Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17509
OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00 (https://dejure.org/2001,17509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2001 - 23 U 177/00 (https://dejure.org/2001,17509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2001 - 23 U 177/00 (https://dejure.org/2001,17509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hessen

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer Gewerkschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerkschaft ; Ausschluss; Vergütungsanteile; Abführungsregelung; Vergütungen; Aufsichtsratsmitglied

  • Wolters Kluwer

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer Gewerkschaft

  • Judicialis

    AktG § 113; ; BGB §§ ... 25 ff.; ; BGB § 54; ; BGB § 242; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 259; ; ZPO § 348; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 2; ; GKG § 13 anal.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss aus einer Gewerkschaft- Abfürung von Vergütungsanteilen für die Mitgliedschaft eines Gewerkschaftsmitgliedes im Aufsichtsrat

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 9 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 25
    Gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses eines Gewerkschaftsfunktionärs wegen Nichtabführung von Aufsichtsratstantiemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 531
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Wenn die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, kann die Rechtsordnung mit Rücksicht auf schwerwiegende Interessen der betroffenen Kreise die grundsätzliche Selbstbestimmung über die Aufnahme von Mitgliedern nicht hinehmen (BGHZ 93, 151); deshalb muß sie ihnen aus den gleichen Gründen auch die freie Entscheidung über den Ausschluß von Mitgliedern versagen.

    Dennoch kommt, wie der BGH in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Literatur entschieden hat, den Gewerkschaften und insbesondere der IG Metall|OG im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine überragende Machtstellung zu (vgl. nur BGH NJW 85, 1216; NJW 94, 43; NJW 91, 485; NJW 88, 555; Reichert a.a.O. Rz. 2860).

    Zwar gilt der Aufnahmezwang nicht uneingeschränkt; erforderlich ist aber, daß sachliche Gründe unter Berücksichtigung der Interessen des Vereins bestehen, den Bewerber von einer Mitgliedschaft fernzuhalten, und deshalb die Zurückweisung des Bewerbers nicht unbillig ist (BGH NJW 1985, 1216).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Dem Kläger ist grundsätzlich zuzumuten, über die gewerkschaftsinternen demokratischen Strukturen eine Änderung der von ihm für unwirksam gehaltenen Abführungsregelung zu versuchen, statt egoistisch seine Vorstellungen durch Satzungsverstoß durchzusetzen (so auch BVerfG NJW 99, 2658).

    Deshalb kommen auch vorliegend nicht die Ausführungen des BVerfG im Beschluß v. 24.02.1999 (NJW 99, 2658) zum Zuge.

  • BGH, 27.09.1993 - II ZR 25/93

    Ausschluß eines Mietgliedes aus einem Verband

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Dennoch kommt, wie der BGH in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Literatur entschieden hat, den Gewerkschaften und insbesondere der IG Metall|OG im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine überragende Machtstellung zu (vgl. nur BGH NJW 85, 1216; NJW 94, 43; NJW 91, 485; NJW 88, 555; Reichert a.a.O. Rz. 2860).

    Im Gegensatz zu den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen, in denen die Mitglieder jeweils auf konkurrierenden Listen kandidiert oder sich sonstwie in der Öffentlichkeit kritisch oder konträr zur Gewerkschaft verhalten hatten (BGH NJW-RR 92, 247; NJW 94, 43; NJW 91, 485; NJW 88, 555; NJW 97, 3370), hat der Kläger in dieser Hinsicht der Beklagten keinen Schaden zugefügt.

  • BGH, 15.10.1990 - II ZR 255/89

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitgliedes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Dennoch kommt, wie der BGH in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Literatur entschieden hat, den Gewerkschaften und insbesondere der IG Metall|OG im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine überragende Machtstellung zu (vgl. nur BGH NJW 85, 1216; NJW 94, 43; NJW 91, 485; NJW 88, 555; Reichert a.a.O. Rz. 2860).

    Im Gegensatz zu den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen, in denen die Mitglieder jeweils auf konkurrierenden Listen kandidiert oder sich sonstwie in der Öffentlichkeit kritisch oder konträr zur Gewerkschaft verhalten hatten (BGH NJW-RR 92, 247; NJW 94, 43; NJW 91, 485; NJW 88, 555; NJW 97, 3370), hat der Kläger in dieser Hinsicht der Beklagten keinen Schaden zugefügt.

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Die Fähigkeit zur Gestaltung von Tarifverträgen (Tarifautonomie) setzt die Geschlossenheit der Organisation und die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler voraus (BVerfGE 58, 233).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 122/96

    Rechtsfolgen der Übertragung einer stillen Beteiligung nach Vorausabtretung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Im Gegensatz zu den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen, in denen die Mitglieder jeweils auf konkurrierenden Listen kandidiert oder sich sonstwie in der Öffentlichkeit kritisch oder konträr zur Gewerkschaft verhalten hatten (BGH NJW-RR 92, 247; NJW 94, 43; NJW 91, 485; NJW 88, 555; NJW 97, 3370), hat der Kläger in dieser Hinsicht der Beklagten keinen Schaden zugefügt.
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Das Anhörungsrecht des Betroffenen ist auch im schriftlichen Verfahren gewahrt (BGH NJW 80, 444; BVerfGE 11, 234; LG Gießen NJW-RR 95, 828; Münchener Kommentar, Reuter § 25 BGB Rz. 30).
  • LG Gießen, 22.02.1995 - 1 S 403/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Das Anhörungsrecht des Betroffenen ist auch im schriftlichen Verfahren gewahrt (BGH NJW 80, 444; BVerfGE 11, 234; LG Gießen NJW-RR 95, 828; Münchener Kommentar, Reuter § 25 BGB Rz. 30).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 11 U 3/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Die in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle (OLG Düsseldorf MDR 81, 843; OLG Karlsruhe NJW-RR 98, 684; BGH NJW 90, 40) hatten sämtlich die fehlende Mitteilung eines konkreten Ausschließungsgrundes zum Gegenstand, so daß der Betroffene sein Verteidigungsvorbringen nicht ausreichend einrichten konnte.
  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68

    Rechtsfolgen der unterlassenen Ladung einer Partei zur Ortsbesichtigung durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00
    Verstößt ein Verein gegen diesen Grundsatz, ist dies eine rechtsfehlerhafte Ausübung des Ermessens, die den Ausschluß zu einer offenbar unbilligen und damit rechtlich unwirksamen Maßnahme macht (BGHZ 47, 385; BGH NJW 70, 1919 - Genossenschaft - BGH ZIP 97, 1592; Stöber a.a.O. Rz. 171, 697; Reichert a.a.O. Rz. 1684; Palandt-Heinrichs § 25 BGB Rz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1981 - 21 U 208/80
  • BGH, 24.10.1974 - II ZR 86/73

    Gebot der Selbstvertretung eines Vereinsmitgliedes bei einfachen Vorgängen des

  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

  • ArbG Lübeck, 12.07.1967 - BV 2/67
  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66

    ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen an Gewerkschaft

    Die Grenzen der Satzungskompetenzen seien nicht überschritten worden, wie bereits das OLG Frankfurt in der Entscheidung 23 U 177/00 entschieden habe.

    Das Landgericht stütze sich in seiner Argumentation im Wesentlichen auf das Urteil des OLG vom 22.8.2001, 23 U 177/00.

    Nachdem Abführungsverpflichtungen dieser Art bei zahlreichen Gewerkschaften schon seit vielen Jahren gang und gäbe sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.8.2001, Az. 23 U 177/00, juris), kann ein Gewerkschaftsmitglied zudem ohne weiteres ermessen, worauf es sich bei seinem Eintritt in die Gewerkschaft in finanzieller Hinsicht maximal einlässt.

    Zunächst stellt die Abführungspflicht keine synallagmatische Gegenleistung für die Unterstützung bei der Wahl dar; es geht vielmehr darum, einerseits zu verhindern, dass sich Kandidaten für den Aufsichtsrat wegen der dort gezahlten Vergütungen bewerben und andererseits die Mitbestimmung durch die Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung zu fördern, aus deren Satzung sich gerade dieses Ziel ergibt (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.8.2001, Az. 23 U 177/00, juris).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    Entscheidend ist, dass das Aufsichtsratsmitglied nach Erhalt der Vergütung iSv. § 113 AktG über sie verfügen kann und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Abführungsverpflichtung eine "Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit" verhindert (vgl. OLG Frankfurt am Main 22. August 2001 - 23 U 177/00 - zu II der Gründe; aA Thüsing/Forst FS Friedrich Graf von Westphalen 2010 S. 708 f.) .
  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 157/18

    Verpflichtung einer Gewerkschaftsmitglieds zur Zahlung eines Sonderbeitrags für

    Dies gilt nach allgemeiner Meinung auch für Gewerkschaften, soweit nicht die Vorschriften die Rechtsfähigkeit oder die Eintragung voraussetzen (BAGE 151, 367 Rn. 37; OLG Frankfurt am Main, ZIP 1985, 213, 215; OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002, 531, 532 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 54 Rn. 1; Schöpflin in BeckOK BGB, Stand: 1.11.2018, § 54 Rn. 15).

    Unter dem Gesichtspunkt der Vorhersehbarkeit der finanziellen Belastung durch Sonderbeiträge sind Satzungsregelungen unbeanstandet geblieben, die eine Pflicht zur Abführung von Gremienvergütung begrenzt durch die Höhe der empfangenen Beträge nach Maßgabe einer vom Vorstand beschlossenen Regelung vorsehen (BAGE 151, 367 Rn. 40; OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002, 531, 533; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2018, 1290 f.; kritisch: Thüsing/Forst in Festschrift Friedrich Graf von Westphalen, 2010, S. 693, 716).

  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

    Das Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsprinzip, wie es im staatlichen Zivilprozess Anwendung findet, ist kein zwingender Grundsatz (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.08.2001, 23 U 177/00, Rn. 43, zit. nach juris), der es nötig gemacht hätte, alle Betroffenen umfassend zu hören.
  • LAG Hessen, 04.11.2009 - 7 Sa 2219/08

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen durch Gewerkschaftssekretär

    Das ist hinsichtlich entsprechender Satzungsbestimmungen nicht umstritten (vgl. LG Stuttgart vom 27. Juli 2007 - 26 O 543/06 - AuR 2008, 189; OLG Frankfurt am Main vom 22.08.2001 - 23 U 177/00 - m.w.N.; ErfK zum ArbR - Oettker, § 113 Rz 7) .
  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07

    Aufsichtsratsvergütung in der Aktiengesellschaft: Satzungsgemäße Abführung von

    Mit Zahlungen an die H.-B.-S. sind indessen persönliche Vorteile der Wähler nicht verbunden (siehe auch OLG Frankfurt, Urteil v. 22. August 2001 - 23 U 177/00 - Rn. 42, zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Main, 27.03.2013 - 30 C 3198/12
    Denn die Regelung finanziert die Tätigkeit der Hans-Böckler-Stiftung, einer gewerkschaftseigenen Einrichtung zur Mitbestimmungsförderung (OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002 S. 531, LG Stuttgart NZG 2008 S. 558,).
  • LG Ellwangen/Jagst, 09.03.2005 - 2 O 505/04

    Aufsichtsratsvergütung: Teilabführung von Aufsichtsratstantiemen eines

    Das Gericht schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt im Urteil vom 22.08.2001, Az. 23 U 177/00 an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht