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   OLG Koblenz, 05.03.2001 - 13 U 641/00   

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https://dejure.org/2001,10272
OLG Koblenz, 05.03.2001 - 13 U 641/00 (https://dejure.org/2001,10272)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.03.2001 - 13 U 641/00 (https://dejure.org/2001,10272)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. März 2001 - 13 U 641/00 (https://dejure.org/2001,10272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Architektenvertrages als Voraussetzung für eine Vergütung; Beurteilung der Bindung des Architekten an die Realisierung eines Hotelbaus; Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 632; HOAI § 8 § 15
    Vergütungspflicht für Architektenleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 510
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2001 - 13 U 641/00
    In jedem Fall erfordert die Annahme eines Vertragsabschlusses aber das Vorliegen eines zumindest konkludent zum Ausdruck gekommenen rechtsgeschäftlichen Bindungswillens auf Seiten beider Parteien (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 19, 20; BGH, NJW 1999, 3554, 3555).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98

    Wann liegt Akquisition vor, wann eine Vorplanung?

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2001 - 13 U 641/00
    In jedem Fall erfordert die Annahme eines Vertragsabschlusses aber das Vorliegen eines zumindest konkludent zum Ausdruck gekommenen rechtsgeschäftlichen Bindungswillens auf Seiten beider Parteien (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 19, 20; BGH, NJW 1999, 3554, 3555).
  • AG Brandenburg, 14.09.2018 - 31 C 39/17

    Der Reparaturauftrag lt. Gutachten enthält gleichzeitig eine dem Gutachten

    Darlegungs- und Beweispflichtig für den Inhalt des vom Kläger erteilten Auftrags hinsichtlich der streitigen Kfz-Reparatur - mithin auch für die Höhe des vereinbarten Werklohns - ist grundsätzlich aber zunächst die beklagte Kfz-Werkstatt gewesen, da sie eine konkrete Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen von dem Kläger eingefordert hat ( BGH , Urteil vom 05.06.1997, Az.: VII ZR 124/96, u.a. in: NJW 1997, Seiten 3017 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.12.2011, Az.: I-21 U 41/10, u.a. in: IBR 2013, 155 = "juris"; OLG Celle , Urteil vom 23.05.2006, Az.: 14 U 240/05, u.a. in: MDR 2007, Seite 86; OLG Düsseldorf , OLG-Report 2008, Seiten 372 ff.; OLG Düsseldorf , BauR 2002, Seite 1726; OLG Koblenz , NZBau 2001, Seite 510 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2008 - 23 U 85/07

    Akquisitionsleistungen des Architekten in Abgrenzung zur rechtsgeschäftlichen

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Zustandekommen eines Architektenvertrages ist der Kläger (BGH, Urteil vom 05.06.1997, VII ZR 124/96, NJW 1997, 3017; OLG Celle, Urteil vom 23.05.2006 - 14 U 240/05, MDR 2007, 86; Senat, Urteil vom 20.08.2001 - 23 U 214/00, BauR 2002, 1726; OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.2001 - 13 U 641/00, NZBau 2001, 510).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04

    Architektenhonorar: Gemeinschaftsrechtskonforme Bestimmungen über die Vergütung

    Dagegen kann von einem konkludenten Vertragsschluss ausgegangen werden, wenn der Bauherr den Architekten auffordert, Architektenleistungen zu erbringen, insbesondere dann, wenn die angebotene Architektenleistung entgegengenommen und verwertet wird, so z. B. im Rahmen einer Bauanfrage (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 614 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken, BauR 1999, 1334; OLG Koblenz, NZBau 2001, 510).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 23 U 103/10

    Anlageberatung: Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Depotanalyse

    Abgesehen von einer hinreichend Bestimmbarkeit der eigentlichen Vertragsleistung aufgrund dieses Telefonates könnte es an dem für den Vertragsschluss in diesem Moment erforderlichen Rechtsbindungswillen der Zeugin fehlen, denn für deren Bewusstsein, infolge dieses Telefonats bereits die Schwelle zu einem vergütungspflichtigen und haftungsbegründenden Auftragsverhältnis überschritten zu haben, ist nichts ersichtlich (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.01, Az. 13 U 641/00, für einen Architektenvertrag, zitiert nach juris).
  • LG Trier, 07.02.2007 - 4 O 94/06

    Honoraranspruch des "janusköpfigen" Architekten

    Die Beweislast für den Abschluss eines Architektenvertrags trägt der Architekt (BGH NJW 1987, 2742 f.; OLG Koblenz NZBau 2001, 510; OLG Düsseldorf NZBau 2003, 442).
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