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   BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14   

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https://dejure.org/2016,51845
BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14 (https://dejure.org/2016,51845)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 (https://dejure.org/2016,51845)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2016 - X ZR 122/14 (https://dejure.org/2016,51845)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 BGB, § 7a VOBA2, § 13 Abs 1 Nr 2 S 2 VOBA2, § 13 Abs 2 VOBA2
    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im Abstand von zwei Stunden - Tischlerarbeiten

  • Wolters Kluwer

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Abgabe von mehr als einem Hauptangebot (hier: Doppelangebot); Übermittlung eines weiteren elektronischen Angebots durch den Bieter innerhalb der Angebotsfrist; Nachweis der Gleichwertigkeit der Gebote mit dem geforderten Schutzniveau in ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im Abstand von zwei Stunden - Tischlerarbeiten

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145
    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Abgabe von mehr als einem Hauptangebot (hier: Doppelangebot); Übermittlung eines weiteren elektronischen Angebots durch den Bieter innerhalb der Angebotsfrist; Nachweis der Gleichwertigkeit der Gebote mit dem geforderten Schutzniveau in ...

  • rechtsportal.de

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Abgabe von mehr als einem Hauptangebot (hier: Doppelangebot); Übermittlung eines weiteren elektronischen Angebots durch den Bieter innerhalb der Angebotsfrist; Nachweis der Gleichwertigkeit der Gebote mit dem geforderten Schutzniveau in ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im Abstand von zwei Stunden - Tischlerarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    E-Vergabe: Später eingereichtes Angebot ist kein zweites Hauptangebot!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: Zweites Hauptangebot ersetzt im Zweifel das erste Hauptangebot

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Später eingereichtes Angebot ist im Regelfall kein zweites Hauptangebot!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Angebotsabgabe bei e-Vergabe

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitversetzte Einreichung von zwei Angeboten: Zwei Hauptangebote?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Späteres ersetzt früheres Angebot! (VPR 2017, 43)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Späteres ersetzt früheres Angebot! (IBR 2017, 210)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 326
  • NZBau 2017, 176
  • ZfBR 2017, 247
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, kann es zwar einen schwerwiegenden und deshalb zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigenden Grund darstellen, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung der Vergabestelle aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen (BGH, Urteil vom 20. November 2012 - X ZR 108/10, VergabeR 2013, 208 Rn. 18 - Friedhofserweiterung: Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280).

    Für die Schätzung muss die Vergabestelle oder der von ihr gegebenenfalls beauftragte Fachmann aber Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, VergabeR 2013, 208 Rn. 18 - Friedhofserweiterung).

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen, deren Einhaltung das Revisionsgericht nachzuprüfen hat, gehört insbesondere, dass der Tatrichter von ihm festgestellte wesentliche Tatsachen bei der Auslegung gebührend berücksichtigt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777).
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Nach ständiger Rechtsprechung trifft den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei eine sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, der der Gegner aber jedenfalls so konkret nachkommen muss, dass der beweisbelasteten Partei eine Widerlegung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN; Zöller/Greger, ZPO, Vor § 284 Rn. 24 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09

    Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Als unproblematisch wird es angesehen, wenn sich mehrere Angebote eines Bieters nicht nur im Preis, sondern darüber hinaus in der sachlich-technischen Ausführung unterscheiden, ohne dass die Abweichungen die Einordnung als Nebenangebot gestatteten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2010 - Verg 61/09, VergabeR 2010, 1012, 1013 f.; Beschluss vom 9. März 2011 - Verg 52/10, VergabeR 2011, 598, 600 f.; OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - Verg 11/13, VergabeR 2014, 436, 439 f.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, kann es zwar einen schwerwiegenden und deshalb zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigenden Grund darstellen, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung der Vergabestelle aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen (BGH, Urteil vom 20. November 2012 - X ZR 108/10, VergabeR 2013, 208 Rn. 18 - Friedhofserweiterung: Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280).
  • OLG München, 29.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsbedürfnis bei Einreichung sich eines nur

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Als unproblematisch wird es angesehen, wenn sich mehrere Angebote eines Bieters nicht nur im Preis, sondern darüber hinaus in der sachlich-technischen Ausführung unterscheiden, ohne dass die Abweichungen die Einordnung als Nebenangebot gestatteten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2010 - Verg 61/09, VergabeR 2010, 1012, 1013 f.; Beschluss vom 9. März 2011 - Verg 52/10, VergabeR 2011, 598, 600 f.; OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - Verg 11/13, VergabeR 2014, 436, 439 f.).
  • BGH, 23.03.2011 - X ZR 92/09

    Ortbetonschacht

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Wäre ein solches Angebot allein abgegeben worden, wäre es nach § 16d EU Abs. 3 VOB/A 2016 wie ein Hauptangebot zu werten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - X ZR 92/09, VergabeR 2011, 709 - Ortbetonschacht).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 61/05

    Abgrenzung von Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Das Ergebnis der tatrichterlichen Würdigung ist aber - ohne dass es einer entsprechenden Verfahrensrüge bedürfte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 194/93, BGHZ 131, 297, 301 f.) - für das Revisionsgericht nicht bindend, wenn dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt wurden (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 61/05, WM 2006, 871, 872).
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Gerade für solche Konstellationen war dieses Problem auch Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen und Erörterungen (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 19. März 2002 - Verg 2/02, VergabeR 2002, 252 und dazu Gröning, NZBau 2003, 86 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkomm. zur VOB, 11. Aufl. 2008 A § 25 aF Rn. 127).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2011 - Verg 52/10

    Begriff des Nebenangebots; Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots von

    Auszug aus BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14
    Als unproblematisch wird es angesehen, wenn sich mehrere Angebote eines Bieters nicht nur im Preis, sondern darüber hinaus in der sachlich-technischen Ausführung unterscheiden, ohne dass die Abweichungen die Einordnung als Nebenangebot gestatteten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2010 - Verg 61/09, VergabeR 2010, 1012, 1013 f.; Beschluss vom 9. März 2011 - Verg 52/10, VergabeR 2011, 598, 600 f.; OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - Verg 11/13, VergabeR 2014, 436, 439 f.).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

  • OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13

    Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Darauf hat der Bundesgerichtshof selbst mehrfach hingewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - X ZR 100/16, VergabeR 2019, 57 Rn. 11 - Uferstützmauer, zur Veröff. in BGHZ 219, 108 vorgesehen; Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 20 - Tischlerarbeiten).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Diese Erklärung, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen, entspricht inhaltlich der Standarderklärung zum Nachunternehmereinsatz im Formblatt 213EG des VHB Bund (Stand: Mai 2010), wenn das Formblatt 235EG nicht ausgefüllt wird ("Ich/Wir werde(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt 235EG angegeben habe(n), im eigenen Betrieb ausführen." - vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 - Tischlerarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 39, und OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2014 - 2 U 152/13, zitiert nach juris, Tz. 5, wo die dortige Klägerin als Bieterin mit ihrem Angebot das Formblatt 213EG zusammen mit einem unausgefüllten Formblatt 235EG eingereicht hatte, obwohl sie einen Nachunternehmereinsatz plante).

    Bei Berücksichtigung derselben musste die Antragsgegnerin vor der Angebotsaufklärung für überwiegend wahrscheinlich halten, dass die unterlassene Markierung der Kästchen und die fehlende Eintragung von Nachunternehmerleistungen entweder auf einem Missverständnis (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 14) oder aber auf Nachlässigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 - Tischlerarbeiten , zitiert nach juris, Tz. 39) beruhte und die Beigeladene tatsächlich nicht sämtliche Leistungen im eigenen Betrieb ausführen lassen, sondern einen Teil davon Nachunternehmern übertragen wollte.

  • BGH, 20.06.2017 - VI ZR 505/16

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Sekundäre Darlegungslast des Verwarnenden

    Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Anschluss an BGH, Urteile vom 24. März 2010, XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN und vom 29. November 2016, X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 33).

    Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BGH, Urteile vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN; vom 29. November 2016 - X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 33).

  • VK Südbayern, 12.01.2021 - 3194.Z3-3_01-20-15

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Vergabeverfahren, Vergabekammer, Leistungen, Ermessen,

    Die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung bestünde in einem solchen Fall nicht (BGH, Urteil v. 29.11.2016, X ZR 122/14) und sei jedenfalls dann unproblematisch, wenn sich die Angebote nicht nur im Preis, sondern auch sachlich-technisch voneinander unterscheiden würden (BGH, ebd.; OLG München, Beschluss v. 29.10.2013, Verg 11/13).

    Die Angebote stellen auch keine nach der Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - Verg 11/13, zweifelnd BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14) unzulässigen Doppelangebote dar.

  • VK Bund, 18.01.2019 - VK 1-113/18

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

    Eine solche unzulässige Änderung liegt vor, wenn das Angebot von den in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben abweicht, wenn ein Bieter also etwas anderes anbietet als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt (vgl. BR-Drs. 87/16, S. 211; Dittmann in: Kulartz u.a., VgV, § 57, Rn. 53; Herrmann in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 57 VgV, Rn. 35; s.a. BGH, Urt. v. 29. November 2016 - X ZR 122/14, juris-Rn. 40).
  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

    Die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung bestehe in einem solchen Fall nicht (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 2016, X ZR 122/14 - Tischlerarbeiten, ECLI:DE:BGH:2016:291116UXZR122.14.0) und sei jedenfalls dann unproblematisch, wenn sich die Angebote nicht nur im Preis, sondern auch sachlichtechnisch voneinander unterschieden (vgl. BGH, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2013, Verg 11/13, ECLI:DE:OLGMUEN:2013:1029.VERG11.13.0A).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    (VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; wohl BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - X ZR 122/14) § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A rechtfertige die Aufhebung des Verfahrens, wenn "kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht".
  • VK Sachsen, 18.08.2021 - 1/SVK/016-21

    Wann ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote unredlich?

    Der BGH habe bereits im Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14 - die vergaberechtliche Rechtsprechung zur angeblichen Unzulässigkeit von sich lediglich preislich unterscheidenden Hauptangebote grundsätzlich in Frage gestellt.

    Der BGH (Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14, Vorinstanz war das OLG Sachsen-Anhalt mit der genannten Entscheidung) hat entschieden, dass die Einreichung paralleler Hauptangebote "nur in engen Grenzen statthaft ist".

    Die Vergabekammer sieht durch die Entscheidung des BGH (Urteil vom 29. November 2016 - X ZR 122/14) und den neu gefassten § 8 EU Abs. 2 Nr. 4 VOB/A nicht daran gehindert, das konkrete Verhalten der Beigeladenen als unredlich zu betrachten und deshalb deren verbleibendes Hauptangebot auszuschließen.

  • VK Bund, 15.06.2018 - VK 1-47/18

    Neubau von 8 Unterkunftsgebäuden

    Für die Schätzung muss die Vergabestelle oder der von ihr gegebenenfalls beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteile vom 29. November 2016, X ZR 122/14; vom 20. November 2012, X ZR 108/10).
  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Nach der nationalen Rechtsprechung kann ein Bieter zwar - unter bestimmten Voraussetzungen - mehr als ein Hauptangebot abgeben (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 2016, X ZR 122/14 - Universitätsinstitut, NZBau 2017, 176 Rn. 12 [zur Auslegung, ob zwei Hauptangebote vorliegen]).
  • VK Sachsen, 24.01.2018 - 1/SVK/034-17

    Wann dürfen zwei Hauptangebote abgegeben werden?

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20

    Krankenversicherung - Rabattvertrag nach § 130a Abs 8 SGB 5 (hier: für ein

  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - Verg 47/20

    Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung von

  • VK Westfalen, 27.05.2019 - VK 2-6/19

    Keine freihändige Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts!

  • VK Bund, 14.02.2017 - VK 1-140/16

    Elektroarbeiten im Rahmen eines Bauvorhabens

  • VK Sachsen, 23.07.2019 - 1/SVK/016-19

    Doppelangebote sind auszuschließen!

  • VK Niedersachsen, 22.08.2022 - VgK-15/22

    Ausschreibung der Beschaffung von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Einsatz der

  • OLG Köln, 25.05.2023 - 12 U 38/22
  • VK Westfalen, 18.09.2020 - VK 1-28/20

    Bieterrechte gefährdet: Vergabekammer kann Vertragsschluss untersagen!

  • VK Westfalen, 29.09.2020 - VK 1-28/20

    Wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung auch für Interimsaufträge!

  • VK Sachsen, 10.07.2019 - 1/SVK/018-19

    Kostenschätzung für individuelle Fassade nicht nach Standardleistungsbuch!

  • AG Betzdorf, 11.01.2023 - 34 C 73/22
  • VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM

    Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

  • OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15

    Schadensersatz wegen der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten im

  • VK Thüringen, 28.11.2019 - 250-4003-15430/2019-N-037-WE
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