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   BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08   

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BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 (https://dejure.org/2009,3352)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 (https://dejure.org/2009,3352)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 532/08 (https://dejure.org/2009,3352)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Vortäuschung einer Krankheit; Mitbestimmung des Personalrats; Anforderungen an die Zustimmungsverweigerung des Personalrats

  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

  • Judicialis

    PersVG M-V § 62; ; PersVG M-V § 68; ; PersVG M-V § 77; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Vortäuschung einer Krankheit; Mitbestimmung des Personalrats; Anforderungen an die Zustimmungsverweigerung des Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit stellt einen Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 KSchG dar ? Regeln der Darlegungs- und Beweislast für Beweiswürdigung nicht relevant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2723
  • NZA-RR 2009, 622
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    Die Regeln der Beweislast sind für die hier allein betroffene Frage der Beweiswürdigung unerheblich (Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Der Senat hat deshalb Bedenken gegen das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts bei ordentlichen Kündigungen nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 PersVG M-V erhoben (20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - zu 2 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39; zustimmend: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber BPersVG Stand Juli 2008 § 79 Rn. 192; anderer Ansicht: Vogelsang/Bieler/Schroeder-Printzen/Stange PersVG M-V Stand September 2006 § 68 Rn. 58c).

    Die Bedenken hält er jedoch nicht aufrecht, denn § 68 Abs. 5 PersVG M-V, der unter Geltung der für die Senatsentscheidung vom 20. Januar 2000 (- 2 AZR 65/99 - aaO.) maßgeblichen Rechtslage auf das Mitwirkungsverfahren verwies, nimmt nunmehr eindeutig auf das Mitbestimmungsverfahren Bezug.

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, es könne einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attests der Arbeit fernbleibt und sich Lohnfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2008 - 3 Sa 195/07

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen - Gefälligkeitsattest

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Mai 2008 - 3 Sa 195/07 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Vielmehr hätte die Personalvertretung insofern einen anderen freien Arbeitsplatz näher umschreiben müssen (vgl. Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Vielmehr hätte die Personalvertretung insofern einen anderen freien Arbeitsplatz näher umschreiben müssen (vgl. Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Dies entspricht auch der zu § 99 Abs. 2 BetrVG ergangenen Rechtsprechung, wonach eine Begründung des Betriebsrats unbeachtlich ist, wenn sie offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 2 a der Gründe mwN, BAGE 101, 298).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 28.92

    Hinzuziehung von Beteiligten am Verfahren

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
    Andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt (BVerwG 2. November 1994 - 6 P 28.92 - mwN, PersR 1995, 83).
  • LAG Saarland, 04.05.2016 - 2 Sa 10/15

    Außerordentliche Kündigung - Foto beim Toilettengang als Kündigungsgrund

    Die Verpflichtung zur Abmahnung kann bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine Abmahnung als nicht Erfolg versprechend angesehen werden kann (vgl. BAG-Urteil vom 23.6.2009 - 2 AZR 532/08 - in NZA-RR 2009, 622 - 624, Rn 31; Müller-Glöge in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage München 2016, Rn 29c-29e zu § 626 BGB; Fischermeier in KR, 11. Auflage Köln 2016, Rn 270, 280 zu § 626 BGB).
  • LAG Köln, 16.10.2013 - 11 Sa 915/12

    Kündigung wegen genesungswidrigem Verhalten

    a) Im Ansatz zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass es einen verhaltensbedingten wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attests der Arbeit fernbleibt und sich Lohnfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG, Urteil vom 23.06.2009- 2 AZR 532/08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat er den Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu veranlasst, ihm unberechtigterweise Lohnfortzahlung zu gewähren (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - AP Nr. 2 zu § 68 LPVG Mecklenb.-Vorpommern Rn. 25).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22

    Kündigung während der Probezeit - ordnungsgemäße Personalratsanhörung -

    Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass trotz der insoweit misslungenen Gesetzesfassung des LPersVG M-V (vgl. zutr. BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 532/08- juris Rn 17) im Bereich von Kündigungen von einem Mitbestimmungstatbestand insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des LPersVG M-V auszugehen ist (BAG v. 23.06.2009, a. a. O. Rn 18).

    Die vorbenannten Grundsätze sind auf den Mitbestimmungstatbestand im Fall von Kündigungen nach § 62 Abs. 1 i. V. m. § 68 Abs. 1 Ziff. 2 und § 68 Abs. 5 LPersVG M-V entsprechend anwendbar (BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - juris Rn 22).

    Der lediglich pauschale Hinweis auf anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist anerkanntermaßen ebenfalls unzureichend (BAG v. 23.06.2009, a. a. O., Rn 23).

  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Der täuschende Arbeitnehmer verwirklicht regelmäßig den Straftatbestand des Betrugs oder versucht dies zumindest, weil er den Arbeitgeber über das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit täuscht oder täuschen will, um diesen zu veranlassen, ihm Entgeltfortzahlung zu gewähren, auf die er keinen Anspruch hat (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - juris; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - juris; 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - juris; LAG Hamm 16.11.2011 - 10 Sa 884/11 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 11.07.2013 - 10 Sa 100/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).
  • LAG Saarland, 16.07.2014 - 2 Sa 162/13

    Mehrfache fristlose Kündigungen - Beleidigung - Meinungsfreiheit

    Die Verpflichtung zur Abmahnung kann bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine Abmahnung als nicht Erfolg versprechend angesehen werden kann (vgl. BAG-Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - in NZA-RR 2009, 622 - 624, Rn 31; Müller-Glöge in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Auflage München 2014, Rn 29 c - 29 e zu § 626 BGB; Fischermeier in KR, 10. Auflage Köln 2013, Rn 266, 268 zu § 626 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13

    Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit -

    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32; vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25; vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30; LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23; LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Saarland, 12.09.2012 - 2 Sa 7/12

    Fristlose Kündigung wegen Wegnahme von Abfalldieselöl vom Arbeitsplatz

    Die Verpflichtung zur Abmahnung bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen kann ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine Abmahnung als nicht Erfolg versprechend angesehen werden kann (vgl. BAG-Urteil vom 23.6.2009 - 2 AZR 532/08 - in NZA-RR 2009, 622 - 624, Rn. 31 bei juris; Müller-Glöge in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn. 28 zu § 626 BGB).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13

    Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast -

    Die in diesem Verhalten liegende Straftat zu Lasten des Arbeitgebers (Betrug oder versuchter Betrug) verletzt das Vertrauensverhältnis in seinem Kern, sodass eine vorherige Abmahnung in der Regel entbehrlich ist (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 -, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis je nach den Umständen des Einzelfalles auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - NZA-RR 2009, 622; LAG Köln 23.08.1996 - 11 Sa 495/96 - NZA-RR 1997, 339; LAG Berlin 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 - NZA-RR1999, 523; LAG München 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 131; LAG Hamm 10.09.2003 - 18 Sa 721/03 - NZA-RR 2004, 292; LAG Hamm 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06 - EEK 3325; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 428; ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 245 m.w.N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 2 Sa 152/09

    Prozessbeschäftigung - Aufforderung zur Arbeitsaufnahme zur Abwendung der

  • LAG Saarland, 12.09.2012 - 2 Sa 6/12

    Fristlose Kündigung wegen Wegnahme von Abfalldieselöl vom Arbeitsplatz

  • LAG Köln, 27.11.2013 - 11 Sa 407/13

    Verhaltensbedingter wichtiger Kündigungsgrund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2015 - 5 Sa 121/14

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Arbeitszeit

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 13.2526

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds

  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mitbestimmung des Personalrats -

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