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   OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01   

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https://dejure.org/2002,6330
OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GmbHG § 9 a; ; GmbHG § ... 35 Abs. 4 Satz 1; ; BGB §§ 929 ff.; ; BGB § 931; ; BGB § 934; ; BGB §§ 932 ff.; ; BGB § 181; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 556; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 931 934
    Handels- und Gesellschaftsrecht: Gutgläubiger Erwerb an einer Sacheinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1433
  • NZG 2003, 172
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01

    Gutgläubiger Erwerb von Sacheinlagen durch eine GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Die Akten 41 O 48/00 LG Aachen (=18 U 59/01 OLG Köln) haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Soweit der Kläger eine Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten darin sieht, dass dieser auf ein an dem als Sacheinlage einzubringenden Inventar bestehendes Vermieterpfandrecht nicht hingewiesen habe, bestand ein solches Vermieterpfandrecht nicht, wie sich aus der Verzichtserklärung des Vermieters vom 17.7.1995 ergibt, die im Parallelrechtsstreit - 18 U 59/01 - vorgelegt worden ist.

    Dieses Risiko hat sich hier aber gerade nicht realisiert, da die Betreibergesellschaft an dem Inventar - wie der Senat bereits mit Urteil vom 24.1.2002 in dem Parallelverfahren 18 U 59/01 entschieden hat - gutgläubig Eigentum erworben hat und damit so dastand, wie sie dagestanden hätte, wenn der Beklagte Eigentümer des Inventars gewesen wäre.

  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Bei der Annahme einer Abtretung nach § 931 BGB sind keine hohen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt der Ausdruck des Willens, dass die Einwirkung auf den Besitzer der Sache vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll (vgl. BGH, NJW 1959, 1536 ff., ausdrücklich: Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearbeitung, § 931 Rd. 21; Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 931 Rd. 4).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme und Veräußerung von Inhaberpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
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