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   BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03   

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https://dejure.org/2005,7780
BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2005,7780)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2005 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2005,7780)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2005,7780)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in den Entscheidungsgründen; Darlegungsanforderungen bei den gerichtlichen Entscheidungsgründen hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 587
  • NZM 2005, 753
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Denn auch nach der Teilung des Grundstückseigentums in Miteigentumsanteile (§ 8 WEG) am 5. Februar 1998 war die Beklagte ein Jahr später zu der einseitigen Änderung der Teilungserklärung noch berechtigt, weil die Änderung zu einer Zeit erfolgte, als die Beklagte noch Alleineigentümerin des Grundstücks war, und weil im Zeitpunkt des Vollzugs beider Teilungserklärungen im Grundbuch noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eines Wohnungs- oder Teileigentums in dem Grundbuch eingetragen war (vgl. BayObLGZ 1993, 259).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Diese ist aber revisionsrechtlich insoweit nachprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BGHZ 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98

    Haftung des Verkäufers für nach Gefahrübergang entstandene Mängel bei

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    aa) Verändert der Verkäufer zwischen Gefahrübergang und Übereignung eigenmächtig und schuldhaft die Kaufsache, haftet er grundsätzlich nicht nach Gewährleistungsrecht (§§ 459 ff. a.F.), sondern nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 929).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Mit den von dem Senat zugelassenen Revisionen (Beschl. v. 7. Oktober 2004, NJW 2005, 153), deren Zurückweisung die jeweils andere Partei beantragt, verfolgen die Parteien ihre zweitinstanzlichen Anträge weiter, soweit sie in dem Berufungsverfahren erfolglos geblieben sind.
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Diese ist aber revisionsrechtlich insoweit nachprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BGHZ 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796).
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Denn die Vertragstreuepflicht der Parteien eines Kaufvertrags verpflichtet diese wechselseitig dazu, den Kaufgegenstand nicht vertragswidrig zu verändern (Senat, Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 328/03, BGH-Report 2005, 1371).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Vielmehr darf ein Käufer in aller Regel davon ausgehen, dass der Bauträger die Bauausführung im Rahmen seiner (Eigentums-)Befugnisse bzw. - sofern der Bau erst nach Entstehen einer (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft fertiggestellt wird - notfalls im Zuge einer Anpassung der Teilungserklärung und in Übereinstimmung mit den anderweit eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZBau 2005, 587 f.) durchführen wird.
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Da die Bezeichnung "Teileigentum" jede gewerbliche Nutzung zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754 unter 4 a) dd)), sind auch Nutzungen erlaubt, die - wie etwa eine Büronutzung - bauordnungsrechtlich nur in Aufenthaltsräumen vorgenommen werden dürfen, also in Räumen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind (vgl. § 2 Abs. 5 BauO Berlin).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    a) Der teilende Grundstückseigentümer kann gemäß § 8 Abs. 1 und 2 WEG die Teilungserklärung (dinglich) durch eine einseitige Verfügung ändern, solange zugunsten der Erwerber noch keine Auflassungsvormerkungen eingetragen sind (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 25).

    Dies gilt unabhängig davon, dass der teilende Bauträger - hier der Beteiligte zu 3 - schuldrechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt der Zustimmung der Erwerber bedarf, weil mit der Änderung der Teilungserklärung zugleich die in den Kaufverträgen vereinbarten Leistungsinhalte geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 8 Rn. 32; Staudinger/Rapp, BGB [2018], § 8 WEG Rn. 22b; Riecke/Schmid/Riecke/Vogel, WEG, 5. Aufl., Anhang zu § 8 Rn. 26; Brambring, DNotZ 1997, 478, 479).

  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Das Gebot, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährdet oder vereitelt, verpflichtet den Schuldner etwa dazu, die Kaufsache nicht zwischen Gefahrübergang und Übereignung zu verschlechtern (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, BGH-Report 2005, 1371; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1977 - VIII ZR 72/76, WM 1977, 1423).
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Das zitierte BGH-Urteil vom 17.06.2005 (NZBau 2005, 587) beträfe einen anderen Fall.
  • BGH, 23.02.2006 - V ZR 191/05

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei abweichender Bauausführung eines

    Allerdings verkennt das Berufungsgericht die Senatsentscheidung vom 17. Juni 2005 (V ZR 328/03, BGHReport 2005, 1371, 1372).
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Das zitierte BGH-Urteil vom 17. Juni 2005 (NZBau 2005, 587) beträfe einen anderen Fall.
  • LG München I, 04.10.2011 - 11 O 8272/11

    Eigentumswohnungskauf - Beschaffenheitsabweichung - "Wohnung in einem reinen

    Vielmehr ist der Klägerin darin zu folgen, dass die vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung geschuldet bleibt (Blatt 56; vgl. ferner BGH 17.6.2005, V ZR 328/03).
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