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   BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11   

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https://dejure.org/2013,9659
BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11 (https://dejure.org/2013,9659)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2013 - 6 AZR 553/11 (https://dejure.org/2013,9659)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 6 AZR 553/11 (https://dejure.org/2013,9659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • openjur.de

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO, § 81 InsO, § 89 Abs 1 InsO, § 91 Abs 1 InsO
    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Entgeltabtretung an den Träger der Sozialhilfe aufgrund von Leistungen an eine unterhaltsberechtigte Person; Rechtsfolgen der Abtretung in der Insolvenz des abtretenden Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Abtretung von Entgelt an den Träger der Sozialhilfe auf Grund Leistungen an eine unterhaltsberechtigte Person; Rechtsfolgen der Abtretung in der Insolvenz des abtretenden Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegen Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abtretung künftiger Vergütungsansprüche in Höhe der pfändbaren Anteile ist regelmäßig wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1104
  • BB 2013, 1268
  • NZA-RR 2013, 590
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 20.09.2012 - IX ZR 208/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Sie müssen lediglich im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang bestimmbar sein (vgl. BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 8, NJW-RR 2013, 248) .

    b) Die Abtretung künftiger Vergütungsansprüche in Höhe der pfändbaren Anteile ist regelmäßig wirksam (vgl. BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 8, NJW-RR 2013, 248) .

    aa) Überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB ist eine Klausel nur dann, wenn sie von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und dieser mit ihr nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 10, NJW-RR 2013, 248; 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11 - Rn. 10, NJW-RR 2012, 1261) .

    Grundsätzlich kann eine formularmäßige Sicherungsabtretung aller Ansprüche aus Arbeits- und Dienstverhältnissen - vor allem gemeinsam mit anderen Sicherheiten - zwar eine unzulässige Übersicherung und damit eine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers bewirken (vgl. BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 11, NJW-RR 2013, 248) .

    Unabhängig davon, dass § 91 Abs. 1 InsO nur den Erwerb von Gegenständen der Insolvenzmasse iSv. §§ 35, 36 InsO erfasst, verdrängt § 114 Abs. 1 InsO in seinem Anwendungsbereich § 91 Abs. 1 InsO (vgl. BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 15, NJW-RR 2013, 248; 11. Mai 2006 - IX ZR 247/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 363) .

    Sie können häufig nur eine Entgeltzession als Sicherheit bieten (vgl. BT-Drucks. 14/5680 S. 17; BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 19, aaO; 11. Mai 2010 - IX ZR 139/09 - Rn. 15, NZA-RR 2010, 425) .

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 96, 266; siehe auch 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 28, BAGE 129, 335) .

    Der Arbeitnehmer steht wirtschaftlich nicht anders, als hätte der Arbeitgeber und nicht der Abtretungsempfänger das Entgelt geleistet (vgl. BAG 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 96, 266; BGH 4. Dezember 2009 - V ZR 9/09 - Rn. 15, NJW-RR 2010, 1235) .

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 273/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Pfändung wegen mehr als ein Jahr rückständiger

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    "Absichtlich entzogen" hat sich der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung schon dann, wenn er trotz bestehender Zahlungsmöglichkeit die ihm zur Verfügung stehenden Mittel für andere Zwecke als Unterhaltsleistungen verwendet und so die zeitnahe Realisierung der entstehenden Rückstände zumindest wesentlich erschwert (vgl. BGH 21. Dezember 2004 - IXa ZB 273/03 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2005, 718) .

    Der Schuldner (oder Drittschuldner) trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sich der Schuldner der Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hat (vgl. BGH 21. Dezember 2004 - IXa ZB 273/03 - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

    Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    aa) Sind Forderungen nur in bestimmter Höhe pfändbar, wie das bei Arbeitseinkommen - regelmäßig nach § 850c ZPO - der Fall ist, ist der pfändbare Teil des Einkommens abtretbar (vgl. BGH 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06 - Rn. 9 mwN, NJW-RR 2010, 211) .

    a) Sind Forderungen nur in bestimmter Höhe pfändbar, ist der pfändbare Teil des Einkommens abtretbar (vgl. BGH 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06 - Rn. 9, NJW-RR 2010, 211) .

  • BAG, 18.02.1971 - 5 AZR 296/70

    Pfändungsvorrecht - Träger der Sozialhilfe - Übergang des Vorrechts

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Sonst hätte der Unterhaltsschuldner die Möglichkeit, sich durch Unterlassen der eigenen Unterhaltsleistung und Eintritt der öffentlichen Hand einen Pfändungsvorteil für die nun nicht mehr privilegierten Unterhaltsforderungen zu verschaffen (vgl. schon BAG 18. Februar 1971 - 5 AZR 296/70 - zu 2 e der Gründe, BAGE 23, 226; BGH 10. Oktober 2003 - IXa ZB 170/03 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2004, 362) .
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 96, 266; siehe auch 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 28, BAGE 129, 335) .
  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Bereits daraus folgt, dass § 89 Abs. 1 InsO Abtretungen künftiger Ansprüche auf Arbeitseinkommen vor Insolvenzeröffnung nicht entgegenstehen kann (vgl. im Unterschied dazu den anders gelagerten Fall in BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 17, BAGE 132, 125) .
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Ist eine Forderung für einen bestimmten Personenkreis zur Befriedigung bestimmter Ansprüche pfändbar (§ 850d ZPO) , kann an diese Personen im Rahmen der privilegierten Zweckbindung auch abgetreten werden (vgl. BGH 9. November 1994 - IV ZR 66/94 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 127, 354) .
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 123/94

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer formularmäßigen Lohnabtretung; Erfordernis

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Der Sicherungsgeber hat auch dann einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch, wenn die Sicherungsabrede keine oder eine ermessensabhängig ausgestaltete Freigabeklausel enthält (vgl. BGH Großer Senat für Zivilsachen 27. November 1997 - GSZ 1/97, GSZ 2/97 - zu B II 1 der Gründe, BGHZ 137, 212; BGH 27. April 1995 - IX ZR 123/94 - zu II 6 der Gründe, NJW 1995, 2289) .
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11
    Der Sicherungsgeber hat auch dann einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch, wenn die Sicherungsabrede keine oder eine ermessensabhängig ausgestaltete Freigabeklausel enthält (vgl. BGH Großer Senat für Zivilsachen 27. November 1997 - GSZ 1/97, GSZ 2/97 - zu B II 1 der Gründe, BGHZ 137, 212; BGH 27. April 1995 - IX ZR 123/94 - zu II 6 der Gründe, NJW 1995, 2289) .
  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 170/03

    Erweiterte Pfändung des Arbeitseinkommens wegen Ansprüchen der Kindesmutter auf

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 11/05

    Zulässigkeit der Pfändungen von Ansprüchen aus dem schuldrechtlichen

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 42/05

    Rechtsfolgen der Insolvenz des Erben für den Nachlass

  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 38/07

    Ablehnung der Pfändung einer Forderung wegen fehlender Passivlegitimation

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 65/08

    Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen für Kostenerstattungsansprüche aus einem

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09

    Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 93/09

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit einer Abtretung einer aus Anlass eines beendeten

  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09

    Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 217/08

    Insolvenzverfahren: Rechtswirkungen der Pfändung fortlaufender Bezüge des

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung

  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 16 Sa 686/10

    Sicherungsabtretung einer Lohnforderung wegen rückständigen Unterhalts bei

  • BGH, 17.09.2014 - VII ZB 21/13

    Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse: Voraussetzungen der Pfändung

    Das für den Fall der Zwangsvollstreckung bestehende Vorzugsrecht des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO bleibt bei einem Übergang des Unterhaltsanspruchs gemäß §§ 412, 401 Abs. 2 BGB grundsätzlich erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 170/03, NJW-RR 2004, 362; Urteil vom 5. März 1986 - IVb ZR 25/85, NJW 1986, 1688; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1110; MünchKommZPO/Smid, 4. Aufl., § 850d Rn. 6; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850d Rn. 12; Wieczorek/Schütze/Lüke, ZPO, 3. Aufl., § 850d Rn. 9; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, ZPO, 5. Aufl., § 850d Rn. 6; Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl., § 850d Rn. 3; LG Erfurt, FamRZ 1997, 510; LG Stuttgart, Rpfleger 1996, 119; BAG, NZA-RR 2013, 590 Rn. 42; BAGE 23, 226, 229 ff. m.w.N.; a.A. PG/Ahrens, ZPO, 6. Aufl., § 850d Rn. 8).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    a) Im Bereich der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung hat der Gesetzgeber darum durch Pfändungsfreigrenzen die Sicherung des Existenzminimums (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 553/11 - Rn. 38) vorgesehen.
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    aa) Die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung entspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 553/11 - Rn. 18 mwN) .
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