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   OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11   

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https://dejure.org/2012,12086
OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11 (https://dejure.org/2012,12086)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2012 - 7 U 234/11 (https://dejure.org/2012,12086)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2012 - 7 U 234/11 (https://dejure.org/2012,12086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 648a BGB; § 8 Abs. 2 VOB/B
    Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB nach einer insolvenzbedingten Vertragskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB nach einer insolvenzbedingten Vertragskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheit gemäß § 648a BGB trotz Kündigung und Insolvenz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werkunternehmer kann unabhängig von Baufertigstellung Sicherheit für vereinbarte Vergütung verlangen

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurop.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherheiten bei insolvenzbedingter Auftraggeberkündigung

  • boetticher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB nach Kündigung des Bauvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf § 648a-BGB-Sicherheit auch nach insolvenzbedingter Vertragskündigung? (IBR 2012, 391)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 964
  • NZBau 2012, 702
  • BauR 2012, 1441
  • BauR 2012, 1808
  • BauR 2014, 1801
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 03.12.2010 - 8 O 284/10

    Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung des

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11
    Insoweit schließe sich das Landgericht der in der Kommentarliteratur bei Staudinger vertretenen Auffassung an (LG Stuttgart BauR 2011, 728 , Rn. 33 m. Hinw. auf Staudinger).
  • LG Hamburg, 16.07.2010 - 325 O 469/09

    Kläger steht kein Anspruch auf Gestellung einer Bauhandwerkersicherung zu; Wahl

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11
    Zwar hat das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2010 das die Auffassung vertreten, jedenfalls dann, wenn der Unternehmer selbst sein Wahlrecht ausgeübt und gekündigt habe und eine Vorleistungspflicht seinerseits nicht mehr in Betracht komme, bestehe kein Anspruch mehr, Sicherheit nach § 648 a BGB zu fordern (NJW-RR 2011, 312 [LG Hamburg 16.07.2010 - 325 O 469/09] ).
  • LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10

    Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11
    In seinem Urteil vom 9. Juni 2011 hat das Landgericht Paderborn ebenfalls die Auffassung vertreten, der Anspruch des Unternehmers auf Sicherung des Vergütungsanspruchs bestehe unabhängig von einer Kündigung des Vertrages ( BauR 2011, 1704 ).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    bb) Dagegen geht die überwiegende veröffentlichte Rechtsprechung (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12. April 2010 - 17 O 1183/09, juris Rn. 22 f.; LG Stuttgart, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 8 O 284/10, juris Rn. 31 ff.; LG Paderborn, Urteil vom 9. Juni 2011 - 3 O 521/10, juris Rn. 29 ff.; OLG Celle, BauR 2012, 1808, 1809 = NZBau 2012, 702) davon aus, dass eine Kündigung an der von dem Unternehmer zu beanspruchenden Sicherheit der Höhe nach nichts ändere.
  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 12 U 99/15

    Gewährung einer Bauhandwerkersicherung durch die Sicherungsabtretung von

    Vielmehr reicht es für einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit aus, dass dem Unternehmer noch ein Vergütungsanspruch zusteht (vgl. BGH BauR 2014, 992, Tz. 12 ff. m.w.N.; OLG Celle NZBau 2012, 702, Tz. 29).

    Vielmehr reicht es aus, dass ihm noch ein Vergütungsanspruch zusteht (BGH BauR 2014, 992, juris Tz. 12 ff.; OLG Celle NZBau 2012, 702, juris Tz. 29).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des

    Gegen diesen Ansatz spricht auch im Sicherungsprozess nichts, da mit § 650f Abs. 1 BGB jedenfalls auch der "(vermeintlich) bereits verdiente Werklohnanspruch des Unternehmers" abgesichert werden soll (OLG Celle, Urteil vom 25. April 2012 - 7 U 234/11, juris Rn. 31).
  • OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13

    Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung der Klägerin ist - ohne Zulassung der Revision - mit Senatsurteil vom 25. April 2012 zurückgewiesen worden (7 U 234/11 OLG Celle).

    Diese Kündigung beinhaltete allerdings die endgültige Ablehnung der Stellung der von der Insolvenzschuldnerin (gemäß Senatsurteil 7 U 234/11 zu Recht) verlangten Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB.

  • OLG Hamm, 27.03.2019 - 12 U 66/17

    Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche

    Vielmehr reicht es für einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit aus, dass dem Unternehmer noch ein Vergütungsanspruch zusteht (vgl. BGH, BauR 2014, S. 992, Rn. 12 ff.; OLG Celle, NZBau 2012, S. 702, Rn. 29).
  • LG Bremen, 27.03.2014 - 7 O 256/13

    Auch der kündigende Auftragnehmer kann Sicherheit nach § 648a BGB verlangen!

    Bezüglich einer Kündigung des Vertrages durch den Besteller herrscht inzwischen Einigkeit, dass diese keinen Einfluss auf den Anspruch nach § 648a BGB haben soll (siehe z. B. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.4.2010,17 O 11183/09 und OLG Celle, Urteil vom 25.4.2012, 7 U 234/11 m. w. N.).

    Ziel des Gesetzgebers war es, dem Unternehmer eine schnelle Sicherheit zu geben, ehe dann im Werklohnprozess die Berechtigung des geltend gemachten Anspruches unter Berücksichtigung etwaiger Gegenansprüche, insbesondere Mängelrügen, zu klären ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25.4.2012, 7 U 234/11).

  • LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12

    Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen

    Auch die Entscheidungen des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 09.06.2011, Az: 3 O 521/10) und des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 25.04.2012, Az: 7 U 234/11) geben keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn diese Gerichte hatten ebenfalls den "Sonderfall" der Kündigung durch den Besteller zu prüfen und zu entscheiden.
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