Rechtsprechung
BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Rollenantriebseinheit II
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Pflicht eines angestellten Erfinders zur Übertragung einer von ihm gemachten Erfindung auf seinen Arbeitgeber; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für eine Erfindung; Anforderungen an das Vorliegen einer Alleinerfinderschaft; Voraussetzungen für ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
§ 612 BGB
Geschäftsführererfindungen - Vergütungspflicht nach § 612 Abs. 2 BGB - Betriebs-Berater
Der Geschäftsführer als Erfinder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 612 Abs. 2 § 316 § 315 Abs. 1
Vergütungspflicht für Erfindungen des Geschäftsführers - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rollenantriebseinheit II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung des Geschäftsführers für Erfindungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- heuking.de
, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Vergütungspflicht für Erfindungen eines Geschäftsführers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 103
- MDR 2007, 350
- GRUR 2007, 52
- DB 2007, 339 (Ls.)
- NZG 2007, 189 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09
Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel
Denn diese bestimmen den Inhalt der von den Parteien getroffenen Absprachen und bilden in aller Regel eine hinreichende Grundlage für die Festlegung der interessengerechten Gegenleistung (vgl. BGHZ 94, 98, 101 f.; 167, 139, Tz. 10; BGH, Urteil vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103, Tz. 20). - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18
Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für …
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten
Im Anwendungsbereich von § 315 Abs. 3 BGB kann die Klage auch unmittelbar auf Zahlung des nach Meinung des Gläubigers angemessenen Betrags gerichtet werden, ohne dass ein gesondertes Gestaltungsurteil ergehen müsste (vgl. BGH 26. September 2006 - X ZR 181/03 - mwN, NJW-RR 2007, 103).
- BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18
Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315 …
Die Klage kann auch unmittelbar auf Leistung gerichtet werden (BGH 26. September 2006 - X ZR 181/03 - Rn. 24, NJW-RR 2007, 103) . - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 66/18
Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18
Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die …
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
Vergütungsanspruch für eine Erfindung einer Rollenantriebseinheit zur Beladung …
Auf die Revision der Beklagten hat der Senat auch dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen. Urt. v. 26.9. 2006 - X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II).Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. September 2006 (X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II) ausgeführt, das Berufungsgericht habe im Rahmen der ihm im Anschluss an das erste Revisionsurteil obliegenden tatrichterlichen Feststellungen ohne Verfahrensfehler einen technischen Zusammenhang zwischen der Schleppkeillösung und der maßgeblichen, auf den Zeugen J. zurückgehenden Federlösung verneint.
- BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 44/19
Rückforderungsanspruch des privaten Krankenversicherers bei Ansatz nicht …
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - OLG München, 17.07.2017 - 10 U 2500/15
Verletzung durch Rotatorenmanschette
Deswegen wäre eine Zeugenvernehmung des Privatgutachters nur in Betracht gekommen zum Beweis entscheidungserheblicher tatsächlichen Umstände (BGH GRUR 2007, 52; NJW-RR 2009, 1112). - OLG München, 15.02.2007 - 6 U 5581/05
Der Geschäftsführer als Erfinder
- LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06
Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 12.02.2008 - 4a O 432/06
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Rechtsprechung
BGH, 23.10.2006 - II ZR 298/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
AktG § 84 Abs. 3 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Abberufung eines bestimmten Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft auf Forderung der kreditgebenden Bank; Nichtverlängerung der Kreditlinie einer insolvenzreifen Aktiengesellschaft wegen Nichtabberufung eines Vorstandmitgliedes; Nichtverlängerung der Kreditlinie im ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds nach Drohung der Hausbank mit Nichtverlängerung einer lebenswichtigen Kreditlinie
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Die Forderung der Hausbank, ein bestimmtes Vorstandsmitglied abzuberufen, andernfalls eine für die Aktiengesellschaft lebenswichtige Kreditlinie nicht verlängert werde, als wichtiger Grund für eine Abberufung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
AktG § 84 Abs. 3 S. 1
Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Verlangen der Hausbank bei Insolvenzreife der Aktiengesellschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 84 Abs. 3 Satz 1
Abberufung eines Vorstandsmitglieds nach Drohung der Hausbank mit Nichtverlängerung einer lebenswichtigen Kreditlinie - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Bank kann Abberufung eines Vorstandsmitglieds verlangen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Aktiengesellschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
AktG § 84 Abs. 3 Satz 1
Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund bei Drohung der Hausbank mit Nichtverlängerung einer lebenswichtigen Kreditlinie - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Verlangen der Hausbank
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 389
- ZIP 2006, 712
- ZIP 2007, 119
- MDR 2007, 476
- NZI 2007, 188
- WM 2007, 164
- BB 2007, 174
- DB 2007, 158
- NZG 2007, 189
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 22.02.2012 - X R 14/10
Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für …
bb) Die in § 3 Abs. 1 des --auch im Streitfall verwendeten-- Musterarbeitsvertrags des DFB getroffenen Regelungen sollen es den Vereinen insbesondere ermöglichen, durch Weiterübertragung der Verwertungsrechte ihre gegenüber dem DFB bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen, die im Hinblick auf die zentrale Vermarktung des Spielgeschehens über Fernsehanstalten oder andere audiovisuelle Medien bestehen (vgl. BGH-Urteil in HFR 2007, 597, Rz 7 des Tatbestands nach der Zählung in juris). - OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 84 III AktG
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum ordnungsgemäßen Ende der Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist (BGH, Beschluss vom 23.10.2006 - II ZR 298/05, juris Rn. 2 = NJW-RR 2007, 389).Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, sind alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen, auch die (amtsbezogenen) Interessen des betroffenen Vorstandsmitglieds sind zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 23.10.2006 aaO, Urteil vom 07.06.1962 aaO Rn. 19 ff.;… Hölters/Weber, AktG, 2.Auflage 2014, § 84 Rn. 71 mwN auch zur Gegenmeinung).
- BGH, 01.03.2007 - IX ZB 47/06
Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses aus wichtigem Grund
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG, bei dessen Vorliegen die Bestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft aus wichtigem Grund widerrufen werden kann, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzunehmen, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum Ende der Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist; dabei sind alle Umstände des Einzelfalles gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2006 - II ZR 298/05, ZIP 2007, 119).
- LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank für nichtig erklärt
Unter dieser Prämisse ist zwar nicht auszuschließen, dass Gründe die nicht in der Person des Abberufenen liegen, sondern nur sog. betriebsbedingte Gründe darstellen, eine Abberufung ggf. rechtfertigen könnten, doch ist ergibt sich daraus, dass in diesen Fällen eine besondere Zurückhaltung geboten ist, und derartige "betriebsbedingte" Gründe eine Abberufung nur rechtfertigen können, wenn der Gesellschaft aus betrieblichen d. h. wirtschaftlichen Gründen ein Festhalten an der Bestellungsentscheidung bis zum Ablauf der Bestellungsperiode nicht zumutbar wäre (BGH NJW-RR 2007, 389 sowie zur Kasuistik mit Rechtsprechungsnachweisen vgl. Tschöpe/Wortmann NZG 2009, 161;… Fleischer aaO). - OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15
Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu …
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis Ende der Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles gegeneinander abzuwägen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2006, II ZR 298/05, juris Tz. 2). - OLG Köln, 06.02.2015 - 18 U 146/13
Widerruf der Bestellung zum Vorstand einer Aktiengesellschaft aus wichtigem Grund
Ein wichtiger Grund zum Widerruf der Bestellung als Vorstand gemäß § 84 Abs. 3 AktG liegt vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum Ende der Amtszeit für die Gesellschaft nicht zumutbar ist, was anhand einer Abwägung der Interessen der AG und des betroffenen Vorstandsmitglieds zu ermitteln ist (BGH, Beschluss vom 23.10.2006 - II ZR 298/05, NZG 2007, 189;… Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 84 Rn. 34).