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   BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10   

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https://dejure.org/2012,11979
BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10 (https://dejure.org/2012,11979)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2012 - X ZR 130/10 (https://dejure.org/2012,11979)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2012 - X ZR 130/10 (https://dejure.org/2012,11979)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Straßenausbau

    § 8 Nr 3 VOB/A 2006, § 21 Nr 1 Abs 1 S 3 VOB/A 2006, § 25 Nr 1 Abs 1 Buchst b VOB/A 2006
    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots und Anforderungen an die Vergabeunterlagen; Darlegungslast des ausgeschlossenen Bieters hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Namhaftmachung der Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist - Straßenausbau

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergabeunterlagen für die Möglichkeit des Ausschlusses eines Angebots wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots und Anforderungen an die Vergabeunterlagen; Darlegungslast des ausgeschlossenen Bieters hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Namhaftmachung der Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist - Straßenausbau

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vergabeunterlagen für die Möglichkeit des Ausschlusses eines Angebots wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung

  • datenbank.nwb.de

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots und Anforderungen an die Vergabeunterlagen; Darlegungslast des ausgeschlossenen Bieters hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Namhaftmachung der Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist - Straßenausbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Erklärungen: Kein Ausschluss auf Grundlage von Formblatt 211!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ausschluss von Angeboten in öffentlichen Vergabeverfahren

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unklar vorformulierte Vergabeunterlagen rechtfertigen keinen Ausschluss

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Fehlende Erklärungen sind bei unklarer Vorgabe kein Grund zum Ausschluss aus der Wertung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ausschluss unvollständiger Angebote nur bei unmissverständlichen Vorgaben!

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Verlass auf Formblätter des VHB 2008

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Verlass auf Formblätter des VHB 2008

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unklar vorformulierte Vergabeunterlagen rechtfertigen keinen Ausschluss

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Eindeutigkeit und Unzumutbarkeit der Forderung von Erklärungen/Nachweisen durch öffentliche Auftraggeber - kein "blindes” Vertrauen auf die Formblätter des Vergabehandbuchs!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss nur bei Verstoß gegen absolut eindeutige Vorgaben! (IBR 2012, 409)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 963
  • NZBau 2012, 513
  • WM 2013, 1137
  • BauR 2012, 1695
  • VergabeR 2012, 724
  • ZfBR 2012, 600
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    Allein die Möglichkeit, dass die Interessenlage eine andere sein könne, wie der Bundesgerichtshof sie in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2008 (X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782 - Nachunternehmererklärung) dargestellt habe, rechtfertige es allein nicht, von dem Wortlaut der Vergabeunterlagen abzuweichen, für den die Vergabestelle sich entschieden habe.

    Es entspricht aber - und zwar gerade mit Blick auf die Ausschlusssanktion für die Abgabe unvollständiger Angebote - ebenso der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aus den Vergabeunterlagen für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen muss, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782 Rn. 10 - Nachunternehmererklärung).

    b) Dafür, ob die in vorformulierten Vergabeunterlagen vorgesehenen Erklärungen diesen Anforderungen genügen, ist der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, maßgeblich (BGH, Urteil vom 11. November 1993 - VII ZR 47/93, BGHZ 124, 64; BGH, VergabeR 2008, 782 Rn. 10).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2008 (X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782 Rn. 14 - Nachunternehmererklärung), das das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang erörtert.

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    b) Dafür, ob die in vorformulierten Vergabeunterlagen vorgesehenen Erklärungen diesen Anforderungen genügen, ist der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, maßgeblich (BGH, Urteil vom 11. November 1993 - VII ZR 47/93, BGHZ 124, 64; BGH, VergabeR 2008, 782 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    Vielmehr hat der Senat zu früheren Fassungen der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen entschieden, dass Angebote von Bietern auszuschließen waren, wenn in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben, die zu machen den Bieter nicht unzumutbar belastete, nicht in den Angebotsunterlagen enthalten waren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZR 43/02, BGHZ 154, 32, 43).
  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02

    Rechtsfolgen eines Konstruktionsfehlers bei einer Maschine

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    Vielmehr hat der Senat zu früheren Fassungen der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen entschieden, dass Angebote von Bietern auszuschließen waren, wenn in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben, die zu machen den Bieter nicht unzumutbar belastete, nicht in den Angebotsunterlagen enthalten waren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZR 43/02, BGHZ 154, 32, 43).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    a) Das Berufungsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davonausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 und § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A in der auch im Streitfall anzuwendenden Fassung Angebote, die unvollständig waren, weil sie geforderte Erklärungen nicht enthielten, regelmäßig ohne Weiteres von der Wertung auszuschließen waren (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/05, NZBau 2005, 594 mwN; Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    Denn vorformulierte Angebotsunterlagen wie die im Formblatt 211 enthaltenen sind allgemeinen Geschäftsbedingungen vergleichbar, deren Revisibilität in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321; Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 ff.).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    a) Das Berufungsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davonausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 und § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A in der auch im Streitfall anzuwendenden Fassung Angebote, die unvollständig waren, weil sie geforderte Erklärungen nicht enthielten, regelmäßig ohne Weiteres von der Wertung auszuschließen waren (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/05, NZBau 2005, 594 mwN; Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
    Denn vorformulierte Angebotsunterlagen wie die im Formblatt 211 enthaltenen sind allgemeinen Geschäftsbedingungen vergleichbar, deren Revisibilität in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321; Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 ff.).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot schon deshalb nicht ohne weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen (BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10, VergabeR 2012, 724 Rn. 9 - Straßenausbau I).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Maßgeblich für das Verständnis ist dabei der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter (BGH, Urteil vom 11. November 1993 - VII ZR 47/93, BGHZ 124, 64; BGH, VergabeR 2008, 782 Rn. 10; BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10, VergabeR 2012, 724 Rn. 10 - Straßenausbau).

    Da weitere Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten sind, kann der Senat die Auslegung der Unterschriftsklausel selbst vornehmen (vgl. BGH, VergabeR 2012, 724 Rn. 10 - Straßenausbau).

    Jedenfalls wäre es mit dem Gebot der klaren und eindeutigen Abfassung von Vergabeunterlagen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782 Rn. 10 - Nachunternehmererklärung; BGH, VergabeR 2012, 724 Rn. 9) unvereinbar, der Klausel aufgrund der Hinzufügung des Attributs "rechtsverbindlich" (unterschrieben) nach dem Empfängerhorizont den Erklärungsgehalt beizulegen, mit dem Angebot müsse die Bevollmächtigung des Unterzeichners dokumentiert werden, wenn nicht die gesetzlichen Vertreter oder Prokuristen des bietenden Unternehmens unterschrieben haben (dagegen auch Prieß, aaO Rn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20

    Vergabeverfahren: Ausschluss des Angebots bei fehlender Namensangabe

    f) Zwar darf ein Angebot nur ausgeschlossen werden, wenn die Vergabeunterlagen so eindeutig formuliert sind, dass der Bieter diesen entnehmen kann, welche Erklärungen von ihm abzugeben sind (st. Rspr. vgl. etwa: BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10 - juris).
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