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   OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01   

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https://dejure.org/2002,8457
OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01 (https://dejure.org/2002,8457)
OLG München, Entscheidung vom 18.07.2002 - 19 U 5630/01 (https://dejure.org/2002,8457)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 19 U 5630/01 (https://dejure.org/2002,8457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Schadens bei Erwerb von Aktien aufgrund bewusst falscher Ad-hoc-Meldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG a. F. § 15; AktG § 400; BGB §§ 823, 826; BörsG § 88; StGB §§ 263, 264a
    Schaden eines durch falsche Ad-hoc-Mitteilung getäuschten Anlegers nur bei konkretem Einfluss auf Kurswert der Aktie ("EM.TV I")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1702
  • NZG 2002, 1110
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
    Eine Schätzung würde mangels jeder konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen und wäre deshalb willkürlich, vgl. BGH in WM 1992, 36.
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
    Es fehlt soweit an den tatsächlichen Grundlagen für eine Schätzung, für die der Kläger ebenfalls die volle Beweislast trägt, vgl. BGH in NJW-RR 1998, 331 .
  • BGH, 11.06.1992 - I ZR 226/90

    Therapeutische Äquivalenz - Anlehnende Werbung

    Auszug aus OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01
    Erfolglos ist ein Rechtsmittel auch dann, wenn es lediglich zu einer Änderung der Kostenentscheidung des ersten Rechtszuges führt (vgl. BGH in NJW 1992, 2969 ).
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Entgegen der Auffassung des OLG München (Urt. v. 18. Juli 2002, NZG 2002, 1110 [1111]) ist für die Schadensschätzung nicht erforderlich, dass ein Anleger einen konkreten Euro-Betrag angeben muss, um den er die Aktie zu teuer erworben hat.
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Das Berufungsgericht (NZG 2002, 1110) hat ausgeführt:.
  • LG München I, 08.04.2003 - 4 KLs 305 Js 52373/00

    Kursmanipulation durch unrichtige Darstellung

    Nachträglich läßt sich die Marktsituation _ und damit eine Auswirkung der Tathandlung _ sowieso nur sehr schwer rekonstruieren (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 18.07.2002 - 19 U 5630/01 - S. 25; BGHSt 38, 186 zur nachträglichen Feststellung eines Marktpreises bei Submissionsabsprachen).
  • OLG München, 09.10.2008 - 19 U 5176/07

    Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Persönliche Haftung von

    Die Klägervertreterin wurde bereits im Verfahren 19 U 5630/01 mit Verfügung vom 27.07.2005 vom Senat darauf hingewiesen, dass im Einzelnen zur Frage der Kausalität zwischen den jeweiligen Anlageentscheidungen der einzelnen Kläger und den vorausgegangenen Ad-hoc-Mitteilungen oder sonstigen Unternehmensverlautbarungen vorzutragen und gegebenenfalls hierzu Beweis anzutreten ist.

    Die Klägervertreterin wurde bereits im Verfahren 19 U 5630/01 mit Verfügung vom 27.07.2005 vom Senat darauf hingewiesen, dass im Einzelnen zur Frage der Kausalität zwischen den jeweiligen Anlageentscheidungen der einzelnen Kläger und den vorausgegangenen Ad-hoc-Mitteilungen oder sonstigen Unternehmensverlautbarungen vorzutragen und gegebenenfalls hierzu Beweis anzutreten ist.

  • OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Der Senat hat die Berufungen der dann noch 55 in dieser Instanz beteiligten Kläger zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen (Urt. v. 18.7.2002 - 19 U 5630/01 , dazu EWiR 2003, 87 (Tilp)) .
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