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   OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13684
OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13 (https://dejure.org/2013,13684)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.04.2013 - 4 UF 3/13 (https://dejure.org/2013,13684)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. April 2013 - 4 UF 3/13 (https://dejure.org/2013,13684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 1684 Abs. 4; FamFG § 26
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzleibeier.eu

    Zur Sachverhaltsaufklärung bei einem Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 4; FamFG § 26
    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - Familienrecht; Umgangsrecht; Umgangsausschluss; Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei einer Entscheidung über einen Umgangsausschluss muss nicht notwendigerweise ein Gutachten eingeholt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2603
  • MDR 2013, 1357
  • NZFam 2014, 914
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13
    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, FamRZ 2007, 105; OLG Saarbrücken, MDR 2012, 1231; Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage, § 1684 Rn. 36).

    Denn Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen, wie das Bundesverfassungsgericht u.a. in seiner Entscheidung vom 26.9.2006 (FamRZ 2007, 105) ausgesprochen hat.

  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 1 WF 90/12

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Schadensersatzansprüche wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13
    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29.11.2012 (FamRZ 2013, 67) noch einmal bestätigt.

    Die Begründung der Kindeswohlgefährdung könne selbständig auf die Feststellung gestützt werden, der Wille des Kindes könne derzeit nicht überwunden werden, ohne das Kind zu schädigen (BVerfG, FamRZ 2013, 67, 73).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13
    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, FamRZ 2007, 105; OLG Saarbrücken, MDR 2012, 1231; Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage, § 1684 Rn. 36).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13
    Denn nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbstständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, erreicht werden (BVerfG, FamRZ 2008, 1737).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2009 - 10 UF 177/08

    Umgangsregelung: Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit eines 14-Jährigen

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass man in der Regel bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr davon ausgehen kann, dass sie die Bedeutung des Umgangsrechts verstehen, so dass ihr Wille beachtlich ist (Palandt/Götz, a.a.O., § 1684 Rn. 32 f; Schulz/Hauß/Hüßtege, Familienrecht § 1684 Rn. 21; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 741).
  • OLG Schleswig, 22.09.2015 - 10 UF 105/15

    Anordnung eines Umgangsausschlusses: Notwendigkeit der Einholung eines

    Zwar ist auch in den Fällen des Umgangsausschlusses nicht zwingend die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens geboten (vgl. OLG Bremen, NJW 2013, 2603 ff.: Entgegenstehende Wille eines 13 und 15-jährigen Kindes; vgl. auch OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44: 11-jähriges Kind).
  • OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16

    Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, FamRZ 2007, 105; OLG Bremen, NZFam 2014, 914 f.; Palandt/Götz, BGB, 76. Auflage, § 1684 Rn. 36, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13

    Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung

    Er kommt nur in Betracht, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel durch begleiteten Umgang, abgewendet werden kann (BVerfG FamRZ 2013, 433 Rn. 20; OLG Bremen NJW 2013, 2603 Rn. 6; OLG Dresden FamRZ 2014, 577).

    Jedenfalls erscheint die erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts mit dessen Zweck ebenso unvereinbar wie mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes (OLG Bremen NJW 2013, 2603 Rn. 6 mwN).

  • OLG Bremen, 05.08.2016 - 4 UF 49/16

    Unzureichende Sachverhaltsaufklärung als ein zur Aufhebung und Zurückverweisung

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, FamRZ 2007, 105; OLG Bremen, NZFam 2014, 914; OLG Saarbrücken, MDR 2012, 1231; Palandt/Götz, BGB, 75. Auflage, § 1684 Rn. 36).
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