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   OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00   

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https://dejure.org/2000,980
OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00 (https://dejure.org/2000,980)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.05.2000 - 17 W 3/00 (https://dejure.org/2000,980)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 17 W 3/00 (https://dejure.org/2000,980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot ; Begriff der Unverzüglichkeit ; Verstoß gegen Vergabevorschriften ; Einsammlung und Beförderung von Abfällen; Abgaben eines Dumping-Gebots

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Rügepflicht bei drohender Zuschlagserteilung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rügepflicht bei drohender Zuschlagserteilung? (IBR 2000, 352)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 18 (Ls.)
  • NZBau 2001, 286
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00
    Der Zuschlag ist nach § 25 Nr. 3 S. 2 VOL/A vielmehr dem unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte annehmbarsten Gebot zu erteilen (vgl. BGH WM 2000 S. 86, 87 f).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Antragsgegner die haushaltsrechtliche Pflicht zu höchstmöglich sparsamer und effektiver Verwendung öffentlicher Gelder zu beachten hat (vgl. BGH WM 2000, S. 86, 88).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00
    Ein einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglicher Beurteilungsspielraum wird von der Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. BGH WM 1999, S. 1027, 1030; 2000 S. 86, 89).
  • OLG Naumburg, 11.10.1999 - 10 Verg 1/99

    Zuschlagsverbotsverlängerung

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00
    Die Unzulässigkeit eines Antrages ist danach anzunehmen, wenn der Bieter - nachdem er erkannt hat, dass der von ihm behauptete Verstoß vorliegt - nicht all das unternommen hat, was aus seiner Sicht erforderlich war, eine schnellstmögliche Korrektur des von ihm geltend gemachten Fehlers zu erreichen (vgl. u. a. OLG Naumburg OLGR 2000 S. 108, 109 m. w. N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03

    Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

    Die Norm hat allerdings keinen bieterschützenden Charakter (BGH v. 11.07.2001, Az.: 1 StR 576/00 m.w.N; VK Bund v. 30.06.1999, Az.: VK A - 12 / 99; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 und Beschluss vom 4.09.2002, Az.: Verg 37 / 02; OLG Rostock v. 10.05.2000, Az.: 17 W 3/00; OLG Rostock NZBau 2001, S. 286; VK Stuttgart v. 06.12.2002, Az.: 1 VK 63/02; VK XXX v. 17.12.2002, Az.: VgK FB 3/02; a.A. OLG Jena v. 22.12.1999, Az.: 6 Verg 3/99 für § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A; OLG Celle NZBau 2000, S. 105; VK Düsseldorf v. 17.12.1999, Az.: VK - 17/99 - L; VK Leipzig v. 28.05.2001, Az.: 1 / SVK / 35 - 01; Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 97 GWB Rn. 44; Müller-Wrede, a.a.O., § 25 VOL/A Rn. 133).

    Ein auffälliger Preisabstand zwischen dem günstigsten und den nachfolgenden Angeboten kann auch darauf zurückzuführen ist, dass letztere überhöht sind (Kularz, in: Daub/Eberstein, a.a.O., § 25 VOL/A Rn. 40 spricht sogar von "häufig"; OLG Rostock v. 10.05.2000, Az.: 17 W 3/00; VK Stuttgart v. 30.04.2002, Az.: 1 VK 17/02).

    (1) Zunächst ist die Kammer der Auffassung zu, dass der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (so auch VK Stuttgart v. 30.04.2002, Az.: 1 VK 17/02; wohl auch VK Thüringen v. 12.04.2001, Az.: 216 - 4003.20 - 024/01 - EF - S; a.A. OLG Rostock v. 10.05.2000, Az.: 17 W 3/00 unter Hinweis auf BGH WM 1999, S. 1027 (1030), 2000, S. 86 (89)).

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auf das Gesamtangebot ist abzustellen, weil einzelne Unterdeckungen sich durch die Kalkulation anderer Positionen wieder ausgleichen können (BGH, BauR 1977, 52, 53; vgl. auch OLG Rostock, NZBau 2001, 285, 286 und NZBau 2001, 286, 288).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02

    § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?

    Der Senat hat dies - einen Anwendungsfall der rechtsähnlichen Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A betreffend - dahin entschieden, dass diese Bestimmung in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient, in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen "zu bekämpfen" hat, im einzelnen Fall aber eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers entstehen kann, sog. Unterangebote zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128, 129 m.w.N.; vgl. auch BayObLG VergabeR 2001, 65, 69; OLG Rostock NZBau 2001, 286, 288).
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