Rechtsprechung
BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Rettungsdienstleistungen III
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Rettungsdienstleistungen III
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Rettungsdienstleistungen III
§ 99 Abs 4 GWB vom 01.09.2005, § 116 GWB, § 17a Abs 2 GVG
Vergaberecht: Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch privatrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrag; Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an das Gericht des zulässigen Rechtsweges im Rechtsbeschwerdeverfahren - ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB auch in der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (24. April 2009) geltenden Fassung auf Dienstleistungskonzessionen; Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Vergaberecht: Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch privatrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrag; Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an das Gericht des zulässigen Rechtsweges im Rechtsbeschwerdeverfahren - ...
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17a Abs. 2; GWB a.F. § 99 Abs. 4
Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB auch in der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (24. April 2009) geltenden Fassung auf Dienstleistungskonzessionen; Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dienstleistungskonzessionen unterfallen nicht dem Vergaberecht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsweg bei der Überprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- dstgb-vis.de (Kurzinformation)
Zur rechtlichen Einordnung von Dienstleistungskonzessionen
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Rechtsweg
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Dienstleistungskonzessionen nicht von GWB erfasst
Besprechungen u.ä. (3)
- nomos.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsweg bei Konzessionen zur Wegenutzung und sonstigen Dienstleistungskonzessionen - drei neue Entscheidungen
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Rechtsform der Dienstleistungskonzession entscheidet über den Rechtsweg
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe einer Dienstleistungskonzession: Welches Gericht ist im Streitfall zuständig? (IBR 2012, 216)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2012, 426
- NZBau 2012, 248
- BauR 2012, 840
- VergabeR 2012, 440
- ZfBR 2012, 276
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Ob dieses Rechtsmittel der Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB unter Spezialitätsgesichtspunkten vorgeht, wie das Oberlandesgericht meint, bedarf keiner Entscheidung, weil das Oberlandesgericht eine entscheidungserhebliche Divergenz zu der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs, die Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Vorlage an den Bundesgerichtshof ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 9 - SBahn-Verkehr Rhein/Ruhr I), im Streitfall verneint und selbst eine Entscheidung über den Rechtsweg getroffen hat.aa) Dass Dienstleistungskonzessionen nach § 99 Abs. 1 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) geschaffenen Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht vom Begriff des Dienstleistungsauftrags umfasst sind, hat der Senat bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 29 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I).
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
Rettungsdienstleistungen
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
(2) Allerdings ist der deutsche Gesetzgeber bei Umsetzung der das Vergaberecht betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben punktuell über das dafür Erforderliche hinausgegangen, etwa bei Regelung des Schadensersatzanspruchs in § 126 GWB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZR 31/08, BGHZ 179, 84 Rn. 24 - Rettungsdienstleistungen I) oder bei § 101 Abs. 7 GWB, indem dort der Vorrang des offenen Verfahrens festgelegt wurde, obwohl nach dem Gemeinschaftsrecht die Möglichkeit der Wahl zwischen offenem und nicht offenem Verfahren ausreichend gewesen wäre.Das steht nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Wahl der Rechtsform des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Anwendung von § 99 GWB nicht ausschließt (vgl. BGHZ 179, 84 Rn. 17 - Rettungsdienstleistungen I).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG steht nicht entgegen, weil sie ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Gerichts im Sinne von Art. 92 GG voraussetzt und auch nur dann einschlägig ist, wenn das Erstgericht über die Zulässigkeit des Rechtswegs vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92, BGHZ 121, 367).
- OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Auf dessen Vorabentscheidungsersuchen (VergabeR 2009, 781 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die im Streitfall nach Maßgabe von § 13 BayRDG vorgesehene Betrauung mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen als vertragliche Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist (EuGH, Beschluss vom 10. März 2011 - C-274/09, VergabeR 2011, 430 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2006 - 15 E 453/06
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Für diese Zuordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat beitritt, nicht das Ziel (so für Dienstleistungskonzessionen entgegen dem Bundesverwaltungsgericht weiterhin OVG Münster, VergabeR 2011, 892 f. im Anschluss an OVG Münster, NZBau 2006, 533), sondern die Rechtsform staatlichen Handelns maßgeblich. - EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht den Bestimmungen der Vergaberichtlinien der Europäischen Gemeinschaft unterliegen sollten, hatte sich lange Zeit vor der Entstehung dieses Gesetzes nach kontroverser Diskussion zwischen den am gemeinschaftsrechtlichen Rechtsetzungsverfahren Beteiligten durchgesetzt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - C324/98, NZBau 2001, 148 Rn. 34 ff. - Teleaustria). - EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Auf dessen Vorabentscheidungsersuchen (VergabeR 2009, 781 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die im Streitfall nach Maßgabe von § 13 BayRDG vorgesehene Betrauung mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen als vertragliche Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist (EuGH, Beschluss vom 10. März 2011 - C-274/09, VergabeR 2011, 430 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler). - OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
(1) Dies entspricht der im Fachschrifttum vorherrschenden Meinung (…vgl. etwa Dreher in: Dreher/Stockmann, Kartellvergaberecht, § 99 GWB Rn. 121;… Müller-Wrede/Kaelble in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht § 99 Rn. 26;… Zeiss in: jurisPK-VergR, 3. Aufl., § 99 Rn. 187;… Ziekow in: Ziekow/Völlink, Komm. zum Vergaberecht, § 99 Rn. 192;… MünchKomm.BeihVgR/Tugendreich, § 99 Rn. 226; Burgi, VergabeR 2010, 850, 854; vgl. auch OLG Brandenburg, VergabeR 2009, 468 ff.), die sich im Wesentlichen darauf beruft, dass Dienstleistungskonzessionen schon bei Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 28. August 1998 (BGBl. I S. 2512) nicht in den Geltungsbereich der das Vergaberecht betreffenden Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fielen und dass deshalb für die nationalen Gesetzgeber kein Umsetzungsbedarf bestand. - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für den diesem Sekundärrecht nicht unterliegenden Bereich nicht vorgesehen hat, ist grundsätzlich hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135 Rn. 71 ff.). - BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07, BVerwGE 129, 9 Rn. 8). - EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a.
- BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92
"Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 15 E 1485/10
Recht zur Nutzung einer Dienstleistung als Gegenleistung für die Erbringung einer …
- OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Das streitbefangene Beschaffungsvorhaben ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB a.F. gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB a.F. sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44;… Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB;… Summa in Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., 2013, Rdn. 10 zu § 102 GWB;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).§ 99 Abs. 4 GWB a.F. ist insoweit als Auffangtatbestand konzipiert, der solche Dienstleistungen erfassen sollte, die weder Lieferungen noch Bauleistungen darstellten (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Wird aber in den Gesetzgebungsmaterialien positiv zum Ausdruck gebracht, dass das geplante Gesetz auf einen bestimmten Gegenstand nicht anzuwenden ist, ist dem bei der Auslegung besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 248).
Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für diesen Bereich nicht vorgesehen hat, ist vielmehr grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH NZBau 2012, 248; BGHZ 188, 200 ff).
Ein wirksamer Rechtsschutz, den schon das Grundgesetz gebietet, wird hierdurch im Übrigen auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Dementsprechend hatte der Bundesgerichtshof in den zu einer Dienstleistungskonzession ergangenen Beschlüssen vom 23. Januar 2011 (X ZB 5/11, NZBau 2012, 248), vom 18. Juni 2012 (X ZB 9/11, VergabeR 2012, 839) und vom 08. Februar 2011 (X ZB 4/11, BGHZ 188, 200) ebenfalls nicht offen gelassen, ob die dort streitgegenständlichen Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession oder aber eines Dienstleistungsauftrages vergeben worden sind, weil für ihn eine analoge Anwendung des § 102 GWB a.F. nicht in Betracht gekommen ist.
In seiner Entscheidung vom 23. Januar 2012 (X ZB 5/11, Rettungsdienstleistungen II) hat er vielmehr für Rettungsdienstleistungen ausdrücklich hervor gehoben, dass das Vergabenachprüfungsverfahren nach § 102 GWB a.F. zur rechtlichen Überprüfung von Dienstleistungskonzessionen gerade nicht eröffnet sei.
Ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit; dagegen ist prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff).
Wird die Dienstleistungskonzession - wie hier - in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig (vgl. BGH NZBau 2012, 248 ff).
Denn diese Vorschrift setzt ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts im Sinne des Art. 92 GVG voraus und ist im Übrigen auch nur dann einschlägig, wenn das Erstgericht über die Zulässigkeit des Rechtsweges vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH NZBau 2012, 248, 252).
- OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Der streitbefangene Beschaffungsvorgang ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44;… Kus in Kulartz / Kus /Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB; Summa in Heiermann /Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4.Aufl., 2013, Rdn.10 zu § 102 GWB;… Reidt in Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).§ 99 Abs. 4 GWB ist insoweit als Auffangtatbestand konzipiert, der solche Dienstleistungen erfassen sollte, die weder Lieferungen noch Bauleistungen darstellen (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Wird aber in den Gesetzgebungsmaterialien positiv zum Ausdruck gebracht, dass das geplante Gesetz auf einen bestimmten Gegenstand nicht anzuwenden ist, ist dem bei der Auslegung ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 248).
Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für diesen Bereich nicht vorgesehen hat, ist vielmehr grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH NZBau 2012, 248; BGHZ 188, 200 ff).
Ein wirksamer Rechtsschutz, den schon das Grundgesetz gebietet, wird hierdurch im Übrigen auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NZBau 2012, 248).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in den zu einer Dienstleistungskonzession ergangenen Beschlüssen vom 23. Januar 2011 (X ZB 5/11, NZBau 2012, 248), vom 18. Juni 2012 (X ZB9/11, VergabeR 2012, 839) und vom 08. Februar 2011 (X ZB 4/11, BGHZ 188, 200) ebenfalls nicht offen gelassen, ob die dort streitgegenständlichen Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession oder aber eines Dienstleistungsauftrages vergeben worden sind, weil ohnehin von einer analogen Anwendung des § 102 GWB auszugehen sei.
In seiner Entscheidung vom 23. Januar 2012 (X ZB 5/11, Rettungsdienstleistungen II) hat er vielmehr für Rettungsdienstleistungen ausdrücklich hervorgehoben, dass das Vergabenachprüfungsverfahren nach § 102 GWB zur rechtlichen Überprüfung von Dienstleistungskonzessionen gerade nicht eröffnet sei.
Ist diese privat-rechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit; dagegen ist prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11, NZBau 2012, 248 ff).
Wird die Dienstleistungskonzession - wie hier - in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig (vgl. BGH NZBau 2012, 248 ff).
Denn diese Vorschrift setzt ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts im Sinne des Art. 92 GVG voraus und ist im Übrigen auch nur dann einschlägig, wenn das Erstgericht über die die Zulässigkeit des Rechtsweges vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH NZBau 2012, 248, 252).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18
Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!
Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.), oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 -, vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16).Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 26; Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 81), worüber bereits jetzt durch den Senat zusammen mit der Aufhebung der Vergabekammerentscheidung entschieden werden kann.
Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - und vom 18.06.2012 - X ZB 9/11 - ergeben sich vor dem Hintergrund des hier zur Entscheidung gestellten Sachverhalts, der von demjenigen im Verfahren VII-Verg 37/18 des Senats abweicht, sowie vor dem Hintergrund des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen, deren Beantwortung für die Frage der Verweisung von Bedeutung ist.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - konturiert die Voraussetzungen einer Verweisung vom Vergabesenat an die Gerichte anderer Rechtswege nicht näher.
Der Senat geht anknüpfend an den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - davon aus, dass die Verneinung der Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG regelmäßig zur Verweisung in einen anderen zuständigen Rechtsweg führt.
- OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von …
Wird bei einem geplanten privatrechtlichen Beschaffungsvorgang der Schwellenwert nach § 2 VgV nicht erreicht und ist deshalb der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, hat der Vergabesenat das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 2 GVG an die ordentlichen Gerichte zu verweisen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11).75 Danach kann auch der Vergabesenat ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zuständigen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889).
Dafür ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns maßgeblich (BGH aaO , ZfBR 2012, 276, 278 m.w.Nw.).
b) Allerdings sind darin nicht die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einbezogen, weil es sich insoweit nicht um ein gerichtliches Verfahren handelte (BGH aaO. ZfBR 2012, 276, 278).
Die insoweit grundsätzliche Frage, ob die Vergabesenate bei nicht dem Vergabenachprüfungsverfahren unterliegenden Vergaberechtsstreitigkeiten den Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 GVG an die Gerichte des Verwaltungsrechtswegs bzw. des ordentlichen Rechtswegs verweisen können, ist durch die Entscheidung des BGH vom 23.1.2012, ZfBR 2012, 276, geklärt.
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18
Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von …
Die Antragstellerin hat diese Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 26; Senatsbeschluss vom 19.12.2018 - VII-Verg 40/18; Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 81), worüber bereits jetzt durch den Senat zusammen mit der Aufhebung der Vergabekammerentscheidung entschieden werden kann.Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - und vom 18.06.2012 - X ZB 9/11 - ergeben sich vor dem Hintergrund des hier zur Entscheidung gestellten Sachverhalts sowie vor dem Hintergrund des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung und in ihren Schriftsätzen vom 28.02.2019 höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen, deren Beantwortung für die Frage der Verweisung von Bedeutung ist.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - konturiert die Voraussetzungen einer Verweisung vom Vergabesenat an die Gerichte anderer Rechtswege nicht näher.
Der Senat geht anknüpfend an den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 - davon aus, dass die Verneinung der Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig zur Verweisung in einen anderen zulässigen Rechtsweg führt.
- OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18
Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für …
Auch der Bundesgerichtshof hat sich unter ausdrücklichem Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 2007 nicht gehindert gesehen, für Streitigkeiten aus der Vergabe einer Konzession für Rettungsdienstleistungen den Verwaltungsrechtsweg als eröffnet anzunehmen (BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11 -, juris Rn. 18).Umgekehrt sei prinzipiell der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn sich das staatliche Handeln in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollziehe (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, a.a.O., Rn. 20).
Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof überzeugend festgestellt, dass bei Vergabe der (unterschwelligen) Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig seien, bei Vergabe in den Formen des öffentlichen Rechts - in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Fall ein gesetzlich (durch Art. 13 Abs. 4 BayRDG) vorgeschriebener öffentlich-rechtlicher Vertrag - hingegen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, a.a.O., Rn. 21-22).
- OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen; …
- BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11
Abfallentsorgung II
Dass diese Regelung auch im Verhältnis zwischen den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und Gerichten anderer Rechtswege gilt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, 440 Rn. 6 - Rettungsdienstleistungen III).Es entspricht des Weiteren der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an sich nicht in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 28 f. - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr; Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, VergabeR 2012, 440 Rn. 10 ff. - Rettungsdienstleistungen III).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von …
Auf eine Dienstleistungskonzession ist der vierte Teil des GWB (§§ 97 - 129) dagegen nicht anwendbar (zuletzt: BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 m.w.N.).Hierfür ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 "Rettungsdienstleistungen III") als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007, 6 B 10/07, BVerwGE 129, 9ff) die Rechtsform des staatlichen Handelns maßgeblich.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, weil die im Termin zur mündlichen Verhandlung erörterten grundsätzlichen Rechtsfragen inzwischen durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 "Rettungsdienstleistungen III") geklärt worden sind (§ 17a Abs. 4 S. 4 und S. 5 GVG).
Die Kostenentscheidung der Vergabekammer bleibt allerdings bestehen, weil es sich um Kosten handelt, die nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind und die die Antragstellerin entsprechend der Vorschrift des § 17b Abs. 2 S. 2 GVG zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11).
- OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand
Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12). - OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Rettungsdienstleistungen; Direktvergabe; Bereichsausnahme; richtlinienkonforme …
- OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18
Was ist ein öffentlicher Auftrag?
- OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Campingplatzbetrieb - Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Verpachtung eines …
- BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19
Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und …
- VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159
Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …
- OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23
Wann liegt Ausschreibungs- bzw. Vergabereife vor?
- OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20
Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung - …
- VG Düsseldorf, 15.09.2016 - 7 L 2411/16
Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Verwaltungsrechtsweg …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 1 O 149/18
Rechtsnatur der vergaberechtliche Entscheidung der Vergabekammer im …
- OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 15 Verg 11/12
Autobahnraststätte - Vergaberecht: Vergabe einer Konzession zur Errichtung und …
- OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21
Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit …
- BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur …
- OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Unzulässigkeit des Verfahrens bei Überprüfung der …
- OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!
- OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22
Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!
- OVG Thüringen, 26.02.2020 - 3 VO 517/17
Verwaltungsrechtsweg bei Streit über die Vergabe der Veranstaltung eines …
- OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15
Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession, …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines …
- BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12
Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht
- VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19
Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10
Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes
- OLG Celle, 16.10.2018 - 13 Verg 3/18
Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsart ist keine Dienstleistungskonzession!
- VK Baden-Württemberg, 25.07.2014 - 1 VK 29/14
Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandversorgung in einer Gemeinde als …
- OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22
Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des …
- VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11
Rettungsdienstleistungen
- VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags; Ausnahmetatbestand §107 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- OLG München, 12.02.2020 - 1 VA 133/19
Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das …
- VK Berlin, 14.11.2014 - VK-B1-19/14
Einzelinkasso-Verträge über die Medienversorgung der öffentlichen …
- OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für …
- VK Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 VK LSA 4/13
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags - kein Dienstleistungsauftrag sondern …
- OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!
- VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.00200
Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen
- VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475
Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren
- VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2016 - 2 VK LSA 41/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Begriff der Dienstleistungskonzession
- OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09
Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand
- VG Braunschweig, 26.11.2014 - 6 A 322/13
Keine Berücksichtigung abfallrechtlicher Belange bei Entscheidung über …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
Erteilung einer Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung eines Wochenmarkts; …
- BayObLG, 12.02.2020 - 1 VA 133/19
Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das …
- VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines …
- VK Baden-Württemberg, 25.07.2012 - 1 VK 20/12
Fahrrad-Vermietsystem: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?
- VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3726
Einstweiliger Rechtsschutz, Vergabe von Jugendhilfeleistungen, …
- OVG Thüringen, 19.07.2021 - 3 VO 352/21
Vergaberecht: Anfechtung der Erteilung eines Zuschlags an Konkurrenten: Annahme …
- VG Regensburg, 26.01.2022 - RO 5 E 21.2248
Kein Anspruch auf Aushebung des Vergabeverfahrens für die Zulassung zu einem …
- VK Sachsen-Anhalt, 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
- VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5189/12
Vorläufige Untersagung eines bodengebundenen Rettungsdienstes bzgl. der Erteilung …
- VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3668
Interimsweise Vergabe von Jugendhilfeleistungen in Form der Schulsozialarbeit
- VK Baden-Württemberg, 19.10.2012 - 1 VK 35/12
Bau und Betrieb einer Raststätte und Tankstelle: Baukonzession?
- VG München, 31.05.2016 - M 7 E 16.2303
"Kulturstrand München 2016": Auswahlverfahren der Stadt München war fehlerhaft
- KG, 09.03.2022 - Verg 3/18
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer …
- VG Weimar, 28.05.2021 - 8 E 196/21
Rechtsweg bei Vergabekonzessionen für den Breitbandkabelausbau
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02401
Anfechtung eines einem Dritten erteilten glücksspielrechtlichen Bescheids zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02396
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02399
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02395
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14
Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?
- OLG München, 13.05.2020 - 14 W 1188/19
Beschwerde, Verwaltungsakt, Vergabe, Patentinhaber, Widerspruch, Erlaubnis, …
- VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.200
Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen
- LG Köln, 22.03.2013 - 90 O 51/13
Keine Wartefrist bei Vergabe von Dienstleistungskonzession!
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02402
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02393
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02403
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02400
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02394
Anfechtung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis durch Dritten
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02398
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02404
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum …
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2021 - 15 L 107/21
Anordnung eines Betriebsübergangs: Welches Gericht ist zuständig?
- VK Baden-Württemberg, 25.07.2012 - 1 VK 21/12
Über 20% Zuschuss: Dienstleistungsauftrag!
- VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003
Rechtsweg bei Streit über die Vergabe des Betriebs gemeindlicher …
- VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5550/12
Dienstleistungskonzession; Rettungsdienst; Vergabe
- OVG Sachsen, 06.09.2012 - 3 E 72/12
Dienstleistungskonzession, Rechtsweg