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   BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07   

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https://dejure.org/2008,173
BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07 (https://dejure.org/2008,173)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07 (https://dejure.org/2008,173)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2008 - VII ZR 140/07 (https://dejure.org/2008,173)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 139, 242
    Mängelhaftung eines Ingenieurs für mangelhafte Ingenieurleistung trotz unwirksamer Schwarzgeldabrede jedenfalls nach Errichtung des Bauvorhabens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Nichtigkeit eines Werkvertrags aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede; Geltung des das gesamte Rechtsleben beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte; Treuwidrige Berufung eines Ingenieurs auf die Gesetzwidrigkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Schwarzarbeit - Schadensersatzansprüche

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Schwarzgeldabrede und Schadensersatzansprüche

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 139, 242
    Nichtigkeit einer Ohne-Rechnung-Abrede führt nicht automatisch zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit; mangelhafte Bauleistung; Mängelansprüche des Bestellers; Abwehr von Mängelansprüchen; treuewidrige Berufung des Unternehmers auf Schwarzarbeit; Umsatzsteuer

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 242 Cd

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 139; BGB § 242
    Treuwidrige Berufung eines Werkunternehmers auf Nichtigkeit einer Ohne-Rechnung-Abrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139 § 242
    Rechtsfolgen einer "ohne-Rechnung-Abrede"

  • rechtsportal.de

    BGB § 139 § 242
    Rechtsfolgen einer "ohne-Rechnung-Abrede"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Auch der Schwarzarbeiter haftet für Mängel

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Hat der Auftraggeber Mängelrechte bei einem Werkvertrag ohne Rechnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit schließt Gewährleistungsansprüche nicht aus

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Auch wer schwarz bezahlt, hat einen Anspruch auf Gewährleistung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung am Bau trotz Schwarzarbeit

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Haftung des Ingenieurs trotz "Ohne-Rechnungs-Abrede"

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Haftung des Ingenieurs trotz "Ohne-Rechnungs-Abrede"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

Besprechungen u.ä. (8)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeit - Schadenersatz bei Ohne-Rechnung-Werkvertrag

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fördert der Richter die Schwarzgeldabrede? (RA Prof. Dr. Ekkehart Reinelt; BauR 2008, 1231)

  • meidert-kollegen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Werkunternehmer haftet unter Umständen auch ohne Rechnung für Baumängel - "Schwarze Aufträge" sind riskant (RA Robert Schulze)

  • mkrg.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ohne Rechnung = Ohne Rechte? - Zu den Rechtsfolgen einer "Ohne-Rechnung-Abrede" (RA Dr. Matthias Orlowski)

  • wiwo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistung bei "Schwarzarbeit" (Erik Becker)

  • dialogperfect.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ohne Rechnung = Ohne Rechte? Zu den Rechtsfolgen einer "Ohne-Rechnung-Abrede" (RA Dr. Matthias Orlowski; BauR 2008, 19)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewährleistungsansprüche: Auch bei Schwarzarbeit?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ingenieurhaftung trotz Abrede "Ohne Rechnung"! (IBR 2008, 397)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1051
  • NZBau 2008, 435
  • NZBau 2008, 436
  • NZM 2008, 497
  • VersR 2008, 1126
  • BauR 2008, 1330
  • ZfBR 2008, 572
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Die anders lautenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07, BGHZ 176, 198 und VII ZR 140/07, BauR 2008, 1330 = NZBau 2008, 436) seien überholt, weil sie zu einer vor 2004 geltenden Rechtslage ergangen seien, bei der allein Steuervorschriften als Verbotsgesetze hätten herangezogen werden können.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Mängelansprüchen aus einem Bauvertrag, der eine Ohne-Rechnung-Abrede enthält (BGH, Urteile vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07, BGHZ 176, 198 und VII ZR 140/07, BauR 2008, 1330 = NZBau 2008, 436), betrifft nicht die Fälle, in denen ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07, aaO S. 204 unter III. Rn. 19).

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

    Schließlich hat der Senat im Urteil vom 4. September 2008 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Verträgen wegen Steuerhinterziehung (siehe neben den im vorgenannten Urteil bereits zitierten Entscheidungen auch: BGH, Urteile vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95 - BGHZ 136, 125 und vom 24. April 2008 - VII ZR 140/07 - NJW-RR 2008, 1051) darauf hingewiesen, dass sich die im Rahmen des Ausbildungsförderungsrechts vorzunehmende Prüfung der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Treuhandabrede auf das Vorliegen der zivilrechtlichen Nichtigkeitsgründe nach §§ 134, 138 BGB zu erstrecken hat, wenn im konkreten Fall ausreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass Vermögenswerte treuhänderisch übertragen worden sind, um dem Fiskus in rechtswidriger Weise Steuern auf Zinserträge vorzuenthalten.
  • BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 20.08

    Berücksichtigung eines Guthabens auf einem Tagesgeldkonto und der

    Darüber hinaus hat der Senat im Urteil vom 4. September 2008 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Verträgen wegen Steuerhinterziehung (siehe neben den im vorgenannten Urteil bereits zitierten Entscheidungen auch: BGH, Urteile vom 23. Juni 1997 II ZR 220/95 BGHZ 136, 125 und 24. April 2008 VII ZR 140/07 NJW-RR 2008, 1051) darauf hingewiesen, dass sich die im Rahmen des Ausbildungsförderungsrechts vorzunehmende Prüfung der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Treuhandabrede auf das Vorliegen der zivilrechtlichen Nichtigkeitsgründe nach §§ 134, 138 BGB zu erstrecken hat, wenn im konkreten Fall ausreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass Vermögenswerte treuhänderisch übertragen worden sind, um dem Fiskus in rechtswidriger Weise Steuern auf Zinserträge vorzuenthalten.
  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 11 K 2527/09

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Treuhandvereinbarung zur Erlangung von

    40 Zwar wäre der zwischen dem Kläger und seinem Bruder T geschlossene Treuhandvertrag nach § 134, § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Erlangung der Steuervorteile der alleinige bzw. der Hauptzweck der vertraglichen Vereinbarung gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 30.01.1985 - VIII ZR 292/83 - WM 1985, 647; Urt. v. 23.06.1997 - II ZR 220/95 - BGHZ 136, 125; Beschl. v. 02.11.2005 - IV ZR 57/05 - NJW-RR 2006, 283 und Urt. v. 24.04.2008 - VII ZR 140/07 - BauR 2008, 1330).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber -

    Ob die Vermutung der Gesamtnichtigkeit durch einen entgegenstehenden (hypothetischen) Parteiwillen entkräftet wird, ist jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen (st. Rspr. vgl. nur Bundesgerichtshof NJW-RR 2008, 1051).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08

    Haftung des Vertreters bei einem unternehmensbezogenen Geschäft; Treuwidrigkeit

    Hat ein Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht und den vereinbarten Werklohn hierfür erhalten, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers auf die Gesetzwidrigkeit einer Nebenabrede und die daraus folgende Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages beruft (BGHZ 176, 198 ; NJW-RR 2008, 1051 ).
  • VG Hamburg, 23.02.2012 - 2 K 3667/09

    Ausbildungsförderung: Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens;

    Da eine Treuhandabrede nicht erweislich ist, stellt sich die Frage nicht, ob eine Treuhandabrede zivilrechtlich hätte wirksam getroffen werden können oder nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB wegen des etwaig verfolgten Zwecks der Steuerverkürzung nichtig gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2008, VII ZR 140/07, BauR 2008, 1330).
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