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   OLG München, 14.11.2000 - 9 U 4279/97   

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OLG München, 14.11.2000 - 9 U 4279/97 (https://dejure.org/2000,21984)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.2000 - 9 U 4279/97 (https://dejure.org/2000,21984)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 2000 - 9 U 4279/97 (https://dejure.org/2000,21984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 112/07

    Sicherungsgrundschuld: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH dann zu Lasten der GmbH Untreue begeht, wenn er die Existenz der Gesellschaft gefährdet, indem er ihr die für den Fortbestand notwendigen Mittel entzieht (BGHSt 49, 147, 157; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 5. Strafsenat, Urt. 13.05.2004, 5 StR 475/05, zitiert nach Juris; OLG München NZG 2001, 412, 413).
  • OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach dem Gesetz zur Sicherung von

    Soll durch die ausgesprochene Klageabweisung im Übrigen dem Konkursverwalter etwa mangels Aktivlegitimation und wegen entgegenstehender Rechtskraft verwehrt sein, einen auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB gestützten Anspruch der Gemeinschuldnerin gegen den Beklagten einzuklagen, der auf eine unzulässige Überführung von Gesellschaftsmitteln in Privatvermögen nach Eintritt der Krise zurückgeht (vgl. Sachverhalt aus OLG München, NZG 2001, 412)?.
  • KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Die durch die Bundesanstalt als ungeeignet erachteten Geschäftsleiter verfügten weiterhin in letzter Minute über umfangreiche Vermögenswerte zugunsten der Beklagten zu 2) und forcierten damit eine wirtschaftliche Aushöhlung sowohl der Insolvenzschuldnerin als auch der Beklagten zu 1) (vgl. zur Sittenwidrigkeit in diesem Zusammenhang BGH, Urt.v. 10.02.2005, NJW 2005, 1121 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; Urt.v. 16.03.1995, NJW 1995, 1668; OLG München, 14.11.2000, NZG 2001, 412), wobei es unbeachtlich ist, dass die Beklagte zu 1) selbst lediglich aufgelöst, nicht jedoch insolvent ist.
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