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   OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14   

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https://dejure.org/2014,36342
OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14 (https://dejure.org/2014,36342)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2014 - 15 Verg 10/14 (https://dejure.org/2014,36342)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14 (https://dejure.org/2014,36342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag mit Zuschuss zum Ausbau der Breitbandversorgung: Dienstleistungsauftrag- oder konzession?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Breitbandausbau im Rahmen der Daseinsvorsorge

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und -konzession

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzessionen gehören (noch) nicht vor die Vergabekammer (VPR 2015, 46)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 506
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
    Für die Zuzahlung kommt es lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 31; EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 24).

    Dieses Risiko kann zwar von Beginn an erheblich eingeschränkt sein; für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist allerdings erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das volle, von ihm getragene Risiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt (EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C - 274/09 - Juris Rn. 29; BGH; a.a.O. Rn. 32).

    41 2. a) Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist der Rechtsweg zur Vergabekammer und zum Vergabesenat nicht gegeben, auch wenn der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession dazu verpflichtet ist, die Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus abzuleitende Transparenzpflicht zu beachten hat, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 29; EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 49).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
    Für die Zuzahlung kommt es lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 31; EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 24).

    34 Sieht die Ausschreibung eine Zuzahlung des öffentlichen Auftraggebers vor, liegt eine Dienstleistungskonzession somit nicht vor, wenn die Zuwendung ein solches Gewicht hat, dass ihr kein bloßer Zuschusscharakter beigemessen werden kann, sondern zur Folge hat, dass die Einkünfte, die der Dienstleister für seine Leistungen erzielt, zu einem Entgelt führen, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung liegt (BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 37).

    41 2. a) Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist der Rechtsweg zur Vergabekammer und zum Vergabesenat nicht gegeben, auch wenn der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession dazu verpflichtet ist, die Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus abzuleitende Transparenzpflicht zu beachten hat, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 29; EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 49).

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
    Er beschafft sich eine Leistung, auch dann, wenn er die ihm obliegende Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sicherstellt, unabhängig davon, ob der Auftragnehmer eine Beihilfe in Form einer Anschubfinanzierung erhält (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.3.2011 - Verg 4/11 - Juris Rn. 38 ff.).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
    Die Abgrenzung zwischen Konzession und Auftrag richtet sich nach dem Unionsrecht (EuGH, Urteil vom 13.10.2005 - C-458/03 - Juris Rn. 40).
  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
    b) Das anhängige Nachprüfungsverfahren ist daher gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das örtlich und sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht eines anderen Rechtswegs zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.1.2012 - X ZB 5/11 - Juris Rn. 24).
  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Das streitbefangene Beschaffungsvorhaben ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB a.F. gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB a.F. sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB; Summa in Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., 2013, Rdn. 10 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Für die Überprüfung der hier interimsweise vergebenen Dienstleistungskonzession ist nach alledem der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nach § 102 GWB a.F. nicht gegeben, auch wenn der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession gleichwohl dazu verpflichtet ist, die Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus abzuleitende Transparenzpflicht zu beachten, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rdn. 49; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2016, 13 U 148/15, IBRS 2016, 0745).

    Deshalb ist der Beschluss der Vergabekammer nur im Ausspruch zur Hauptsache aufzuheben, nicht jedoch hinsichtlich der Kostenentscheidung (vgl. OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506, 509).

  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Der streitbefangene Beschaffungsvorgang ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44; Kus in Kulartz / Kus /Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB; Summa in Heiermann /Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4.Aufl., 2013, Rdn.10 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist nach alledem der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nach § 102 GWB nicht gegeben, auch wenn der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession gleichwohl dazu verpflichtet ist, die Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus abzuleitende Transparenzpflicht zu beachten, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 49; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2016, 13 U 148/15, IBRS 2016, 0745).

    Deshalb ist der Beschluss der Vergabekammer nur im Hauptsachausspruch aufzuheben, nicht jedoch hinsichtlich der Kostenentscheidung (vgl. OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506, 509).

  • VG Freiburg, 29.11.2016 - 3 K 2814/14

    Anspruch eines Beihilfeberechtigten gegenüber der Zuschussbehörde auf

    Auf die dagegen erhobene Beschwerde hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - Vergabesenat - mit Beschluss vom 07.11.2014 die Sache an das Verwaltungsgericht Freiburg verwiesen (15 Verg 10/14).

    Der Verwaltungsrechtsweg steht aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Vergabesenat - vom 07.11.2014 (15 Verg 10/14), mit dem der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Freiburg verwiesen wurde, bindend fest (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. 17a Abs. 2 Satz 3 GVG).

  • VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

    Denn leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind heute unerlässlich, da beispielsweise Unternehmer ohne leistungsfähige und schnelle Datenübertragung für die Kommunikationsmöglichkeiten wirtschaftliche Nachteile erleiden können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14, m. w. N.).

    Diese zahlen die Vergütung für die Nutzung des Netzes nicht an die jeweilige Gemeinde, sondern an den Auftragnehmer und Netzbetreiber (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14; VK Südbayern, Beschluss vom 27. Mai 2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15).

    Der Konzessionsgeber kann nicht mehr Risiken übertragen, als denen er selbst ausgesetzt wäre (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14, Braun/Zwetkow in: Müller-Wrede/Braun, KonzVgV, AGVO/NGA-RR - Breitbandkonzessionen, Rn. 15, m. w. N.).

  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

    Denn leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind heute unerlässlich, da beispielsweise Unternehmer ohne leistungsfähige und schnelle Datenübertragung für die Kommunikationsmöglichkeiten wirtschaftliche Nachteile erleiden können (OLG Karlsruhe, B. v. 14.11.2014 - 15 Verg 10/14).

    Diese zahlen die Vergütung für die Nutzung des Netzes nicht an die jeweilige Gemeinde, sondern an den Auftragnehmer und Netzbetreiber (vgl. OLG München, B. v. 25.3. 2011 - Verg 4/11; OLG Karlsruhe, B. v. 14.11.2014, 15 Verg 10/14; VK Südbayern, B. vom 27.5.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15).

    Der Konzessionsgeber kann nicht mehr Risiken übertragen, als solche, denen er selbst ausgesetzt wäre (EuGH, Urt. v. 10.9. 2009 - C-206/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14, Braun/Zwetkow in: Müller-Wrede/Braun, KonzVgV, AGVO/NGA-RR - Breitbandkonzessionen, Rn. 15, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 75/17

    Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot

    Dem Senat liegen die Akten der Beklagten (3 Bände), der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg - 1 VK 29/14 - (1 Band), des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 15 Verg 10/14 - (1 Band) und des Verwaltungsgerichts Freiburg - 3 K 2814/14 - (2 Bände) vor.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2018 - 6 S 45.17

    Förderung des Breitbandnetzausbaus; Zuwendung in vorläufiger Höhe;

    Der Senat weist darauf hin, dass einem unterlegenen Konkurrenten unabhängig von der gewählten Rechtsform Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Zuschussgewährung an ein anderes Unternehmen zur Verfügung stehen (zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei der Vergabe von öffentlich-rechtlich zu qualifizierenden Dienstleistungskonzessionen s. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2014 - 15 Verg 10/14 - juris Rn. 43 ff.).
  • VK Rheinland, 12.03.2018 - VK K 2/18

    Spielhallenkonzession ist kein öffentlicher Auftrag!

    Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberrecht, 5. Aufl. 2016, § 105 GWB, Rn. 62; OLG München Beschluss v. 25.03.2011 - Verg 4/11; OLG Karlsruhe Beschluss v. 14.11.2014 - 15 Verg 10/14.
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