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   OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98   

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https://dejure.org/1998,2214
OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1637
  • VersR 2000, 61
  • BB 1999, 493
  • NZG 1999, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Köln, 16.03.1981 - 87 T 14/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Das Registergericht muß prüfen, ob dem ausländischen Geschäftsführer die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Inland möglich ist (vgl. LG Köln GmbHR 1983, 48; GmbHR 1984, 157).

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ergibt sich aus ihr vielmehr, daß derjenige, der vorhersehbar seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nicht nachkommen kann, grundsätzlich nicht als solcher bestellt werden darf, weil sonst einem gesetzwidrigen Tätigwerden Vorschub geleistet würde (vgl. LG Köln, GmbHR 1983, 48).

  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 113/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Ungeachtet der heutigen Möglichkeiten der Kommunikation über Staatengrenzen hinweg ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers ausschließlich vom Ausland aus nicht sichergestellt (vgl. Scholz, a.a.O., § 6 Rn. 18; Lutter/Hommelhoff a.a.O.; zweifelnd Mankowski, Anm. zu LG Köln, EWiR §.6 GmbHG 1/95; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf, GmbHR 1978, 110; LG Braunschweig, DB 1983, 706; LG Hildesheim a.a.O.).

    Die weiterhin zu der Frage der Bestellung von Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Inland lebender Ausländer bestellt werden kann, wenn seine Aufenthaltsgenehmigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausschließt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Celle, DB 1977, 993; KG MittRhNotK 1997, 32, 34).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1977 - 3 W 147/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Ungeachtet der heutigen Möglichkeiten der Kommunikation über Staatengrenzen hinweg ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers ausschließlich vom Ausland aus nicht sichergestellt (vgl. Scholz, a.a.O., § 6 Rn. 18; Lutter/Hommelhoff a.a.O.; zweifelnd Mankowski, Anm. zu LG Köln, EWiR §.6 GmbHG 1/95; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf, GmbHR 1978, 110; LG Braunschweig, DB 1983, 706; LG Hildesheim a.a.O.).

    Die Frage, ob ein im Ausland wohnender Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden kann, ist Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in GmbHR 1978, 110, 111 gewesen.

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Die Vorschrift verpflichtet außerdem das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2515, 2523 m.w.N.).
  • LG Köln, 06.01.1995 - 87 T 38/94

    Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Grundsätzlich können Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen ( vgl. LG Köln, NJW-RR 1995, 553, 554; LG Hildesheim, GmbHR 1995, 655, 656; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl, § 6 Rn. 91 Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 6 Rn. 14, Scholz, GmbHG , 8. Aufl., § 6 Rn. 16; Roth/Altmeppen, GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 9 Rittner/Schmidt-Leithoff in Rowedder u.a., GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Ulmer in Hachenburg, GmbHG , 7. Aufl., § 6 Rn. 7).
  • BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • LG Hildesheim, 07.06.1995 - 11 T 6/95
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Grundsätzlich können Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen ( vgl. LG Köln, NJW-RR 1995, 553, 554; LG Hildesheim, GmbHR 1995, 655, 656; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl, § 6 Rn. 91 Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 6 Rn. 14, Scholz, GmbHG , 8. Aufl., § 6 Rn. 16; Roth/Altmeppen, GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 9 Rittner/Schmidt-Leithoff in Rowedder u.a., GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Ulmer in Hachenburg, GmbHG , 7. Aufl., § 6 Rn. 7).
  • OLG Celle, 01.10.1976 - 9 Wx 5/76

    Keine Eintragung einer GmbH, deren maßgebliche Gesellschafter keiner

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Die weiterhin zu der Frage der Bestellung von Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Inland lebender Ausländer bestellt werden kann, wenn seine Aufenthaltsgenehmigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausschließt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Celle, DB 1977, 993; KG MittRhNotK 1997, 32, 34).
  • LG Köln, 07.10.1983 - 87 T 16/83
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Das Registergericht muß prüfen, ob dem ausländischen Geschäftsführer die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Inland möglich ist (vgl. LG Köln GmbHR 1983, 48; GmbHR 1984, 157).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Für das weitere Verfahren wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senates (Rpfleger 1999, 130; OLGR 1999, 108 = NJW-RR 1999, 1637) und anderer Obergerichte (vgl. z.B.: OLG Hamm, FGPrax 1999, 233; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 354; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 354 f.) zwar grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen; bei der Bestellung eines Ausländers aus einem Nicht-EG-Staat muß allerdings sichergestellt sein, daß er seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nachkommen kann.
  • OLG Celle, 02.05.2007 - 9 W 26/07

    Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers; Tatsächliche

    Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen - insbesondere die Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Funktion auch tatsächlich ständig im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die mit ihr verbundenen Pflichten zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1981, 2125, 2126; OLG Köln NZG 1999, 269; OLG Hamm DNotZ 2000, 235, 237; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857, a. A. OLG Dresden GmbHR 2005, 537; LG Rostock NJW-RR 2004, 398; jetzt auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 6 Rdnr. 14 a).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2010 - 20 W 370/10

    Eintragung eines ausländischen Geschäftsführers

    Die Argumente der Gegenauffassung (unter anderen OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2007, Az. 9 W 26/07, mwN; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.1998, Az. 2 Wx 29/98, zitiert jeweils nach juris; Schneider in Scholz, GmbHG, 10.Aufl. § 6, Rn. 19) vermögen nicht zu überzeugen.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

    So hat insbesondere das OLG Köln in seinem Beschluss vom 26. Oktober 1998 (NJW-RR 1999, 1637, 1638) ausgeführt, das Registergericht sei befugt, von dem Geschäftsführer den Nachweis zu verlangen, dass er eine Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Inland habe oder zumindest jederzeit erhalten könne, wenn Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, er könne seine gesetzlichen Aufgaben wegen fehlender Einreisemöglichkeiten nicht erfüllen.
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 2 U 1433/02

    Keine erhöhten persönlichen Anforderungen an die Bestellung eines

    bb) Der Senat vermag auch in der Systematik des GmbH-Gesetzes keine hinreichende normative Verankerung dafür zu erkennen, dass zum Geschäftsführer nicht bestellt werden könne, wer in Folge seiner Staatsangehörigkeit seinen gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres werde nachkommen können (so aber: OLG Zweibrücken GmbHR 2001, 435 [436]; OLG Köln GmbHR 1999, 182 [183]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 [1638]; OLG Hamm ZIP 1999, 1919 [1920]; vgl. zu § 76 Abs. 3 AktG: Hüffer, AktG, 5. Aufl. § 77 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2005 - 8 W 164/04

    GmbH: Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

    Von Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird aber darüber hinaus als zwingend angesehen, dass ein Geschäftsführer, der die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, das nicht der EU angehört und der außerhalb der EU wohnt, jederzeit in der Lage sein müsse, in die Bundesrepublik einzureisen, weil sonst eine ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäftsführerpflichten nicht gesichert sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1689; OLG Hamm GmbHR 1999, 1089; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637; LG Düsseldorf Rpfleger 2002, 366;Michalski/Heyder, GmbH, § 6 Rn 30; Scholz/ Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 6 RN 18a).
  • LG Gießen, 05.07.2000 - 6 T 5/00

    Eintragung neuer Geschäftsführer einer GmbH; Bestellung eines Ausländers, der

    Die Kammer schließt sich zunächst der vom Amtsgericht in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass Ausländer, die nicht Bürger einer der EG-Staaten sind, zu Geschäftsführern einer GmbH nur bestellt werden können, wenn sie die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und es ihnen erlaubt ist, jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen (vgl. OLG Hamm NGZ 1999, 1004 [1005]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 f.; LG Köln GmbHR 1983, 48 [LG Köln 16.03.1981 - 87 T 14/81] und Scholz/Schneider, GmbHG, 8 Aufl., § 6 RN.
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