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   OLG Köln, 28.01.2014 - I-24 U 199/12   

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https://dejure.org/2014,4300
OLG Köln, 28.01.2014 - I-24 U 199/12 (https://dejure.org/2014,4300)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2014 - I-24 U 199/12 (https://dejure.org/2014,4300)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - I-24 U 199/12 (https://dejure.org/2014,4300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen konkrete Nachweise voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung setzt Darlegung der Mehrkosten voraus

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abrechnung von Bauablaufstörungen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung setzt Darlegung der Mehrkosten voraus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnungsanforderungen für Bauzeitverzögerungsansprüche

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverzögerung: Erneute Absage an baubetrieblich abstrakte Berechnung! (IBR 2014, 257)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Preissteigerungen bei Bauzeitverzögerung: Nur der tatsächliche Mehraufwand ist zu erstatten! (IBR 2014, 258)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3039
  • NZBau 2014, 626
  • BauR 2014, 1045
  • BauR 2014, 1309
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08

    Behinderungsansprüche des Auftragnehmers bei einem Bauvertrag:

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Zusatzkosten können auch nur für solche Verlängerungszeiten verlangt werden, die nicht durch gebotene, naheliegende Umstellungen im Bauablauf hätten vermieden werden können (vgl. OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn110).

    Sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85; ebenso OLG Köln, IBR 2013, 66, juris Rn42).

    Auch die Annahme der Klägerin, es sei nicht relevant, ob andere Bauabschnitte hätten vorgezogen werden können (GA Bl.1169), geht deshalb fehl (vgl. OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn110).

    Insbesondere fehlt es in den Darlegungen der Klägerin und dem von ihr vorgelegten Gutachten N v. 14.4.2011 an jeder Stellungnahme zum konkreten Arbeitskräfteeinsatz auf der Baustelle, der für die schlüssige Darlegung des Anspruchs in jedem Fall zu erörtern ist (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85).

  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 24 U 29/09

    Ansprüche auf Mehrvergütung wegen Verlängerung der Bauzeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Zudem dürfen nicht Fehler des Auftragnehmers bei Organisation oder Durchführung des Bauvorhabens zur Verlängerung der Bauzeit geführt haben (vgl. OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76f.).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).

  • KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07

    Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung zwingend

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

    Darüber hinaus lässt die auf dem N-Gutachten vom 14.4.2011 beruhende Berechnung der Klägerin die Erteilung von Nachträgen, die zu einer unstreitigen Erhöhung der Schlussrechnungssumme geführt haben, gänzlich außer Acht, was ebenfalls nicht in Einklang mit der oben zitierten Rechtsprechung (vgl. KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.) steht.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2011 - U (Kart) 12/11

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Mehrvergütung wegen Verzögerung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Das ist im Rahmen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung unzulässig, denn dieser Anspruch ist nur begründet, wenn der Klägerin tatsächlich und nicht nur kalkulatorisch erhöhte Aufwendungen entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, 651 ff., juris Rn84 f., Rn87).

    Erweisen sich die geltend gemachten Ansprüche wegen erhöhter Stahlkosten (s.o. zu a.), wegen Bauzeitverlängerung (s.o. zu b.) und wegen erhöhter Entsorgungskosten (s.o. zu c.) als nicht begründet, so kommt auch ein Anspruch auf Erstattung von Personalkosten in Zusammenhang mit der Aufstellung entsprechender Nachträge insoweit nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, 651 ff., juris Rn116).

  • OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07

    Ansprüche aus § 642 BGB: Nicht ohne bauablaufbezogene Darstellung!

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).

    Insbesondere fehlt es in den Darlegungen der Klägerin und dem von ihr vorgelegten Gutachten N v. 14.4.2011 an jeder Stellungnahme zum konkreten Arbeitskräfteeinsatz auf der Baustelle, der für die schlüssige Darlegung des Anspruchs in jedem Fall zu erörtern ist (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85).

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Die Annahme des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Auftraggebers und der Überschreitung der geplanten Bauzeit setzt voraus, dass die Bauzeit mit den von der Preiskalkulation umfassten Mitteln bei ungestörtem Bauablauf überhaupt hätte eingehalten werden können (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33).

    Die Darstellung muss insbesondere auch die Beurteilung ermöglichen, ob die angesetzten Bauzeiten mit den von der Preiskalkulation vorgesehenen Mitteln eingehalten werden konnten (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33) und ob die Baustelle auch tatsächlich mit ausreichend Arbeitskräften besetzt war.

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Denn sie bleibt in aller Regel trotz der Unklarheit oder Fehlerhaftigkeit in einzelnen Teilen eine geeignete Grundlage, eine Bauzeitverlängerung gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen zu schätzen (BGH, Urt. v. 24.2.2005, VII ZR 225/03, NJW 2005, 1650 ff., juris Rn30 f.).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2002, VII ZR 224/00, BauR 2002, 1249 ff., juris Rn23).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Schließlich kann in aller Regel nur aufgrund einer genauen Beschreibung der Behinderung beurteilt werden, inwieweit auf sie zurückzuführende Schäden für den Auftragnehmer entstanden sind (BGH, Urt. v. 24.2.2005, VII ZR 141/03, BGHZ 162, 259 ff., juris Rn15 ff.).
  • OLG Dresden, 21.07.2004 - 12 U 306/03

    Erläuterungen zur Preisgestaltung bei Preisfortschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
    Ein Bieter, der im Bietergespräch falsche Angaben zu seinen Kalkulationsgrundlagen macht, kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, gehindert sein, einen Mehrvergütungsanspruch auf seine tatsächliche Kalkulation zu stützen (vgl. OLG Dresden, BauR 2005, 1679, juris Orientierungssatz, Rn18 ff.).
  • OLG Köln, 28.11.2011 - 17 U 141/10

    Ansprüche des Auftragnehmers wegen Bauzeitüberschreitung

  • OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag

  • BGH, 12.04.2012 - VII ZR 217/10

    Berufung im Werklohnprozess: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Wertung eines

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 23 U 48/08

    Erstattung gestiegener Selbstkosten des Auftragnehmers für Baustahl im Rahmen

  • OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11

    Klage eines Bauherrn auf Rückzahlung überzahlten Werklohns: Anforderungen an

  • LG Aachen, 20.11.2012 - 7 O 253/11

    Bauzeitverzögerung, Bauzeitverlängerung, Verantwortungsbereich, Pflichtverletzung

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 148/11

    Gerichtliche Hinweise müssen konkret formuliert sein!

  • KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16

    Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene

    Ist dies, wie hier, möglich, sind weitere Ausführungen zum Bauablauf oder gar eine bauablaufbezogene Darstellung des Gesamtvorhabens zur Begründung eines Anspruchs aus § 642 BGB nicht erforderlich (teilweise überzogen daher OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, insb. Rz 23 sowie OLG Köln, Beschluss vom 8.4.2015, 17 U 35/14).
  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Zwar geht das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2014, 24 U 199/12, in der es um Beschaffungsmehrkosten aufgrund Bauzeitverzögerung geht, davon aus, dass es nicht zulässig ist, lediglich den kalkulatorischen Mehraufwand geltend zu machen.

    Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung durch eine Reihe von Entscheidungen die oben dargelegten Anforderungen an eine hinreichend konkrete Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs und mithin schlüssige Darlegung aufgestellt (vgl. Beschluss OLG Köln, 11 U 70/13, Baur 2015, 850 ff; OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff, hier zitiert nach juris Rn. 76; KG, BauR 2012, 951 ff, hier zitiert nach juris, Rn 102; OLG Dresden, IBR 2012, 380, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, hier zitiert nach juris Rn. 85; OLG Köln, IBR 2013, 66, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 33).

  • OLG Köln, 08.04.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung von Mehrkosten wegen

    Jedenfalls folgt der erkennende Senat den Ausführungen im Urteil des 24. Zivilsenats vom 28. Januar 2014 (BauR 2014, 1309 ff. = NJW 2014, 3039 ff.), wonach es für die Darlegung des "nachweislich entstandenen Schadens" bzw. der "angemessenen Entschädigung" - auch bei Großbaustellen - "einer konkreten bauablaufbezogenen Darstellung" bedarf (aaO juris Rn 23 f.).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung OLG Köln, BauR 2014, 1309 ff.; KG, BauR 2013, 1493; OLG Dresden, BauR 2012, 1286) ist dem gefolgt.

  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 68/22

    Mehrvergütung; Bauzeitverlängerung; Nachtragsangebot; baustellenbezogene

    Nach dem I.- Gutachten (S. 106) müsse aber konkret nach einer dieser Methoden vorgegangen werden (dazu noch OLG Düsseldorf, BauR 2012, 651 ff., juris Rn. 84 f., Rn. 87; OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 24 U 199/12 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 222/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können, etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen oder Arbeitskräfte anderweitig einzusetzen (vgl. OLG Köln, BauR 2014, 1309, zitiert nach Juris, Rn. 24; Brandenburgisches OLG - 11. Zivilsenat - Beschluss vom 18.08.2009, 11 W 25/08, zitiert nach juris Rn. 110).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 173/20

    Bauzeitverlängerung durch Änderungsleistung: Vergütung nach tatsächlich

    Nach dem I.- Gutachten (S. 106) müsse aber konkret nach einer dieser Methoden vorgegangen werden (dazu noch OLG Düsseldorf, BauR 2012, 651 ff.; OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 24 U 199/12).
  • OLG Köln, 31.05.2017 - 16 U 98/16

    Ansprüche des Bauherrn wegen fehlerhafter Tragwerksplanung

    Wie bereits das Landgericht in dem protokollierten Hinweis vom 06.05.2014 und der Senat im Termin vom 19.04.2017 dargelegt haben, ist für die schlüssige Darlegung eines Schadensersatzanspruchs wegen Bauzeitverzögerung eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Verzögerungen unter Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Abläufe erforderlich (vgl. BGH, Vers.-Urt. v. 24.02.2005 - VII ZR 225/03 = BauR 2005, 861 Rz. 31; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2014 - 24 U 199/12 = NJW 2014, 3039 Rz. 33 und Beschl. v. 27.10.2014 - 11 U 70/13 = BauR 2015, 850 Rz. 48; OLG Brandenburg, Urt. v. 18.02.2016 - 12 U 222/14 = NZBau 2016, 493 Rz. 49).
  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Zu den Anforderungen für die Berechnung eines Schadensersatzanspruchs wegen Bauzeitverzögerung nimmt der Senat ergänzend Bezug auf eine neuere Entscheidung des OLG Köln (Urt. vom 28.01.2014 - 24 U 199/12 - in: NJW 2014, 3039 ff., hier zitiert nach juris Rn. 24), in der es heißt:.
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung

    Jedenfalls folgt der erkennende Senat den Ausführungen im Urteil des 24. Zivilsenats vom 28. Januar 2014 (BauR 2014, 1309 ff. = NJW 2014, 3039 ff.), wonach es für die Darlegung des "nachweislich entstandenen Schadens" bzw. der "angemessenen Entschädigung" - auch bei Großbaustellen - "einer konkreten bauablaufbezogenen Darstellung" bedarf (aaO juris Rn 23 f.).
  • LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14

    Bauzeitverlängerung: BGK und AGK werden nur bei konkretem Nachweis ersetzt!

    So machen das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt BauR 2015, 1367, BauR 2015, 1498 und BauR 2014, 1309) sowie das OLG Dresden (BauR 2012, 1286) keinen Unterschied bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 6 Nr. 6 VOB/B und einen Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB.

    Die Gerichte verlangen, dass ein konkreter Bauablauf bezogener Nachteil entstanden ist (OLG Köln, BauR 2014, 1309 Rz. 19; OLG Dresden, a.a.O., Rz. 35) oder dass jedenfalls diejenigen bauablaufbezogenen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ein konkreter Nachteil des Unternehmers nach § 287 ZPO schätzen lässt (OLG Köln, BauR 2015, 1367 Rz. 63), Dieser Auffassung schließt sich die Kammer uneingeschränkt an.

  • OLG Köln, 17.01.2018 - 16 U 60/17

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer für Mehraufwand des

  • OLG Köln, 29.08.2019 - 7 U 113/18

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

  • LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14

    Auftraggeber muss nicht für genügend Regen sorgen!

  • LG Mosbach, 18.04.2019 - 2 O 232/17

    Entschädigung nur für produktionslos vorgehaltene Mitarbeiter!

  • OLG Köln, 25.03.2021 - 7 U 278/19

    Sind die Preisanpassungsregeln der VOB/B auf Baukonzessionsverträge anwendbar?

  • LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
  • LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16

    Besitzstörung, Mitbesitz, Schadenersatz, Auswechselung Türschloss

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - 22 U 140/16

    Zahlung restlichen Werklohns für Innenputzarbeiten an einem Bauvorhaben Kündigung

  • LG Karlsruhe, 05.10.2018 - 6 O 340/15

    Schadensersatzanspruch bei Vermögensschaden aufgrund Bauzeitverzögerung

  • LG Köln, 16.11.2021 - 5 O 170/10
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