Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.12.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.02.2000 - 3Z BR 37/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4131
BayObLG, 23.02.2000 - 3Z BR 37/00 (https://dejure.org/2000,4131)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 3Z BR 37/00 (https://dejure.org/2000,4131)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 3Z BR 37/00 (https://dejure.org/2000,4131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 85

    HGB § 162 Abs. 1; BGB § 181
    Eintragung der Gestattung zum Selbstkontrahieren bei GmbH & Co. KG

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 162 Abs. 1; BGB § 181

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit des Ausschlusses des Verbotes des Selbstkontrahierens für einen Komplementär GmbH Geschäftsführer; Bestehen eines Eintragunsbedürfnisses für Tatsachen hinsichtlich der Eintragung in das Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 162 Abs. 1; BGB § 181
    Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens im Handelsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 4 HKT 9902/99
  • BayObLG, 23.02.2000 - 3Z BR 37/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1421
  • ZIP 2000, 701
  • DB 2000, 867
  • NZG 2000, 475 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Paderborn, 15.11.1999 - 5 T 177/99

    Testamentserrichtung durch schreib- und sprechunfähige Person

    BayObLG, Beschluss vom 23.2.2000 - 3Z BR 37/00 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG.
  • OLG Hamm, 01.03.2017 - 27 W 141/16

    Eintragungsfähigkeit einer Vertretungsregelung im Handelsregister

    Insbesondere darf dadurch das Handelsregister nicht unübersichtlich werden oder zu Missverständnissen Anlass geben (BGH NJW 1998, 1071 Rn. 4; BayObLG NJW-RR 2000, 1421 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.1999 - 17 U 173/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20690
OLG Düsseldorf, 03.12.1999 - 17 U 173/97 (https://dejure.org/1999,20690)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.1999 - 17 U 173/97 (https://dejure.org/1999,20690)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 17 U 173/97 (https://dejure.org/1999,20690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesellschaftsrecht, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen durch Kommanditisten

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 15 U 133/22

    Fehlende Prozessführungsbefugnis des Kommanditisten für Sozialforderungen der KG

    Einem Kommanditisten steht nach den Grundsätzen der actio pro socio die Prozessführungsbefugnis zu, sogenannte Sozialforderungen der Kommanditgesellschaft auch gegen den Komplementär geltend zu machen, wenn er an deren Geltendmachung ein berechtigtes Interesse hat, die anderen Gesellschafter die Einziehung der Forderung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 1999 - 17 U 173/97 -, juris).
  • LG Dortmund, 10.06.2015 - 3 O 489/15

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer

    Im Falle der Haftung der Komplementär-GmbH wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Geschäftsführung (§ 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 114 HGB) stünden Ansprüche ebenfalls der KG zu (vgl. Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Henze/Notz, HGB, 3. Aufl. 2014, Anhang A nach § 177a Rn. 106), einzelne Kommanditisten könnten allenfalls im Wege der actio pro socio vorgehen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.08.2010 - 8 U 131/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.12.1999 - 17 U 173/97).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 2 W 37/13

    Prozessführungsbefugnis des Mitgesellschafters einer BGB -Gesellschaft

    Die Rechtsprechung lässt die gerichtliche Durchsetzung auch derartiger Ansprüche durch nicht geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Gesellschafter ausnahmsweise in zwei Fällen zu: Erstens dann, wenn ein berechtigtes Interesse des Gesellschafters an der Geltendmachung des Anspruchs besteht, die vertretungsbefugten Geschäftsführer gesellschaftswidrig untätig sind und der Dritte als Schuldner mit dem gesellschaftswidrig Handelnden zusammenwirkt (BGHZ 39, 14, 16 ff. = NJW 1963, 641; BGHZ 102, 152, 154 f. = NJW 1988, 558;BGH NJW 2000, 734; OLG Düsseldorf NZG 2000, 475).
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