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   EuGH, 14.09.2004 - C-385/02   

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EuGH, 14.09.2004 - C-385/02 (https://dejure.org/2004,3299)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2004 - C-385/02 (https://dejure.org/2004,3299)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2004 - C-385/02 (https://dejure.org/2004,3299)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/37/EWG zur Koordinierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge durch die Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge Art. 7 Abs. 3; ; Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Ju... ni 1993 zur Koordinierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge Art. 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nur ausnahmsweise zulässig! (IBR 2004, 636)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199 vom 9. 8. 1993, S. 54), insbesondere Artikel 7 Absatz 3 - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 665
  • NZBau 2004, 621
  • BauR 2005, 160 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 710
  • ZfBR 2004, 810
  • ZfBR 2005, 200
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.05.1995 - C-57/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.09.2004 - C-385/02
    19 Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, ist eng auszulegen; die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will (in diesem Sinne Urteile vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13).

    20 Demnach muss Italien beweisen, dass technische Gründe es erforderlich machten, die fraglichen Aufträge an das Unternehmen zu vergeben, mit dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen worden war (in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnr. 24).

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 14.09.2004 - C-385/02
    40 Was den Antrag der italienischen Regierung auf Anerkennung eines entschuldbaren Irrtums angeht, so ist daran zu erinnern, dass das Vertragsverletzungsverfahren namentlich bei Meinungsverschiedenheiten über Auslegungsfragen die Möglichkeit bietet, den genauen Umfang der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu ermitteln, und der objektiven Feststellung eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gilt, die einem Mitgliedstaat nach dem EG-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt obliegen (in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-83/99, Kommission/Spanien, Slg. 2001, I-445, Randnr. 23).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.09.2004 - C-385/02
    19 Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, ist eng auszulegen; die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will (in diesem Sinne Urteile vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Ausnahmetatbestände, die es erlauben, von einer Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip abzusehen, sind daher grundsätzlich eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02, NZBau 2004, 621 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2008 - Verg 46/08 - juris).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung diese Bestimmungen als Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im Gemeinschaftsrecht anerkannten Rechte im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gewährleisten sollen, eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36, vom 18. Mai 1995, Kommission/Italien, C-57/94, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 58, vom 14. September 2004, Kommission/Italien, C-385/02, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19, und vom 2. Oktober 2008, Kommission/Italien, C-157/06, Slg. 2008, I-7313, Randnr. 23).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Außerdem obliegt die Beweislast derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmungen beruft (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit den Richtlinien 71/305 und 93/37 Urteile vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14, vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, und vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-385/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - Verg 93/04

    Einschränkung der Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte

    Der bloße Hinweis der Antragstellerin darauf, dass solche Ausnahmebestimmungen nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 14.9.2004, Rs. C-385/02, VergabeR 2004, 710, Tz. 19, zur wortlautgleichen Vorschrift des Art. 7 Abs. 3 lit. b) der Richtlinie 93/37/EWG - BKR), gebietet keine andere rechtliche Beurteilung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    20 - Vgl., statt vieler, das Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, Slg. 2006, I-1097), und - in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge - die Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609), vom 14. September 2004, Kommission/Italien (C-385/02, Slg. 2004, I-8121), vom 10. November 2005, Kommission/Österreich (C-29/04, Slg. 2005, I-9705), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-250/07, Slg. 2009, I-0000), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-275/08, Slg. 2009, I-0000).

    54 - Urteil Kommission/Italien (C-129/00, zitiert in Fn. 26, Randnr. 33).

  • OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

    Die Beweislast dafür, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausnahme vom oben genannten Grundsatz rechtfertigen, obliegt dabei demjenigen, der sich auf sie beruft (EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02 -, Rz. 19).
  • VK Sachsen, 12.04.2017 - 1/SVK/003-17

    Vergabe einer Abwasserbeseitigungskonzession: Wann besteht ein Zusammenhang mit

    Der Antragstellerin ist durchaus dahingehend beizupflichten, dass Ausnahmetatbestände, die es erlauben, von einer Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip abzusehen stets eng, das heißt so auszulegen sind, dass ihre Anwendung auch tatsächlich die Ausnahme bleibt (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.09.2010 - 1 Verg 7/10, EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02).
  • VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Die Beweislast dafür, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausnahme vom oben genannten Grundsatz rechtfertigen, obliegt dabei demjenigen, der sich auf sie beruft (EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02 -, Rz. 19).

    Ausgehend davon, dass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wie es die Auftraggeberin gewählt hat, oder aber eine Freihändige Vergabe einen starken Eingriff in allgemeine Vergaberechtsgrundsätze darstellt, sind die Ausnahmetatbestände eng zu fassen (EuGH, Urteil v. 14.9.2004 - Rs. C-385/02 (Kommission/Italien), Slg. 1996, I-1249; OLG Düsseldorf, Beschluss v.20.10.2008 - VII-Verg 46/08).

  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Die Beweislast dafür, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausnahme vom oben genannten Grundsatz rechtfertigen, obliegt dabei demjenigen, der sich auf sie beruft (EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02 -Rz. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    12 - Für einen anderen Fall mit voneinander abweichenden Sprachfassungen vgl. Urteil vom 14. September 2004, Kommission/Italien (C-385/02, EU:C:2004:522, Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2005 - Verg 41/05

    Vorabgestattung des Zuschlags

  • VK Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 1 VK 28/16

    Darf sich der Auftraggeber auf einen Steinway & Sons-Flügel festlegen?

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04

    Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der

  • EuG, 18.10.2018 - T-387/16

    Terna / Kommission

  • OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

  • VK Baden-Württemberg, 18.08.2016 - 1 VK 32/16

    Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!

  • VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04

    Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!

  • VK Thüringen, 16.04.2014 - 250-4003-2068/2014-E-007-EF
  • VK Thüringen, 16.04.2014 - 250-4003-2052/2014-E-006-EF
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