Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.11.2009

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   BGH, 08.10.2009 - IX ZR 61/06   

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https://dejure.org/2009,1307
BGH, 08.10.2009 - IX ZR 61/06 (https://dejure.org/2009,1307)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2009 - IX ZR 61/06 (https://dejure.org/2009,1307)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - IX ZR 61/06 (https://dejure.org/2009,1307)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 103, 113, 55 Abs. 1; HGB §§ 74 Abs. 2, 74b, 75
    Anspruch des durch Insolvenzverwalter gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter ohne weitere Erklärungen von beiden Seiten

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung keine Masseschuld

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 113; ; HGB § 75a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers durch Insolvenzverwalter: Karenzentschädigung keine Masseschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung des Geschäftsführers in der Insolvenz

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    BGH zur Karenzentschädigung eines in der Insolvenz gekündigten GF

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Karenzentschädigung bei Kündigung durch Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung keine Masseschuld

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers in der Gesellschaftsinsolvenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung des Geschäftsführers keine Masseverbindlichkeit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung des Geschäftsführers keine Masseverbindlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2204
  • MDR 2010, 109
  • NZI 2009, 894
  • NZI 2010, 18
  • WM 2009, 2185
  • BB 2009, 2489
  • DB 2009, 2541
  • NZG 2009, 1438
  • NZG 2010, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.04.1933 - II 38/33

    Wie wirkt die im Vergleichsverfahren einer Aktiengesellschaft ausgesprochene

    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZR 61/06
    Die Kündigung des Anstellungsvertrages gemäß § 113 InsO schließt eine Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters für die dadurch ausgelöste Wettbewerbsabrede nach § 103 InsO nicht aus (vgl. RGZ 140, 294, 298 ff).
  • LAG Nürnberg, 01.10.2014 - 4 Sa 273/14

    Karenzentschädigung - Insolvenz

    Danach würde es sich bei einer Karenzentschädigung nur dann um eine Masseverbindlichkeit handeln, wenn der Insolvenzverwalter zugunsten der Masse sein Wahlrecht gemäß § 103 Abs. 2 InsO ausgeübt und dem Kläger gegenüber auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots ausdrücklich bestanden hätte (vgl. hierzu FK-InsO, 6. Aufl., § 113 Rz. 107 ff.; BGH vom 08.10.2009 - IX ZR 61/06 - mit Anmerkung Cranshaw).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6619
BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,6619)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - II ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,6619)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - II ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,6619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafterbeschluss, Gewinnausschüttung, Gewinnrücklage, Gewinnverwendung, Gewinnverwendungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 1438
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08
    Ob auch § 247 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach der Streitwert 10% des Grundkapitals nur insoweit übersteigen darf, als die Bedeutung der Sache für den Kläger höher zu bewerten ist, auf Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH entsprechend anwendbar ist, hat der Senat bislang offen gelassen (Sen.Beschl. v. 5. Juli 1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15

    Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft

    Gemäß dem auf Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH analog anwendbaren § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - II ZR 196/08) bemisst sich der Streitwert solcher Rechtsstreite nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien.
  • BGH, 10.11.2020 - II ZR 243/19

    Ankommen auf den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels für die Berechnung des

    Das gilt auch bei der GmbH (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999; Beschluss vom 10. November 2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438 Rn. 3).

    Insoweit besteht nur ein "Lästigkeitswert" des Begehrens des Klägers für die Gesellschaft, der mit höchstens 10 % des Stammkapitals der Beklagten - mithin 2.604 EUR - zu veranschlagen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438 Rn. 4).

  • OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09

    Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre

    Nach allgemeiner Auffassung ist § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG für den Streitwert der Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999 ; Beschluss vom 10.11.2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 213/20

    Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei einem Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG

    Maßgeblich ist die Bedeutung der Sache für beide Parteien (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1999 - II ZR 313/97, NJW-RR 1999, 1485, und vom 10. November 2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438 Rn. 3).
  • BGH, 21.06.2011 - II ZR 22/10

    Wertbemessung der Beschwer bei gesellschaftsrechtlichen Anfechtungs- und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats richtet sich bei gesellschaftsrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen auch die Wertbemessung der Beschwer oder des Beschwerdegegenstandes nach den Grundsätzen des § 247 Abs. 1 AktG (BGH, Beschluss vom 28. September 1981 - II ZR 88/81, ZIP 1981, 1335 f.; Beschluss vom 15. März 1999 - II ZR 94/98, ZIP 1999, 840; Beschluss vom 5. Juli 1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999; Beschluss vom 10. November 2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438 Rn. 3).
  • OLG Köln, 14.06.2018 - 18 U 36/17

    Entscheidung des Gerichts bei einer positiven Beschlussfeststellungsklage

    Bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH ist der Streitwert in entsprechender Anwendung des § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, II ZR 196/08, NZG 2009, 1438 f., zitiert nach: juris, Rn. 3).
  • OLG Dresden, 28.10.2015 - 13 U 788/15

    Rechtswirkungen der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Die Streitwertfestsetzung erfolgte nach Maßgabe des § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG , der auf gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen entsprechend anzuwenden ist (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - II ZR 196/08, Rn. 3, zitiert nach juris), unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache für beide Parteien.
  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 8. April 2014, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - II ZR 196/08, juris Rn. 1, vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737 zu § 25 GKG aF).
  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Auf die streitige Frage, ob die Streitwertbegrenzung auf 500.000,00 EUR nach § 247 Abs. 1 Satz 2 AktG entsprechend anzuwenden oder jedenfalls als Richtschnur anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Mai 2022, 8 W 7/22, NZG 2022, 1019 Rn. 13; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. Februar 2015, 2 U 143/12, NZG 2015, 1323 Rn. 14; offengelassen: BGH NZG 2009, 1438 Rn. 3; NZG 1999, 999 [juris Rn. 3]), kommt es nach dem oben Ausgeführten nicht an.
  • OLG Köln, 24.05.2018 - 18 U 36/17

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH

    Bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH ist der Streitwert in entsprechender Anwendung des § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, II ZR 196/08, NZG 2009, 1438 f., zitiert nach: juris, Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 10.02.2015 - 2 U 143/12

    Streitwertbemessung: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen mehrere Beschlüsse

  • OLG Nürnberg, 30.04.2014 - 12 U 914/13
  • OLG Frankfurt, 21.05.2012 - WpÜG 10/11

    Zuständiges Gericht für Antrag nach § 39 a I WpÜG (übernahmerechtlicher

  • OLG Saarbrücken, 04.01.2013 - 4 W 338/12

    Streitwertbemessung: Anfechtungsklage gegen einen GmbH-Gesellschafterbeschluss

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