritts- oder im bisherigen Bundesgebiet erworben sind, sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen einzubeziehen, welche die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln.Maßgeblich ist ausgehend von dem Ziel der Zuschussregelung in § 4 der 2. BesÜV, fachlich qualifiziertes Personal für den Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung zu gewinnen, allein, wo die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten fachbezogenen Vorbildungen und Prüfungen erworben bzw. abgelegt worden sind (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 17 f., NZA-RR 2008, 495).
b) Die Befähigungsvoraussetzungen müssen zwar auch dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben gelten, wenn der dort durchgeführte Teil der fachspezifischen Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmacht (Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - Rn. 18, NZA-RR 2008, 495).
- BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige …
Die Feststellung muss auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein, das so genau zu bezeichnen ist, dass über seine Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - NZA-RR 2008, 495). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 209/08
Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung
Allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse gehören allerdings aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung (vgl. nur BAG 13.03.2008 - 6 AZR 794/06, auf juris.de veröffentlicht). - BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 52.09
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.R.e. hälftigen Erlangung der …
Für die von der Klägerin für richtig gehaltene Pauschalierung spricht auch nicht die von ihr benannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - (NZA-RR 2008, 495). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 202/08
Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung
Allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse gehören allerdings aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung (vgl. nur BAG 13.03.2008 - 6 AZR 794/06, auf juris.de veröffentlicht). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1294/16
Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte - …
Erforderlich sind Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BAG…, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 -, BAGE 133, 33-50, Rn. 28; BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 -, Rn. 15, juris; vgl. allg. BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2015 - 1 BvR 2880/11 -, BVerfGE 139, 1-19, BStBl II 2015, 622, Rn. 42). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1383/16
Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte - …
- LAG Hessen, 27.11.2009 - 3 Sa 659/09
Verlängerung der Arbeitsphase des Altersteilzeitverhältnisses bei …
Rechtsprechung
VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Begriff des Arbeitsplatzes - Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch für schwerbehinderten Geschäftsführer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 796 (Ls.)
- NZA-RR 2008, 495 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93
Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen
Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05
Die Vorschrift setzt voraus, dass das Integrationsamt eine Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme zur Förderung des Rehabilitationszwecks trifft ( vgl. BSG , Urteil vom 16.11.1993 - 4 RA 22/93 -, SozR 3-5765 § 10 Nr. 1).Insbesondere hat er nicht geprüft, ob ein Rehabilitationsbedarf besteht und ob die Rehabilitation durch die beantragte Leistung durchgeführt werden kann ( vgl. dazu BSG , Urteil vom 16.11.1993, a. a. O. ).
- BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung
Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05
Mitglieder des gesetzlichen Vertretungsorgans juristischer Personen werden nicht als Arbeitnehmer nach dieser Vorschrift angesehen, so dass ein schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH nicht auf einem Arbeitsplatz i. S. des § 73 Abs. 1 SGB IX beschäftigt wird, jedenfalls wenn er zugleich Gesellschafter der GmbH mit einem Anteil von 50 % oder mehr ist ( vgl. BVerwG , Urteil vom 08.03.1999 - 5 C 5/98 -, NZA 1999, 826).Leistungen an den Arbeitgeber müssen demnach im Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen i. S. des § 73 Abs. 1 SGB IX stehen ( vgl. BVerwG , Urteil vom 08.03.1999, a. a. O. ;… VG Hamburg, a. a. O. ).
- VGH Bayern, 15.06.2007 - 12 BV 05.2577
Schwerbehindertenrecht; Erstattungsanspruch des Trägers der Hauptfürsorgestelle …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05
Die von den Integrationsämtern zu gewährende begleitende Hilfe setzt somit ein, wenn die berufliche Eingliederung des behinderten Menschen - etwa durch ein ( unbefristetes) Beschäftigungsverhältnis - erreicht ist ( vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.06.2007 - 12 BV 05.2577 -, juris;… Lauterbach, in: SGB III , § 97 Rdnr. 22).
- VG Koblenz, 14.06.2006 - 5 K 2375/05
Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zur beruflichen Qualifizierung …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05
Es gibt demnach keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen; vielmehr ist die Erbringung der Leistung in das Ermessen des Integrationsamtes gestellt ( vgl. VG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006 - 5 K 2375/05.KO -, juris). - BVerwG, 14.11.2003 - 5 C 13.02
Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05
Für Förderungen nach § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und e SGB IX ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass des sich bei der Stelle des Schwerbehinderten nicht um einen Arbeitsplatz i. S. des § 73 SGB IX handeln muss, sondern die Förderung allgemein die Hilfe im Arbeits- und Berufsleben erfasst ( BVerwG , Urteil vom 14.11.2003 - 5 C 13.02 -, BVerwGE 119, 200, zur früheren Gesetzesfassung des SchwbG ). - VG Hamburg, 07.05.2002 - 5 VG 4974/01
Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05
Demgegenüber sollen dem Arbeitgeber durch Leistungen nach § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IX Anreize zur Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gegeben werden, wenn den Leistungen eine mehr innerbetriebliche Funktion nach den Notwendigkeiten der Bedürfnisse des Betriebes am betroffenen Arbeitsplatz zukommt ( VG Hamburg, Urteil vom 07.05.2002 - 5 VG 4974/2001 -, juris).
- LG München I, 24.05.2023 - 11 O 14491/22
Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - …
Organmitglieder einer juristischen Person oder Körperschaft sind jedoch keine Arbeitnehmer, da sie keine Arbeitnehmerfunktion ausüben, sondern vielmehr Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (vgl. VG Magdeburg BeckRS 2008, 34154 Rn. 20; BVerwG NZA 1999, 826, 827; Edenfeld, NZA 2006, 126, 127). - VG Bremen, 18.11.2009 - 3 K 41/09
Bezuschussung für die Beschaffung eines KFZ
Dieser auf das Beschäftigungsverhältnis bezogene Arbeitsplatzbegriff (…vgl. Bay.VGH, Urt. v. 26.11.2008 - 12 BV 07.2529 - juris), mit dem bestimmte Stellen erfasst werden sollten, ist aber nicht identisch mit dem räumlich-ortsbezogenen Arbeitsplatzbegriff in § 102 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1b) SGB IX. Soweit das Verwaltungsgericht Magdeburg (Urt. v. 08.01.2008 - 6 A 367/05) zum Begriff des Arbeitsplatzes in § 102 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1b) SGB IX ausgeführt hat, dass der Begriff nicht an die Begriffsbestimmung des § 73 Abs. 1 SGB IX anknüpfe, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen sei und generell Tätigkeiten im Arbeits- und Berufsleben erfasse sowie allgemein den Ort der Arbeitstätigkeit beschreibe, ging es ebenfalls um die Erfassung einer bestimmten Tätigkeit (als GmbH-Geschäftsführer) und nicht um die Frage einer räumlichen Zuordnung des Arbeitsplatzes.