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   OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01   

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OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01 (https://dejure.org/2002,2126)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.06.2002 - 2 U 209/01 (https://dejure.org/2002,2126)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 2 U 209/01 (https://dejure.org/2002,2126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Architekten den Bauherrn über Einzheiten einer gegen einen Sonderfachmann drohenden Verjährung zu belehren; Pflicht des Architekten dem Bauherrn anzuraten einen Rechtsrat einzuholen; Besondere Verpflichtungen des Architekten während der Leistungsphasen 8 und ...

  • Judicialis

    BGB § 635; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Architekten wegen Verletzung der Belehrungspflichten gegenüber Bauherrn - unterlassene Hinwirkung auf Sicherung von Gewährleistungsansprüchen gegen Statiker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Objektüberwachung: Rechte des Bauherrn sichern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverletzung des Architekten: Unterlassene Hinwirkung auf Anspruchssicherung gegen Sonderfachmann?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Objektüberwachung und -betreuung: Architekt muss Rechte des Bauherrn sichern! (IBR 2002, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 446
  • BauR 2003, 1062
  • ZfBR 2003, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.11.1991 - IX ZR 3/91

    Grundurteil bei mehrfach gestaffelten Haupt- und Hilfsansprüchen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    Sie hat zur Folge, dass über lediglich hilfsweise eingeführte Ansprüche auch eine Entscheidung zum Grunde erst dann ergehen darf, wenn und soweit feststeht, dass die vorrangig geltend gemachten Forderungen nicht begründet sind (BGH NJW-RR 92, 290 [I]).

    Sie ist für das Gericht dann bindend (BGH NJW-RR 92, 290 [I]; Schumann a.a.O. § 260, 15).

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    Danach schuldeten sie als Sachwalter des Bauherrn die unverzügliche und umfassende Untersuchung sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und der sich daraus ergebenden Rechtslage, selbst wenn sie dabei eigene Fehler hätten offenbaren oder an deren Aufklärung hätten mitwirken müssen (BGH NJW 85, 328, 330; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1508).

    Er muss bei der Untersuchung und Behebung von Mängeln beratend tätig werden und darauf achten, dass dem Auftraggeber nicht Schäden infolge falscher Maßnahmen entstehen (BGH NJW 85, 328, 330; BauR 85, 232, 233; LKF a.a.O. 22G).

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    Denn ähnlich wie bei der Bauüberwachung (Lph 8) - dort umgekehrt [Bauherrnüberwachungspflicht keine Pflicht zu Gunsten des mangelhaft arbeitenden Bauunternehmers, insoweit keine Gesamtschuldnerstellung und kein Ausgleich dieser Beteiligten: BGH NJW-RR 89, 86, 89; NJW 73, 518, 519; Korbion a.a.O. 186; Werner/Pastor a.a.O. 1975, 2458, 2463) - ist der Architekt - wie aufgezeigt - gerade in der Lph 9 zur Abwehr bautypischer, von anderen Baubeteiligten ausgehender Gefahren vom Bauherrn eingeschaltet; verwirklicht sich diese Gefahr durch Nachlässigkeit des Architekten und verschließt er sich, wie hier, in besonderem Maße der Wahrnehmung der Pflicht, so kommt ihm der am Anfang der Schadenskette stehende Verstoß eines anderen Erfüllungsgehilfen des Bauherrn nicht (teilweise) zugute.

    d) Auf die - nur hilfsweise geltend gemachten - Schadensersatzansprüche wegen eines sog. Koordinierungsfehlers und damit zusammenhängende Gesamtschuld- und Ausgleichsfragen (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 89, 86, 89; Werner/Pastor a.a.O. 2463 ff.) kommt es danach nicht an.

  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    a) Die Beklagten stellen im Ansatz zutreffend auf den hinsichtlich Grundurteilen anerkannten Grundsatz ab, dass bei Alternativität von Anspruchsgrundlagen ein Grundurteil zur Voraussetzung hat, dass die denkbaren Anspruchsgrundlagen den geltend gemachten Zahlungshetrag rechtfertigen und inhaltlich dieselben (und alle) Anspruchspositionen betreffen (BGH NJW 01, 224, 225).

    aa) Kommt für einen einheitlichen Zahlungsanspruch etwa ein Auseinandersetzungsanspruch auf der Grundlage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes und eine Klagforderung aus mehreren selbstständigen Ansprüchen (aus fortwährender Arbeitnehmerüberlassung) in Betracht, so kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Ansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (BGH NJW 01, 224, 225; Leipold a.a.O. § 304, 36).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    So wie eine Antragsverfehlung dadurch geheilt wird, dass der Kläger, dessen Antrag entgegen § 308 ZPO vom Gericht nicht zutreffend aufgegriffen worden ist, das Urteil im Rahmen der Berufung des Gegners verteidigt und die Zurückweisung der Berufung verlangt (vgl. BGH NJW 99, 61, 62; WRP 98, 303, 305), so, staffelt das Gericht im Zuge eines Grundurteils die zur Entscheidung gestellten Pflichtverletzungen, wird auch diese vom Gericht vorgegebene Eventualhäufung gerechtfertigt, wenn sie der Kläger gelten lässt und sich gegen die Berufung des Gegners verteidigt und erst recht, wenn er diese Stufung - wie hier (Bl. 213, 230) - ausdrücklich aufnimmt und dem Gericht (nun) auch vorgibt.
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    So wie eine Antragsverfehlung dadurch geheilt wird, dass der Kläger, dessen Antrag entgegen § 308 ZPO vom Gericht nicht zutreffend aufgegriffen worden ist, das Urteil im Rahmen der Berufung des Gegners verteidigt und die Zurückweisung der Berufung verlangt (vgl. BGH NJW 99, 61, 62; WRP 98, 303, 305), so, staffelt das Gericht im Zuge eines Grundurteils die zur Entscheidung gestellten Pflichtverletzungen, wird auch diese vom Gericht vorgegebene Eventualhäufung gerechtfertigt, wenn sie der Kläger gelten lässt und sich gegen die Berufung des Gegners verteidigt und erst recht, wenn er diese Stufung - wie hier (Bl. 213, 230) - ausdrücklich aufnimmt und dem Gericht (nun) auch vorgibt.
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    Insoweit spricht eine Vermutung für beratungsgerechtes Verhalten, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (BGH NJW 87, 2743, 2746; so zur interessengleichen Lage im Rahmen der Anwaltshaftung: BGH NJW 98, 1860, 1863; Fischer in Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung [1999], Rdn. 1054, 1055).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    bb) Wird dagegen der eingeklagte Betrag als Teil eines Gesamtanspruchs auf mehrere selbstständige Forderungen in bestimmter Reihenfolge gestützt und sind einzelne davon schlechthin unbegründet, so kann Grundurteil ergehen, wenn zu erwarten ist, dass dem Kläger jeweils auf die anderen Forderungen im Nachverfahren ein Betrag zuzusprechen sein wird (BGH NJW 93, 1779, 1782 [Teilklage mit vorgegebener Reihenfolge, gestaffelte Ansprüche aus mehreren selbstständigen Forderungen]; Zöller/Vollkommer a.a.O. 13; Reichold a.a.O. 18).
  • OLG Bamberg, 08.07.1991 - 4 U 24/91

    Haftung des aufsichtsführenden Architekten bei Planungsfehlern des planenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    Vielmehr ist es die eigentliche Aufgabe des bauleitenden Architekten, für die mangelhafte Errichtung des Bauwerkes zu sorgen (OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 98, 741, 742; OLG Köln NJW-RR 97, 597, 598; OLG Bamberg NJW-RR 92, 91; a.A. Werner/Pastor a.a.O. 1975; LKF a.a.O. Einl. 112; Löffelmann/ Fleischmann, ArchitektenR, 4. Aufl., Rdn. 553).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
    Im Übrigen gilt das vom Landgericht dazu Ausgeführte, insbesondere, dass die Verjährungsregelung bezüglich Ziff. 10.2 lit. b (AVA - B 1 = Bl. 48 Rs) gemäß § 11 Nr. 10 f AGBG unwirksam ist (BGH NJW-RR 87, 144, 146; Locher/Koeble/Frik a.a.O. Einl 155; Werner/Pastor a.a.O. 2241), zumal Architektenverträge nicht unter § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG fallen (Palandt/Heinrichs a.a.O. § 11 AGBG, 71 m.N.).
  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

  • OLG Köln, 12.09.1996 - 18 U 171/95

    Architektenhaftung: Einerseits Planung, andererseits Bauüberwachung

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 13/83

    Betreuungspflicht des Architekten

  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 68/97

    Prüfungspflicht des Architekten

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • BGH, 30.06.1969 - V ZR 47/66

    Bestellung eines Erbbaurechts als Schadensersatzanspruch - Verschuldete

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

  • OLG Nürnberg, 13.11.2009 - 2 U 1566/06

    Architektenhaftung: Vereinbarung der kurzen Gewährleistungsfrist nach VOB/B im

    Dementsprechend muss der Architekt, dem die Leistungsphasen 8 und 9 übertragen sind, wenn für einen Baumangel die Verantwortlichkeit des Statikers nicht fernliegend und eine Verjährung möglicher Ansprüche gegen diesen denkbar ist, den Bauherrn auf die Gefahr der Verjährung hinweisen und empfehlen, Rechtsrat einzuholen, statt einem weiteren Nachbesserungsversuch, dem kein Einfluss auf den Verjährungsablauf zukommt, das Wort zu reden (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2003, 1062 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 23/05

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers nach Änderungskündigung des

    Im Falle der Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil ist im Berufungsurteil eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens zu treffen (BGHZ 20, 397 = NJW 1956, 1235 = ZZP 69, 298; BGHZ 54, 21 = NJW 1970, 1416 = MDR 1970, 663; OLG Oldenburg OLG-Report 2002, 26; OLG Stuttgart OLG-Report 2003, 398 = BauR 2003, 1062 = NZBau 2003, 446; OLG Braunschweig NZV 2002, 563; OLG Naumburg OLG-Report 2004, 316; anders OLG Frankfurt - 10. Zivilsenat - NJW-RR 1988, 1213).
  • OLG Schleswig, 22.09.2009 - 3 U 4/09

    Objektbetreuungspflicht und Mangelfolgeschäden

    Er hat diese jedoch wieder hinzuzuziehen, soweit er anders sichere Feststellungen nicht treffen kann (OLG Stuttgart, BauR 2003, 1062, 1063).
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