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   OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06   

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https://dejure.org/2006,2386
OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.2006 - 27 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 27 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines die wirksame Leistung einer Stammeinlage ausschließenden Hinzahlens und Herzahlens des Einlagebetrags; Rückzahlung des zur Tilgung einer Einlageschuld geleisteten Einlagebetrags in Form einer Darlehensgewährung; Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 128

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30 § 31
    Das "Hin- und Herzahlen" des Einlagebetrags in geringem zeitlichen Abstand tilgt die Einlageschuld eines Gesellschafters grundsätzlich nicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbringung der Stammeinlage: Unzulässiger Rückfluss der Einlage, wenn Komplementär-GmbH Einlagebetrag als Darlehen an KG gewährt, an der der einzahlende Gesellschafter als Kommanditist beteiligt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    GmbH & Co KG: Darlehensweise Weitergabe des Stammkapitals der GmbH an die KG als Kapitalrückzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 226
  • DB 2007, 793
  • NZG 2007, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05

    Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
    Ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH & Co KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist (gegen OLG Jena NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534).

    Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.

    Allerdings hat das OLG Jena in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 28.6.2006 - 6 U 717/05 - = NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534) die Auffassung vertreten, dass von diesem Grundsatz eine Ausnahme im Verhältnis der GmbH & Co KG zu ihrer Komplementär-GmbH zu machen sei.

    Diese Entscheidung ist im Schrifttum sowohl auf Zustimmung (Priester in EWiR 2006, 497) wie auch auf Ablehnung (Werner in GmbHR 2006, 942) gestoßen.

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
    Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.

    Deshalb spreche die "wirtschaftliche Einheit" der GmbH & Co KG dafür, die Finanzierung der KG durch die Stammeinlagen ihrer Komplementär-GmbH zu gestatten (ähnlich bereits OLG Köln, Urt. v. 5.2.2002 - 18 U 183/01 - = WM 2003, 1423 = NZG 2003, 42, allerdings ausschließlich zu §§ 30, 31 GmbHG).

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass ein Hin- und Herzahlen des Einlagebetrags in geringem zeitlichem Abstand die Einlageschuld nicht tilgt, weil in einem solchen Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Leistung zur freien Verfügung der Gesellschaft gestanden hat; daran ändert es auch nichts, wenn die Rückzahlung der Einlage als Darlehensgewährung deklariert wird (BGH, Urt. v. 21.11.05 -II ZR 140/04- = NJW 2006, 509 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06

    Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der

    Das Berufungsurteil (zust. Kunkel/Lanzius, NZG 2007, 529; Priester, EWiR 2006, 497; Ivo, EWiR 2007, 237; a.A. OLG Hamm NZG 2007, 395, Revision II ZR 272/06; Janzen, DB 2006, 2108, 2110; Werner, GmbHR 2006, 942 f.; zweifelnd Wachter, BB 2006, 1647) hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06

    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise

    Nach einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (ZIP 2007, 226) liegt hingegen ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH und Co. KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist.

    b. Der Senat schließt sich unter Berücksichtigung der dargelegten Rechtsprechung für den vorliegenden Fall im Ergebnis der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (ZIP 2007, 226) an.

  • LG Neuruppin, 25.09.2007 - 2 O 103/07

    Einzahlung einer Stammeinlage für einen erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH

    Eine Entscheidung des BGH (Az: II ZR 272/06) ist hierzu bislang ebenso wenig ersichtlich wie zu der dort ebenfalls anhängigen Entscheidung des OLG Hamm (ZIP 2007, S. 226), die unter demselben Aktenzeichen beim BGH geführt wird.
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