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   OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08   

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https://dejure.org/2008,7158
OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,7158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,7158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,7158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Handelskauf: Ansprüche gegen einen Verkäufer wegen des Schimmelns von Baumkuchen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Händler hat auch dann mangelhafte Ware sofort zu rügen, wenn sie auf dessen Geheiß an Dritten geliefert wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Rügeobliegenheit für den Käufer eines Handelskaufs bei Ablieferung der Sache durch den Verkäufer an einen Dritten auf Anweisung des Käufers; Eine die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung begründe Tatsache als vom Käufer zu beweisende Tatsache; Bestehen ...

  • rabüro.de

    Zur Rügeobliegenheit des Käufers bei einem Handelskauf

  • Betriebs-Berater

    Rügeobliegenheit des Käufers beim Handelskauf

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; HGB § 377

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 433; BGB § 434; HGB § 377
    Rügeobliegenheit nach § 377 auch bei direkter Lieferung der Kaufsache an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25).

    In dem Bestreiten von Mängeln liegt jedoch nicht ohne weiteres eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25; NJW 2008, 1371 Tz. 12).

    Vielmehr müssen zu dem bloßen Bestreiten weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, das der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über die Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsaufassung erwarten konnte (BGH, Urt. v. 13.6.2007 - VIII ZR 236/06, NJW 2007, 3057 Tz. 35 mwN).

    Vom Verkäufer kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung eine Mitteilung über solche Umstände erwartet werden, die nur ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung sind (BGH, NJW 2007, 3057 Tz. 35 mwN).

  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Das Recht des Käufers, wegen eines behebbaren Mangels den Kaufpreis zu mindern (§ 437 Nr. 2 BGB), setzt - wenn nicht einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände eingreift - voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (BGH, NJW 2008, 1371 Tz. 10).

    In dem Bestreiten von Mängeln liegt jedoch nicht ohne weiteres eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25; NJW 2008, 1371 Tz. 12).

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Der Käufer hat in diesem Fall dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss sich der Käufer den aus § 377 Abs. 3 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (vgl. BGHZ 110, 130, 139).

    Da der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der die Ware in Empfang nehmende Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet (BGHZ 110, 130, 139), kommt es jedoch entscheidend auf die Kenntnis der Firma K. an.

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Die Beklagte konnte bei dieser nicht dieselbe überragende Sachkunde voraussetzen wie beim Hersteller (vgl. BGH, NJW 2004, 2301, 2302).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Auch für den Fall, in dem die Baumkuchen bei Gefahrübergang noch keine Schimmelsporen aufwiesen, jedoch - wegen einer in der Klarsichtfolie etwa vorhandenen Luftfeuchtigkeit - eine Schimmelneigung bestand, kann zugunsten der Beklagten unterstellt werden, dass eine einfache Untersuchung nach Aussehen, Geruch und Geschmack keine Verdachtsgründe ergeben hätte, die eine labortechnische Untersuchung erforderlich gemacht hätten (vgl. BGH, NJW 1991, 2633).
  • OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung von Türen

    Er hat dann aber auch dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn soweit wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss er sich den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290; BGH Urt. v. 8.4.2014 - VIII ZR 91/13, BeckRS 2014, 12900; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395).

    Dies geht zu Lasten des Klägers, da dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Mängel unverzüglich untersucht und anzeigt worden sind (BGH NJW 2000, 1415, 1417; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395, 396; Baumbach/Hopt § 377 Rn. 55; Oetker/Koch, HGB, 3. Aufl., § 377 Rn. 144).

  • OLG Nürnberg, 25.11.2009 - 12 U 715/09

    Untersuchungs- und Rügeobliegenheit beim Handelskauf: Anzulegende Maßstäbe;

    Die von ihr erstinstanzlich noch vertretene Ansicht, als bloße Zwischenhändlerin treffe sie grundsätzlich keine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, wird von der Berufung - zu Recht (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 22/89, BGHZ 110, 130; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 254) - nicht mehr aufrecht erhalten.
  • LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14

    Montagekosten der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!

    Da der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der die Ware in Empfang nehmende Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet, kommt es entscheidend auf die Kenntnis des Dritten an (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 - Juris m.w.N.; OLG München, BeckRS 2014, 00262 m.w.N.).
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