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   BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03   

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BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03 (https://dejure.org/2004,508)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - 1 StR 420/03 (https://dejure.org/2004,508)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03 (https://dejure.org/2004,508)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG; §§ ... 53 BörsZulV; § 54 BörsZulV; § 20a WpHG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 ERMK; § 354a Abs. 1a StPO; § 245 Abs. 1 StPO; § 74 StPO
    Unrichtige Darstellung des Vermögensstandes gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG bei Quartalsberichten über Umsätze und Erträge gemäß §§ 53, 54 BörsZulV (Gesamtbilddarstellung; Eindruck der Vollständigkeit; Fall EM.TV; ad-hoc-Mitteilung); Recht auf ein faires Verfahren (keine bindende ...

  • lexetius.com

    AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedergabe der Vermögensverhältnisse einer Aktiengesellschaft durch Quartalsberichte über Umsätze und Erträge; Verschaffung eines Gesamtbilds über die wirtschaftliche Lage einer Gesellschaft durch Erstellung von Quartalsberichten; Verurteilung von Gesellschaftern wegen ...

  • Judicialis

    AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1
    Bedeutung von Quartalsberichten über Umsätze und Erträge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Unrichtiger Darstellung börsenrechtlicher Quartalsberichte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafbarkeit wegen unrichtiger Quartalsberichterstattung bzw. wegen unrichtiger Darstellung von Halbjahreszahlen im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/ EM. TV verworfen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1; BörsZulV §§ 53, 54
    Strafbarkeit wegen unrichtiger Darstellung der Ertragslage in Quartalsbericht und Ad-hoc-Mitteilung ("EM.TV AG")

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    LG München I, 08.04.2003 - 4 KLs 305 Js 52373/00

    Kursmanipulation durch unrichtige Darstellung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Thomas Haffa

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 381
  • NJW 2005, 445
  • ZIP 2005, 78
  • WM 2005, 227
  • DB 2005, 274
  • JR 2005, 161
  • NZG 2005, 132
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Soweit diese eine Zusammenstellung von Zahlenmaterial in Tabellenform enthält, handelt es sich um eine Übersicht, soweit die Verhältnisse der EM.TV und ihrer Beteiligungen in Berichtsform wiedergegeben sind, handelt es sich um eine Darstellung im Sinne des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG (vgl. BGH - II. Zivilsenat -, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 ("Infomatec") = ZIP 2004, 1593, 1596).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Bericht so umfassend ist, daß er ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ermöglicht und den Eindruck der Vollständigkeit erweckt (vgl. BGH ZIP 2004, 1593, 1596; OLG Stuttgart OLGR 1998, 143; Otto in Großkomm. AktG, 4. Aufl. § 400 Rdn. 32 ff.).

    Der interessierte (potentielle) Anleger, dessen Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit bestimmter Angaben durch § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG geschützt werden soll (vgl. BGH ZIP 2004, 1593, 1596) kann sich anhand der letzten Bilanz und der Bekanntgabe der Ertragslage, wie sie sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der Umsatzzahlen aus dem Quartalsbericht ergibt, ein Gesamtbild von der Situation des Unternehmens und der Entwicklung des Eigenkapitals verschaffen.

    Dagegen bestehen schon deshalb erhebliche Bedenken, weil es sich bereits bei § 88 BörsG aF, dem Vorläufer der Vorschriften nach dem Wertpapierhandelsgesetz - im Gegensatz zu § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG - nicht um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelte (vgl. BGH ZIP 2004, 1593, 1595).

    Soweit der II. Zivilsenat im Zusammenhang mit einer unrichtigen Ad-hoc-Mitteilung einen Verstoß gegen § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG verneint hat (BGH ZIP 2004, 1593 und 1596) lagen dem Fallgestaltungen zugrunde, bei denen - und hierauf kam es dort entscheidend an - nur jeweils ein einzelner Geschäftsabschluß bekanntgegeben wurde, der mittelbar Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens hatte.

  • BGH, 05.08.2003 - 3 StR 231/03

    Absprache (Verstoß gegen das faire Verfahren durch ein Im-Unklarenlassen über die

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Derartige Äußerungen des Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung können zugunsten der Angeklagten keinen Vertrauensschutz begründen, der nur durch einen förmlichen Hinweis wieder zu beseitigen wäre (BGH NStZ 2004, 342; BGHR StPO vor § 1 faires Verfahren Vereinbarung 14; Engelhardt in KK StPO § 265 Rdn. 31a; vgl. auch BGH StV 1999, 408).

    Vertrauensbegründend im Sinne des Grundsatzes des fair trial sind nur solche Absprachen oder Zusicherungen, die protokolliert sind (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BGH NStZ 2004, 338; BVerfG StV 2000, 3).

    Es stand ihnen frei, durch Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO auf eine Offenlegung der vermeintlichen Zusagen in der Hauptverhandlung hinzuwirken (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BVerfG StV 2000, 3).

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    § 20a WpHG hat § 88 BörsG abgelöst (vgl. Senat BGHSt 48, 373 ff. unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/8017 S. 83, 89).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist nämlich entgegen der Auffassung des Landgerichts die Unrechtskontinuität zwischen § 88 Nr. 1 BörsG aF und der Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG aF gegeben, weil das Gefährdungsdelikt des § 88 Nr. 1 BörsG aF das Erfolgsdelikt (§ 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG aF) mit umfaßt (vgl. BGHSt 48, 373, 383).

  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 371/03

    Unzulässigkeit verfahrensbeendender Absprachen bei Anregung eines tatfremden oder

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Eine bindende Zusage der Strafkammer dahin, daß nur eine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 39 Abs. 1 Nr. 1 WpHG aF (Fassung aufgrund des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes - BGBl I 2002 S. 2028 ff.) in Betracht komme, liegt schon deshalb nicht vor, weil die angestrebte verfahrensbeendende Absprache gescheitert war (vgl. BGH NStZ 2004, 338 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Vertrauensbegründend im Sinne des Grundsatzes des fair trial sind nur solche Absprachen oder Zusicherungen, die protokolliert sind (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BGH NStZ 2004, 338; BVerfG StV 2000, 3).

  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Vertrauensbegründend im Sinne des Grundsatzes des fair trial sind nur solche Absprachen oder Zusicherungen, die protokolliert sind (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BGH NStZ 2004, 338; BVerfG StV 2000, 3).

    Es stand ihnen frei, durch Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO auf eine Offenlegung der vermeintlichen Zusagen in der Hauptverhandlung hinzuwirken (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BVerfG StV 2000, 3).

  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    d.) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob und inwieweit Art. 103 Abs. 2 GG im Hinblick auf das nicht näher definierte Tatbestandsmerkmal "Verhältnisse der Gesellschaft" eine einschränkende Auslegung von § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG gebietet (zur Bestimmtheit vgl. BGHSt 30, 285; 42, 219, 221, jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 321/90

    Fehlende Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Die Strafkammer durfte die zusätzliche Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG aF strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 19, 188, 189; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; Beschl. v. 15. September 1995 - 2 StR 431/95), weil das gemäß § 21 Abs. 1 OWiG verdrängte Gesetz gegenüber dem Tatbestand des angewandten § 400 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG selbständiges Unrecht enthält.
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Bei Personen dieses Kreises sind aufgrund ihrer Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse vorauszusetzen, die sie in die Lage versetzen, den Regelungsgehalt der Vorschrift zu verstehen und die Verhaltensweisen daran auszurichten (vgl. BVerfGE 48, 48, 57; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 1 Rdn. 21).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Die Strafkammer durfte die zusätzliche Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG aF strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 19, 188, 189; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; Beschl. v. 15. September 1995 - 2 StR 431/95), weil das gemäß § 21 Abs. 1 OWiG verdrängte Gesetz gegenüber dem Tatbestand des angewandten § 400 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG selbständiges Unrecht enthält.
  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95

    Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
    Die Strafkammer durfte die zusätzliche Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG aF strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 19, 188, 189; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; Beschl. v. 15. September 1995 - 2 StR 431/95), weil das gemäß § 21 Abs. 1 OWiG verdrängte Gesetz gegenüber dem Tatbestand des angewandten § 400 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG selbständiges Unrecht enthält.
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 391/98

    Verfahrenseinstellung wegen offensichtlichen Fassungsversehens; Erwähnung von

  • BGH, 16.08.1996 - 1 StR 745/95

    Bestimmtheitsgebot und Demokratieprinzip (Straftatbestand des Vorrätighaltens zum

  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

  • BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01

    Ablehnungsgesuch (Sachverständiger); Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 75/90

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen - Maßstab bei

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

  • BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    Die Vorschrift dient dem Schutz von Aktionären und dritten Personen, die zu der Aktiengesellschaft in rechtlicher oder wirtschaftlicher Beziehung stehen oder in eine solche Beziehung treten wollen und deshalb an dem Vermögensstand, den Verhältnissen und der Vertrauenswürdigkeit der Gesellschaft interessiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03, BGHSt 49, 381; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Ergänzungslieferung September 2016, AktG § 400 Rn. 2).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Hier stellt insbesondere der in Form einer Ad-hoc-Mitteilung von den Beklagten zu 2 und 3 zu verantwortende Quartalsbericht vom 24. August 2000 über die Konzern-Halbjahreszahlen einen schuldhaften Verstoß gegen § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG dar, wenn er - wie in dem gegen die Beklagten zu 2 und 3 geführten Strafverfahren festgestellt wurde - ein unzutreffendes Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ermöglichte und den Eindruck der Vollständigkeit erweckte (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03, ZIP 2005, 78, 79 ff.).

    § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG dient als Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB dem Schutz des Vertrauens potentieller Anleger und gegenwärtiger Aktionäre der Gesellschaft in die Richtigkeit und Vollständigkeit bestimmter Angaben über die Geschäftsverhältnisse (Sen.Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, aaO S. 1723; dem folgend: BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03, aaO S. 79 - jeweils m.w.Nachw.).

    Abgesehen von einem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB kommt hier in bezug auf den in Form einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten Quartalsbericht vom 24. August 2000 eine Verantwortlichkeit der Beklagten zu 2 und 3 - für die die Beklagte zu 1 einzustehen hätte - nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG in Betracht; auf die diesbezüglichen Feststellungen des 1. Strafsenats in dem die Beklagten zu 2 und 3 betreffenden Revisionsverfahren (1 StR 420/03 aaO S. 78) wird nochmals ergänzend hingewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Das Gutachten eines mit Erfolg wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Sachverständigen darf nicht verwertet werden, auch nicht durch Vernehmung des Sachverständigen als sachverständiger Zeuge (vgl. BGH NJW 2005, 445, 447; KK-Senge a.a.O. § 74 Rdn. 14).
  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Daher führt sie keine neuen Straftatbestände ein; sie spezifiziert lediglich in nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts letztlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, Beschlüsse 10 vom 6. Mai 1987 - 2 BvL 11/85, BVerfGE 75, 329, 342; vom 29. Mai 1991 - 2 BvR 117/90, NJW 1992, 107; vom 7. Oktober 2008 - 2 BvR 1101/08, NVwZ 2009, 239 f. mwN) die gesetzlichen Regelungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03, NJW 2005, 445, 450 zur Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation KuMaKV; vgl. auch Schwark/Zimmer, aaO § 20a WpHG Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 5 U 133/03

    Kapitalanlage: Schadensersatzansprüche eines Aktionärs wegen unrichtiger

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten durch Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03 - (WM 2005, 227 - 233) verworfen.

    Die Angabe des richtigen Stichtages ist erforderlich, um "gekaufte Ergebnisse" des erworbenen Unternehmens von denjenigen des Erwerbers und den nach dem Zusammenschluss gemeinsam erwirtschafteten Ergebnissen abzugrenzen (BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03, WM 2005, 227, 232).

    Der Bundesgerichtshof hat den aus den erwiesenen Tatsachen gezogenen Schluss auf vorsätzliches Handeln nicht nur als rechtsfehlerfrei und möglich, sondern als naheliegend bezeichnet (BGH WM 2005, 227, 232).

    Die Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 über die Halbjahreszahlen enthält zwar Zahlenmaterial in einer geordneten Aufstellung, die vom Bundesgerichtshof als eine sich auf den Vermögensstand beziehende Darstellung im Sinne des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG gewertet worden ist (BGH WM 2005, 227, 230 ff.).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 20 U 24/04

    Kapitalanlage: Schadensersatzansprüche eines Altanlegers wegen unrichtiger

    Auch schließt sich der Senat in vollem Umfang den überzeugenden Ausführungen des I. Strafsenats des BGH im Urteil vom 16.12.2004 (Az.: I StR 420/03) im Strafverfahren gegen die Beklagten Ziffer 2 und 3 an, wonach die Bekanntgabe der Halbjahreszahlen 2000 in Berichtsform eine Darstellung über den Vermögensstand und die tabellarische Zusammenstellung des Zahlenmaterials eine Übersicht über den Vermögensstand im Sinne dieser Vorschrift sind (BGH NJW 2005 S. 445, 447 ff.).

    Maßstab für die Richtigkeit ist der Inhalt der Erklärung, wobei es darauf ankommt, wie dieser aus Sicht eines bilanzkundigen Lesers als Erklärungsempfänger verstanden werden durfte (vgl. dazu BGH NJW 2005, 445, 449; Otto aaO § 400, Rdn. 14).

    Ausweislich des rechtskräftigen Strafurteils gegen die Beklagten Ziffer 2 und 3 betrug der zu Unrecht eingestellte Umsatzanteil im Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 11.05.2000 insgesamt 138, 189 Mio. DM (BGH NJW 2005, 445, 445).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

    Wie sich aus zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (ZIP 2005, 78 ff. = juris Rn 40 ff.) und des Bundesverfassungsgerichts (ZIP 2006, 109 f. = juris Rn 5 ff.) ergebe, seien jedenfalls Ad-hoc-Mitteilungen zur Bekanntgabe unrichtiger Halbjahreszahlen durch die Fa. G. als "Darstellungen des Vermögensstandes" im Sinne dieser Vorschrift gewertet worden.

    Das kann zwar auch durch die Mitteilung von Quartals- oder Halbjahreszahlen geschehen (BGH WM 2005, 1358, 1359 = juris Rn 14; BGH WM 2005, 227, 230 = juris Rn 46).

    Dieser Beurteilung stehen auch die Hinweise der Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Strafverfahren gegen die Vorstandsmitglieder der N-AG (BGH WM 2005, 227 ff.) und auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts in der gleichen Angelegenheit (BVerfG ZIP 2006, 1096 f.) nicht entgegen, denn mit der Frage, ob in der dort zu beurteilenden Ad-hoc-Mitteilung der Eindruck der Vollständigkeit erweckt wurde, setzen sich die beiden genannten Entscheidungen von vornherein nicht auseinander.

  • OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06

    Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Schadensersatz wegen einer vorsätzlich grob

    Bei der Auslegung des Inhalts einer Unternehmensmitteilung ist auf einen kundigen Leser als Erklärungsempfänger abzustellen (BGHSt 49, 381 [juris Rn. 55] "EM.TV" [Straf]).

    Die Rechtsprechung hat vor diesem Hintergrund Ad-hoc-Meldungen, die Angaben zu Umatz, EBIT, EBITDA und Nettoergebnis enthielten, als Darstellungen über den Vermögensstand i.S.v. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG angesehen (vgl. BGHSt 49, 381 [juris Rn. 5-10, 48 ff.] "EM.TV" [Straf]).

    Stellt man auf einen kundigen Leser als Erklärungsempfänger ab (vgl. BGHSt 49, 381 [juris Rn. 55] "EM.TV" [Straf]), war durch die Wendung "u.E." ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Ausführungen zur Unwirksamkeit der Kündigung um eine Einschätzung der Erklärenden handelte, die nicht unbedingt zutreffend sein musste.

  • LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04

    Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere

    Gibt ein Quartalsbericht - wie hier mit den Unternehmenskennzahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung für den Ision-Konzern - ein Gesamtbild über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens und insbesondere über seine Ertragslage und enthält er relevante Unrichtigkeiten, haben die dafür Verantwortlichen den Straftatbestand des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG verwirklicht (vgl. grundlegend BGH Urt. vom 16.12.2004, Az. 1 StR 420/03 in: BGHSt 49, 381, 386 ff. = NJW 2005, 445, 447f.).
  • OLG München, 28.04.2005 - 23 U 4675/04

    Haftung einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilung

    Dies kam einem Verstoß gegen § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG zumindest nahe (vgl. BGH ZIP 2005, 78 = WM 2005, 227 - EM.TV AG).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

  • OLG München, 18.05.2011 - 20 U 4879/10

    Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Haftung des Vorstandsmitglieds einer

  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 182/08
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 426/09

    Verfahrenshindernis (Unschuldsvermutung)

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 379/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 276/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 277/09

    Ersatz eines Kursdifferenzschadens wegen der unterlassenen unverzüglichen

  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 22/08
  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 23/08
  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 24/08
  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 21/08
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze;

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 273/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 275/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 274/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • OLG Frankfurt, 26.09.2017 - 11 U 12/16

    Schadenersatz für Aktionär wegen falscher Sekundärmarktinformation

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 277/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 274/09

    Haftung eines Emittenten von Finanzinstrumenten wegen Nichtveröffentlichung von

  • LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 272/08

    IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

  • OLG München, 24.05.2006 - 15 U 3958/05

    Anlagevermittlung - EM.TV muss erstmals Schadenersatz an Aktionär zahlen

  • BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 131/05

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit falscher Ad-hoc-Mitteilungen ("EM.TV")

  • KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05

    Ad-hoc-Mitteilung: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung bei Mitteilung objektiv

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - 6 U 14/09

    Haftung einer Bank für Schäden eines Anlegers aufgrund des Erwerbs von Aktien

  • OLG München, 29.05.2009 - 25 U 3538/07

    Haftung bei Kapitalanlegerverlust: Kausalität falscher Unternehmensmitteilungen

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