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   BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11   

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https://dejure.org/2012,20995
BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,20995)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2012 - X ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,20995)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - X ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,20995)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen Vergabeverfahren auf Unterlassung vergaberechtswidriger Vergabebedingungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines (potenziellen) Bieters auf Unterlassung der Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren des öffentlichen Auftraggebers

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen Vergabeverfahren auf Unterlassung vergaberechtswidriger Vergabebedingungen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines (potenziellen) Bieters auf Unterlassung der Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren des öffentlichen Auftraggebers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabebedingungen rechtswidrig: Kein Unterlassungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsansprüche potentieller Bieter bei vergaberechtswidrigen Vergabebedingungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung vergaberechtswidriger Bedingungen für zukünftige Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch eines Bieters in Bezug auf die Verwendung bestimmter Vergabebedingungen in zukünftigen Verfahren

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf künftige Unterlassung vergaberechtswidriger Klauseln!

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Unterlassung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtswidrige Vergabebedingungen: Kann Bieter künftige Unterlassung verlangen? (IBR 2012, 526)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1224
  • NZBau 2012, 652
  • WM 2013, 1140
  • BauR 2012, 2000
  • VergabeR 2012, 842
  • ZfBR 2012, 701
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. September 2008, I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 - bundesligakarten.de).

    Hingegen begründet eine solche Pflichtverletzung keinen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Verletzung künftiger, noch nicht geschlossener Verträge (BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 Rn. 17 - bundesligakarten.de), wie ihn die Klägerin hier geltend macht.

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Auftraggeber durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Bieter und potenziellen Bieter verletzt und einem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 - Rettungsdienstleistungen II).

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn nicht Ansprüche aus einem vertraglichen Schuldverhältnis in Rede stehen, sondern es sich, wie hier, um ein durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen - als die eine vergaberechtliche Ausschreibung einzuordnen ist (BGHZ 190, 89 Rn. 11 - Rettungsdienstleistungen II) - begründetes Schuldverhältnis handelt.

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Mit dem Vorbehalt, dass dem übergangenen Bieter bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, soll vielmehr in erster Linie verhindert werden, dass ein Bieter, dessen Angebot selbst nicht ausschreibungskonform ist und dem deshalb der Auftrag nicht hätte erteilt werden dürfen, Schadensersatz erhält (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73 Rn. 11).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Das Berufungsgericht wird im wiedereröffneten Berufungsrechtszug zu prüfen haben, ob es als eine Verletzung ihrer Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB anzusehen ist, wenn die Beklagte die Angebote von Bietern, die nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 Rn. 11 - Sporthallenbau) für die Ausführung des als Bauleistung ausgeschriebenen Auftrags geeignet wären und nur die Voraussetzungen der Fachpersonalklausel nicht erfüllen, unter Berufung auf diese Bedingung aus der Wertung nimmt.
  • BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08

    Abfallentsorgung

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Sollte das Berufungsgericht infolge der vorgenannten Abwägung eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB gegenüber der Klägerin bejahen, so steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch einem bei der Zuschlagserteilung übergangenen Bieter unter Kausalitätsgesichtspunkten zu, wenn ihm bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Auftrag hätte erteilt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, VergabeR 2010, 855 Rn. 16 - Abfallentsorgung).
  • BGH, 23.03.2011 - X ZR 92/09

    Ortbetonschacht

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Aber auch außerhalb des Geltungsbereichs dieser Norm sind öffentliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe dem Wettbewerbsprinzip verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - X ZR 92/09, VergabeR 2011, 709 - Ortbetonschacht).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    bb) Bei der Verletzung von Vertragspflichten kann sich aus § 280 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 1995 - III ZR 136/93, NJW 1995, 1284, 1285; BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, NZBau 2012, 652 Rn. 15 und vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 Rn. 17).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Bei der Verletzung von Vertragspflichten kann sich aus § 280 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 1995 - III ZR 136/93, NJW 1995, 1284, 1285; BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, NZBau 2012, 652 Rn. 15 und vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 Rn. 17).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob aufgrund der neueren Rechtsprechung der Unionsgerichte Anlass besteht, die gefestigte Rechtsprechung zum Unternehmensbegriff im deutschen Recht einer Überprüfung zu unterziehen (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, WuW/E DER 2161 Rn. 12; BGH, Urteil vom 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, juris Rn. 5 und 17).
  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    (1) Mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Voraussetzung erfüllt, dass das Angebot, das der Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hat, in jeder Hinsicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprochen haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, NZBau 2010, 387 Rn. 16 - Abfallentsorgung; BGH, Urteil vom 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, NZBau 2012, 652 Rn. 13 - Fachpersonalklausel).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Ein vorbeugender Rechtsschutz ist in keinem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, gleichviel, ob dies Auftragsvergaben oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte oder Dienstleistungskonzessionen betrifft, zulässig zu erlangen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 5.6.2012 - X ZR 161/11, VergabeR 2012, 842, 844 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2008 - VII-Verg 35/08, BA 8).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Da die vom Beklagten zu vertretende Pflichtverletzung noch andauert und noch kein irreparabler Schaden vorliegt, kann die Klägerin aus § 280 Abs. 1 BGB einen Unterlassungsanspruch ableiten (vgl. BGH 5. Juni 2012 - X ZR 161/11 - Rn. 15; 11. September 2008 - I ZR 74/06 - Rn. 17 mwN, BGHZ 178, 63) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    bb) Wenn die zu vertretende Pflichtverletzung noch andauert und noch kein irreparabler Schaden vorliegt, kann aus § 280 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch abzuleiten sein (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 41, BAGE 146, 1; BGH 5. Juni 2012 - X ZR 161/11 - Rn. 15; 11. September 2008 - I ZR 74/06 - Rn. 17 mwN, BGHZ 178, 63) .
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

    Sie stünde in Fällen, in denen wie hier eine vergaberechtlich zulässige Direktvergabe an das Gemeinschaftsunternehmen als internen Betreiber (Inhouse-Vergabe) in Frage steht, schließlich nicht im Einklang mit den vergaberechtlichen Wertungen; der Bundesgerichtshof hat eine Durchbrechung der vergaberechtlichen Zulässigkeit demgemäß bislang auch nur im Rahmen der Missbrauchsaufsicht in Betracht gezogen (siehe dazu nur BGH, Urt. v. 5.06.2012, X ZR 161/11, Rdn. 17).

    Soweit der Missbrauchsvorwurf letztlich an eine auf der Grundlage der angegriffenen Satzungsbestimmungen erfolgende Direktvergabe an die Beklagte als internen Betreiber (Inhouse-Vergabe) nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 anknüpfen soll, ist - ungeachtet vom Vorliegen des erforderlichen Zurechnungs- und Kausalzusammenhangs - festzuhalten, dass in einem vergaberechtswidrigen Verhalten eines Normadressaten "zugleich eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne von" § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB "zu sehen sein dürfte" und dass bei einem vergaberechtskonformen Verhalten nur dann Raum für die Annahme einer missbräuchlichen Verhaltensweise "sein dürfte", wenn es "allein durch den Umstand, dass sich ein Normadressat" des Behinderungs- und Diskriminierungsverbots "ihrer bedient, in einem anderen Licht erschiene als bei einem nicht marktbeherrschenden oder marktstarken öffentlichen Auftraggeber" (BGH, Urt. v. 5.06.2012, X ZR 161/11, Rdn. 17; siehe dazu auch Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage 2014, § 19 Rdn. 233).

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Ein Bieter kann zur Vermeidung einer Verletzung von Rücksichtnahmepflichten die Unterlassung vergaberechtswidriger Ausschreibungsbedingungen verlangen (BGH, Urt. v. 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, juris Tz. 16; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13. Jan. 2010 - 27 U 1/09, juris Tz. 32 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 13. Aug. 2013 - 16 W 439/13, juris Tz. 11).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2016 - 10 U 97/16

    Wirkungen der Insolvenzeröffnung für eine GmbH: Erfolgte Ausgabe von

    Diese Nebenpflichtverletzung im Rahmen des Geschäftsführungsschuldverhältnisses begründete bis zur Abberufung des Verfügungsbeklagten vom Amt des Geschäftsführers einen Unterlassungsanspruch, da die Verletzungshandlung im konkreten Vertragsverhältnis noch andauerte (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 = NJW 2009, 1504, juris Rn. 17; Urteil vom 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, NZBau 2012, 652, juris Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 280 Rn. 33).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 37/15
  • OLG München, 07.11.2019 - 29 U 4165/18

    Bewerbung von Billigpreisen durch den Franchisegeber einer Restaurantkette

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2020 - 7 U 131/19
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 U 74/14

    Baggergut - "Elbe-Havel-Kanal"

  • LG Berlin, 12.05.2021 - 33 S 23/20

    Stromversorgungsvertrag: Hausrecht des Wohnungsmieters für Gemeinschaftsräume;

  • VK Brandenburg, 19.12.2012 - VK 41/12

    Akute Gefahrensituation: Freihändige Vergabe zulässig!

  • VK Bund, 15.11.2017 - VK 2-116/17

    Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren, wenn die endgültige

  • VK Berlin, 24.01.2013 - VK-B1-36/12

    Forderung nach gesamtschuldnerischer Haftung einer BIEGE zulässig!

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