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   OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06   

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https://dejure.org/2008,3038
OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06 (https://dejure.org/2008,3038)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.06.2008 - 1 U 175/06 (https://dejure.org/2008,3038)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 1 U 175/06 (https://dejure.org/2008,3038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von "Baugeld" für öffentlich-rechtliche Forderungen; Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsgebühren unter Verwendung von "Baugeld"; Baugenehmigungsgebühren als ansatzfähige Kosten zur Herstellung des Baus; Anlastung der Auszahlungen des Baugeldes ...

  • Judicialis

    BBG § 823 Abs. 2; ; BBG § 840; ; BauFordSiG § 1; ; BauFordSiG § 3; ; StGB § 17 Abs. 1; ; InsO § 178 Abs. 3; ; LBO SH § 78 Abs. 6; ; VerwKostG SH § 1 Abs. 1; ; BauGebVO SH § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von "Baugeld" für öffentlich-rechtliche Forderungen - Baugenehmigungsgebühren als Bauherstellungskosten - Verbuchung der Baugeldauszahlung einschließ Umsatzsteuer auf dem "Baugeldkonto" - Aufteilung von Bauherstellungskosten auf einzelne Gebädeteile - Irrtum ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung von "Baugeld" für öffentlich-rechtliche Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Baugeld, Haftung wegen Verletzung der Sicherung der Bauforderungen gemäß § 1 Abs. 1 BauFordSiG, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Vorgeschriebene Verwendung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GSB: Zahlungen öffentlich-rechtlicher Gebühren: Kein Verstoß gegen Baugeldverwendungspflicht! (IBR 2008, 737)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    GSB: Zahlung öffentlich-rechtlicher Gebühren aus Baugeld: Vorsätzlicher Verstoß gegen Baugeldverwendungspflicht? (IBR 2008, 1279)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1554 (Ls.)
  • NZBau 2008, 646
  • BauR 2009, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90

    Anwendung auf Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Dementsprechend ist die Anwendung des GSB auch auf Personen ausgedehnt worden, die einen Bau planen, beaufsichtigen und leiten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991, VI ZR 109/90, BauR 1991, 237) oder die auf der Grundlage unwirksamer Verträge zur Bauwertsteigerung beigetragen haben (OLG Dresden, Beschluss vom 22. April 2005, 11 W 0104/05, BauR 2005, 1649).

    Als Gegenleistung für "eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung" einer Behörde (§ 1 Abs. 1 Satz 2 VwKostG Schl.-H.) sind sie mit der Vergütung aus einem Dienstvertrag vergleichbar, wie sie einem Architekten oder Ingenieur im Zusammenhang mit dem Bau gewährt und als solche auch in den Schutzbereich des GSB einbezogen wird (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991, a.a.O.).

    Zu den Kosten der Herstellung eines Baus im Sinne des § 1 GSB, die zu einem "Mehrwert" des Bauwerkes führen, gehören auch die Aufwendungen für die Anfertigung von Plänen für den Bau, die Aufsicht über den Bau und für die Bauleitung (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991, a.a.O.).

    Die Kosten des Prüfstatikers sind den - ansatzfähigen - Bauplanungskosten zuzuordnen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991, a.a.O.).

    Zum einen sind sachlich vergleichbare Kosten für Pläne, Bauaufsicht und Bauleitung als "Kosten des Baus" anerkannt (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991, a.a.O.), zum anderen liegt Rechtsprechung zur "Baugeldfähigkeit" der angezweifelten Positionen bislang nicht vor.

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Die Beklagten haben insoweit den ihnen obliegenden Nachweis (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001, VII ZR 305/99, BauR 2002, 620) erbracht, dass sie auch diesen Betrag ordnungsgemäß an Baugläubiger ausgezahlt haben.

    Ihre Schadensersatzpflicht gemäß § 823 Abs. 2 BGB besteht nur, wenn sie gegen § 1 Abs. 1 GSB vorsätzlich verstoßen haben (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001, VII ZR 305/99, NZBau 2002, 392).

    Um dieses in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 23. Juni 1999, 12 U 637/99, NJW-RR 1999, 1469) behandelte Problem geht es vorliegend nicht.

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Für eine Schadensersatzpflicht genügt auch ein bedingter Vorsatz, der vorliegt, wenn die Beklagten einen Verstoß gegen die gegenständliche Zweckbindung des Baugeldes billigend in Kauf genommen oder sich zumindest damit abgefunden haben (BGH, Urteil vom 6. Juni 1989, VI ZR 281/88, NJW-RR 1989, 1045/1046).
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88

    Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Sie wäre als Rechtsirrtum unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989, VI ZR 311/88, VersR 1990, 427/428).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86

    Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Der Umstand, dass Maurerkosten angefallen sind, weil eine Verbindungstür zum Altbau vermauert werden musste, steht der Zuordnung zu Baukosten nicht entgegen, denn § 1 GSB erfasst nicht nur die Kosten eines Neubaus, sondern auch eines Um- oder Ausbaus schon errichteter Gebäude bzw. von Gebäuden, an die Anschlüsse herzustellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1987, VI ZR 270/86, BauR 1988, 107).
  • OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99

    Nachweis der Verwendung von Baugeld durch den Generalunternehmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Um dieses in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 23. Juni 1999, 12 U 637/99, NJW-RR 1999, 1469) behandelte Problem geht es vorliegend nicht.
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69

    Abwässerkanalisation

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Deren Herstellung erfolgt zwar nicht "aufgrund eines Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrages" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GSB), bei einer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Ver- und Entsorgung aber im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses, das den genannten Vertragsformen vergleichbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1970, III ZR 87/69, BGHZ 54, 299/303).
  • OLG Dresden, 22.04.2005 - 11 W 104/05

    Voraussetzungen der Haftung nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Dementsprechend ist die Anwendung des GSB auch auf Personen ausgedehnt worden, die einen Bau planen, beaufsichtigen und leiten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991, VI ZR 109/90, BauR 1991, 237) oder die auf der Grundlage unwirksamer Verträge zur Bauwertsteigerung beigetragen haben (OLG Dresden, Beschluss vom 22. April 2005, 11 W 0104/05, BauR 2005, 1649).
  • OLG Hamburg, 20.08.1993 - 11 U 82/92

    Gerüstbauer: Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek; Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06
    Zu Position 35 b gilt, dass Gerüstarbeiten auch dann, wenn sie von den eigentlichen Herstellungsarbeiten "abgespalten" werden, in den Schutzbereich des GSB einbezogen sind (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 20. August 1993, 11 U 82/92, BauR 1994, 123).
  • LG Mannheim, 11.12.2009 - 7 O 343/08

    Geistiges Eigentum: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Werbeslogans;

    Wenn daraus abgeleitet aber teilweise vertreten wird (so z.B. OLG Schleswig, Urteil vom 6.06.2008 - 1 U 175/06 - NZBau 2008, 646), die zivilrechtliche Beurteilung (über die Verweisung des § 823 Abs. 2 BGB auf ein strafrechtliches Schutzgesetz) brauche auf das strafrechtliche Analogieverbot keine Rücksicht zu nehmen, so wird verkannt, "dass in Fällen, in denen an ein und denselben objektiven Tatbestand sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen geknüpft werden, eine einheitliche Beurteilung der Analogiefrage geboten erscheint und im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtseinheit unerlässlich ist" (BGH, Urteil vom 24.02.1978 - I ZR 79/76 - GRUR 1978, 486 m.w.N.; zustimmend Jauernig/Teichmann, BGB, 13. Aufl. 2009, § 823 Rn. 46; J.Lange/Schmidbauer, jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 823 Rn. 175).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2009 - 15 U 100/08

    Haftung des nicht wirksam beauftragten Werkunternehmers für Schäden am Eigentum

    Im Zivilrecht gelten keine anderen Rechtsgrundsätze, so dass der Tatsachen- bzw. Erlaubnistatbestandirrtum des Beklagten zu 1.) den Vorsatz für eine Rechtsgutverletzung vollständig entfallen lässt (vgl. OLG Schleswig OLGR 2008, 730 - in Juris Rn. 56; LG Traunstein NJW-RR 2007, 1324 - in Juris Rn. 18; im Ergebnis auch BGH NJW-RR 2007, 310).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2010 - 3 U 145/09

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatz wegen des Ausbaus von Einrichtungen einer

    Sie kann zum anderen aber auch auf einer Fehlvorstellung über einen Rechtfertigungsgrund liefernde Tatsachen beruhen, die als Erlaubnistatbestandirrtum entsprechend § 16 StGB zu beurteilen ist (s. zusammenfassend OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.8.2009, I-15 U 100/08, zit. n. Juris, dort Rn. 30ff mit Nachw.; vgl. auch OLG Schleswig OLGR 2008, 730; im Ergebnis auch BGH, NJW-RR 2007, 310).
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