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   OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01   

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https://dejure.org/2006,1642
OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01 (https://dejure.org/2006,1642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2006 - 21 U 139/01 (https://dejure.org/2006,1642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 21 U 139/01 (https://dejure.org/2006,1642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund; Voraussetzungen für die Überprüfbarkeit der vorgelegten Schlussrechnung eines Architekten; Ausschluss des Resthonoraranspruchs für die auf Grund der Kündigung nicht erbrachte Leistung; Kostenermittlungen als ...

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 5 a; ; HOAI § 7; ; HOAI § 7 Abs. 3 S. 2; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI §§ 10 ff.; ; HOAI § 10 Abs. 2; ; HOAI § 10 Abs. 3 a; ; HOAI § 11 Abs. 1 Nr. 4; ; HOAI § 11 Abs. 2; ; HOAI § 11 Abs. 3; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. 1; ; HOAI § 23; ; HOAI § 23 Abs. 1; ; HOAI § 24; ; HOAI § 24 Abs. 1 S. 4; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 649; ; BGB § 649 S. 2; ; DÜG § 1; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit einer Architektenleistung - Kündigung eines Architektenvertrages aus wichtigem Grund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüffähige Rechnung bei umfangreichem Um- u. Anbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Gefahr fürs Honorar bei Kostenermittlungen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Fehlende Detailplanung: Honoraranspruch um 11 Prozentpunkte gekürzt !

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.12.2006)

    Konsequenz der Überschreitung einer Baukostenobergrenze

Besprechungen u.ä. (5)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung und Erweiterung: Getrennte Abrechnung nach § 23 HOAI?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar: Wie genau sind Nebenkosten nachzuweisen? (IBR 2006, 1442)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze: Kündigung! (IBR 2006, 570)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarkürzung wegen zu spät erbrachter Kostenberechnung? (IBR 2006, 506)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Getrennte Honorarabrechnung bei Umbau und Anbau? (IBR 2006, 565)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 584
  • BauR 2006, 1766
  • ZfBR 2006, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 05.06.2002 - 25 U 170/01

    Honoraranspruch eines Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Die Vorschrift will lediglich sicherstellen, dass der Architekt unabhängig davon, ob zwei getrennt voneinander durchführbare Projekte gleichzeitig oder nacheinander verwirklicht werden, für beide Objekte getrennt zu vergüten ist (OLG Hamm, 25. Zivilsenat, BauR 2002, 1721, 1722).

    Deshalb dürfen einzelne Auslagen u. U. pauschal abgerechnet werden, wobei der Architekt jedoch nachvollziehbar ausführen muss, wie er zu der Pauschale gekommen ist (OLG Hamm, 25. Zivilsenat, BauR 2002, 1721, 1722).

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Eine anteilige Minderung des Honorars kann im Falle einer nicht zeitgerecht erstellten Kostenermittlung verlangt werden, ohne dass es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB a. F. bedarf, wenn der Auftraggeber kein Interesse mehr an der Leistung hat, weil sie ihren vertraglich vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllen kann (BGH BauR 2005, 400; Senatsurteil BauR 2005, 1350).

    Die Aufklärungspflicht entfällt nur in Ausnahmefällen, wenn der Besteller positive Kenntnis von den aufzuklärenden Umständen hat und in der Lage ist, die Konsequenz für die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens selbständig zu erkennen, so dass er einer Beratung durch den Architekten nicht bedarf (vgl. BGH BauR 2005, 400; BGH BauR 1999, 1319, 1322).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Zudem ist er mit solchen Einwendungen gegen die Prüffähigkeit ausgeschlossen, die er nicht spätestens innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht hat (BGH BauR 2004, 316).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Die Aufklärungspflicht entfällt nur in Ausnahmefällen, wenn der Besteller positive Kenntnis von den aufzuklärenden Umständen hat und in der Lage ist, die Konsequenz für die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens selbständig zu erkennen, so dass er einer Beratung durch den Architekten nicht bedarf (vgl. BGH BauR 2005, 400; BGH BauR 1999, 1319, 1322).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Der von dem Kläger darüber hinaus geltend gemachte Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen (Nebenkosten) ist schon nicht fällig, weil eine geordnete Aufstellung der geltend gemachten Auslagen nebst geordneter Belege fehlt (s. zu dieser Fälligkeitsvoraussetzung BGH BauR 1990, 632, 633).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung nicht, entfällt der Honoraranspruch ganz oder teilweise, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechtes des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechtes erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH BauR 2004, 1640 = NJW 2004, 2588, 2589).
  • OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04

    Vom Architekten pflichtwidrig unterlassene Kostenermittlungen; Aushändigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Eine anteilige Minderung des Honorars kann im Falle einer nicht zeitgerecht erstellten Kostenermittlung verlangt werden, ohne dass es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB a. F. bedarf, wenn der Auftraggeber kein Interesse mehr an der Leistung hat, weil sie ihren vertraglich vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllen kann (BGH BauR 2005, 400; Senatsurteil BauR 2005, 1350).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
    Aus der Überschreitung darf er für seine Honorarberechnung keinen Vorteil ziehen (BGH BauR 2003, 566, 567).
  • OLG Celle, 08.10.2014 - 14 U 10/14

    Kündigung des Architektenvertrages wegen Verletzung der Pflicht zur sachgerechten

    Denn ein wichtiger Grund ist einerseits deshalb gegeben, weil der Zedent seine Pflicht zur sachgerechten Beratung über die Höhe der voraussichtlichen Baukosten (dazu näher unter 2.b.aa.) in einer Weise verletzt hatte, die der Beklagten ein Festhalten am Vertrag unzumutbar gemacht hat (vgl. dazu Werner/Pastor, a. a. O., Rdnr. 1154; OLG Hamm, NZBau 2006, 584 - juris-Rdnr. 68; zur grundsätzlichen Rechtfertigung einer Kündigung aus wichtigem Grund bei Fehlern der Kostenermittlung vgl. auch Kniffka/Koeble, a. a. O., 12. Teil, Rdnr. 475, und Locher/Koeble/Frik, a. a. O., Einleitung Rdnr. 182).
  • BGH, 23.04.2015 - VII ZR 18/13

    Architektenhonorarklage: Voraussetzungen einer getrennten Abrechnung bei

    Welche Kriterien im Einzelnen für die Beurteilung der Trennbarkeit der Leistungen maßgebend sein können (vgl. z.B. OLG Celle, BauR 2014, 1029, 1033 f. = NZBau 2014, 637; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. September 2004 - 17 U 191/01, juris Rn. 46, 67; OLG Hamm, BauR 2006, 1799, 1769 f. = NZBau 2006, 584; OLG Düsseldorf, BauR 1987, 708, 710 f.; Koeble in Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 23 Rn. 3; Seufert, ibr-online 2010, 1186), bedarf hier keiner abschließenden Klärung.
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06

    Architektenhonorar: Bindungswirkung einer zulässigen Schätzung anrechenbarer

    Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit des vom Architekten zu erbringenden Werkes bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 491; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxis-Handbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Aufl., Einleitung Rn. 106).
  • OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08

    Vereinbarung und Überschreitung eines Kostenlimits

    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Naumburg, 17.07.2007 - 9 U 164/06

    Kündigung wegen Überschreitung des Kostenlimits

    Aus deren Überschreitung darf ihr bei der Honorarberechnung kein Vorteil erwachsen (vgl. OLG Hamm, IBR 2006, 570).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05

    Höhe des Architektenhonorars nach Kündigung des Architektenvertrages ohne

    Der Kläger setzt in seiner Rechnung vom 09.11.2006 30% für alle Bereiche an, obwohl bereits das Landgericht in dem angefochtenen Urteil ( dort Seite 24, Bl. 751 GA ) zutreffend festgestellt hat, dass in Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung gemäß § 24 HOAI nur ein Umbauzuschlag in Höhe von 20 % gerechtfertigt ist ( vgl. auch OLG Hamm, BauR 2006, 1766, 1769 ).
  • KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13

    Architektenvertrag: Haftung des Architekten für Überschreiten der vereinbarten

    Denn die nachträglich erstellten Kostenermittlungen sind nicht mehr geeignet, deren Zweck, dem Bauherrn stets aktuelle, vom jeweiligen Planungsstand abhängige Informationen zu den voraussichtlichen Baukosten zu geben, damit dieser ggf. Konsequenzen ziehen kann, zu erfüllen (BGH BauR 2005 a.a.O. Rdz. 52 und OLG Hamm BauR 2006, 1766, zitiert nach juris, dort Rdz. 34).
  • KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08

    Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung

    Es gehört zwar zu den Aufgaben des Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2, zur Ermittlung der Grundlagen den Leistungsbedarf abzuklären, die Grundlagen zu analysieren und die Zielvorstellungen abzustecken (vgl. BGH BauR 2005, 400/402; OLG Hamm BauR 2006, 1766/1771).
  • KG, 10.07.2014 - 27 U 50/13
    Denn die nachträglich erstellten Kostenermittlungen sind nicht mehr geeignet, deren Zweck, dem Bauherrn stets aktuelle, vom jeweiligen Planungsstand abhängige Informationen zu den voraussichtlichen Baukosten zu geben, damit dieser ggf. Konsequenzen ziehen kann, zu erfüllen (BGH BauR 2005 a.a.O. Rdz. 52 und OLG Hamm BauR 2006, 1766, zitiert nach juris, dort Rdz. 34).
  • OLG Köln, 04.05.2021 - 16 U 63/20

    Einordnung Honorarzone Architektenhonorar; Umfang Planungsauftrag Architekt;

    Schließlich gebieten die von den Beklagten zu 2 und 3 angeführten Urteile des OLG Celle vom 12. Februar 2014 - 14 U 103/13 -, BauR 2014, 1029 und des OLG Hamm vom 24. Januar 2006 - 21 U 139/01 -, BauR 2006, 1766 keine abweichende Beurteilung des Umbauzuschlags.
  • OLG Dresden, 25.04.2013 - 10 U 1933/10

    Nebenkosten können vierteljährlich abgerechnet werden: Auch spätere Abrechnung

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