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   BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03   

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BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03 (https://dejure.org/2006,646)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - X ZR 39/03 (https://dejure.org/2006,646)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - X ZR 39/03 (https://dejure.org/2006,646)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes bei einer Ausschreibung nach der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) durch einen privaten Auftraggeber; Schutzwürdigkeit des Vertrauens über Vertragsschluss zwischen Ausschreibendem und dem günstigsten Bieter; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 26 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 26 Nr. 1
    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz der Teilnehmer bei Ausschreibung eines Privaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    VOB - Gilt die VOB/A bei Ausschreibungen für private Bauherren?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Culpa in contrahendo bei Privatvergabe

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Wer eine Ausschreibung nach VOB/A ankündigt, muss sich an die Regeln halten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Wer eine Ausschreibung nach VOB/A ankündigt, muss sich an die Regeln halten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Private haften bei unberechtigter Aufhebung, wenn sie nach VOB/A ausschreiben! (IBR 2006, 408)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 963
  • MDR 2006, 984
  • NZBau 2006, 456
  • WM 2006, 1871
  • BauR 2006, 1140
  • BauR 2007, 164 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 889
  • ZfBR 2006, 501
  • ZfBR 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03
    Andererseits muss jeder Bieter mit der Möglichkeit rechnen, dass die Vergabe des Auftrags unterbleiben kann, da ein Anspruch auf den Zuschlag nicht besteht (vgl. Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, DB 2003, 659).

    Entscheidend für die zutreffende Wertung wird sein, ob der vergebene Auftrag im Vergleich zu dem zunächst ausgeschriebenen Vorhaben wesentliche Änderungen aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168, 169; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03
    Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne dass einer der in § 26 VOB/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, dass dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; Voraussetzung ist vielmehr außerdem, dass der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist (Sen. BGHZ 139, 259, 268, 280, 282 f.; Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    Entscheidend für die zutreffende Wertung wird sein, ob der vergebene Auftrag im Vergleich zu dem zunächst ausgeschriebenen Vorhaben wesentliche Änderungen aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168, 169; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03
    Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne dass einer der in § 26 VOB/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, dass dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; Voraussetzung ist vielmehr außerdem, dass der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist (Sen. BGHZ 139, 259, 268, 280, 282 f.; Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03
    Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne dass einer der in § 26 VOB/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, dass dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; Voraussetzung ist vielmehr außerdem, dass der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist (Sen. BGHZ 139, 259, 268, 280, 282 f.; Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Die gleiche Rechtsfolge gilt, wenn sich, wie hier, ein Privater bei einer Ausschreibung den Regeln der VOB/A unterstellt hat (Sen.Urt. v. 21.2.2006 - X ZR 39/03, VergabeR 2006, 889).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Das gilt auch bei einem privaten Auftraggeber (vgl. BGH NJW-RR 2006, 963 = NZBau 2006, 1140 = VergabeR 2006, 963).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die

    Die gleiche Rechtsfolge gilt, wenn, wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, sich ein Privater bei einer Ausschreibung ohne Einschränkung den Regeln der VOB/A unterstellt hat (Sen. Urt. v. 15.4.2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641, 642; Urt. v. 21.2.2006 - X ZR 39/03, NJW-RR 2006, 963, 964).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06

    Vergabeverfahren: Wertung von Preisnachlässen an nicht vom Auftraggeber

    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 21.2.2006 (NJW-RR 2006, S. 963) entschieden habe, hafte ein privater Auftraggeber "wie ein öffentlicher Auftraggeber"; Ersterer könne deshalb keinesfalls schlechter gestellt werden als Letzterer.

    Jedoch bewirkt die wie hier ohne Einschränkung abgegebene Erklärung eines privaten Auftraggebers, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, die gleiche Selbstbindung des Ausschreibenden wie bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand, denn er begründet dann in gleicher Weise einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung dahingehend, dass die Regeln der VOB/A eingehalten werden und das wirtschaftlichste Angebot zwangsläufig zum Zuge kommt (BGH NJW-RR 2006, S. 963, 964; OLG Düsseldorf BauR 1993, S. 597, 598).

    Nach der oben angeführten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2006, S. 963) gilt dies unterschiedslos für private und für öffentliche Auftraggeber im Sinne der §§ 97, 98 GWB.

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen

    a) Mit den Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten für die Vermarktung der Werbeflächen und der Lieferung von Toilettenanlagen vom 5. Januar 2005 und 28. Juli 2005 begründete die Beklagte zu 2 mit der Klägerin jeweils ein vorvertragliches Schuldverhältnis gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BGHZ 139, 259 unter III 1; BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 10 mwN.).

    b) Dieses vorvertragliche Schuldverhältnis begründet nur dann dem europäischen Vergaberecht entsprechende Vergabepflichten, wenn der Ausschreibende ein öffentlicher Auftraggeber ist oder ausdrücklich das Vertrauen in die Befolgung der für einen öffentlichen Auftraggeber geltenden Vergaberegeln erweckt hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 11).

  • OLG München, 17.01.2007 - 7 U 2759/06

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in privatrechtlichem Bieterverfahren durch

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2006, 1871, 1872; NJW 2004, 2165; NJW 2001, 3698; NJW 2000, 661, 662; BGHZ 139, 259, 260 f.; BGHZ 60, 221, 223 f.; BGHZ 49, 77, 79) kann insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in deren Vorfeld ein Vertrauensverhältnis entstehen und dessen Verletzung Ersatzpflichten des öffentlichen Auftragsgebers auslösen.

    Die Klägerin zu 2) ist bei ihrem hieraus resultierenden Schadensersatzanspruch auch nicht auf das negative Interesse beschränkt, sondern kann von der Beklagten das Erfüllungsinteresse verlangen, da ihr bei einem ordnungsgemäßen Abschluss des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen (vgl. dazu BGH WM 2007, 87, 90; WM 2006, 1871, 1872; NJW 2000, 661, 663; NJW 1981, 1673).

  • OLG Köln, 31.01.2012 - 3 U 17/11

    Inanspruchnahme des Frachtführers wegen verspäteter Übermittlung von

    Denn die O. GmbH hat sich jedenfalls insgesamt der VOB/A unterworfen (vgl. BGH MDR 2008, 1030; BGH NJW-RR 2006, 963).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 72/07

    Vertragsabschluss bei öffentlicher Ausschreibung, Ersatz des entgangenen Gewinns

    Ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns kommt nur in Betracht, wenn im Falle einer öffentlichen Ausschreibung der Auftrag unter Verstoß gegen die Regeln des Vergaberechts einem anderen erteilt worden ist, obwohl er nach regelgerechter Durchführung des Vergabeverfahrens der Klägerin hätte erteilt werden müssen, weil sie das annehmbarste Angebot abgegeben hatte (vgl. BGH NJW 1993, 520, 521; BGH NJW 1998, 3644, 3645; BGH NJW-RR 2006, 963, 964; OLG Düsseldorf BauR 1989, 195, 198 f; Vygen in Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., Einleitung Rn. 69; Motzke in Motzke/Pitzcker/Rieß, Beck'scher VOB-Kommentar, VOB/A, systematische Darstellung V, Rn. 241; Palandt/ Grüneberg a.a.O., § 311 Rn. 37).

    Im Streitfall ist der Beklagte, indem er die Baumaßnahme gemäß den Regelungen der VOB/A als öffentliche Ausschreibung ausgeschrieben hat, ebenso wie ein öffentlicher Auftraggeber an die Vorschriften der VOB/A gebunden, indem er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber ein entsprechendes Vertrauensverhältnis, dessen Verletzung Schadensersatzansprüche nach sich zieht, begründet hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 963).

  • LG Bonn, 31.03.2011 - 14 O 81/09

    Schadensersatz wegen einer verspätet gelieferten Sendung im Rahmen eines

    Er muss nicht annehmen, dass der Ausschreibende nur ihm günstige Regelungen der VOB/A akzeptiere, ihn beschränkende jedoch nicht anwenden will, so lange ein ausdrücklicher entsprechender Ausschluss nicht bestimmt ist (BGH NZBau 2006, 456, vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010, I-27 U 1/09, bei juris, Tz. 53).
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06

    Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung

    Mit den Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten für die Vermarktung der Werbeflächen und der Lieferung von Toilettenanlagen vom 5. Januar 2005 und 28. Juli 2005 begründete die Beklagte zu 2 mit der Klägerin jeweils ein vorvertragliches Schuldverhältnis gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BGHZ 139, 259 [BGH 08.09.1998 - X ZR 48/97] unter III 1; BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 10 m.w.N.).

    Dieses vorvertragliche Schuldverhältnis begründet nur dann dem europäischen Vergaberecht entsprechende Vergabepflichten, wenn der Ausschreibende ein öffentlicher Auftraggeber ist oder ausdrücklich das Vertrauen in die Befolgung der für einen öffentlichen Auftraggeber geltenden Vergaberegeln erweckt hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 11).

  • LG Berlin, 05.12.2011 - 52 O 254/11

    Keine einstweilige Verfügung gegen die Erteilung eines Zuschlags für ein

  • OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 4/06

    Vergabeverfahren: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Bieters auf die Einhaltung

  • OLG Köln, 18.11.2008 - 15 U 45/08

    Ersatzfähigkeit von durch die verzögerte Erteilung des Zuschlags in einem

  • LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17
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