Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 08.04.2009 | KG, 25.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08   

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https://dejure.org/2008,13187
OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08 (https://dejure.org/2008,13187)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.12.2008 - 8 U 182/08 (https://dejure.org/2008,13187)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 8 U 182/08 (https://dejure.org/2008,13187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verein zur Förderung der Interessen von Ziegeleiunternehmen: Beendigung der Mitgliedschaft bei Wegfall der Voraussetzungen der Mitgliedschaft bzw. Recht zum sofortigen Austritt; Beitragsregelung in der Satzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 BGB; § 39 BGB; § 58 Nr. 2 BGB; § 59 Abs. 2 S. 1 BGB; § 71 Abs. 1 S. 1 BGB
    Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein bei Wegfall der Voraussetzungen; Berechtigung eines Mitglieds zum sofortigen Austritt aus dem Verein; Anforderungen an die Beitragsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein bei Wegfall der Voraussetzungen; Berechtigung eines Mitglieds zum sofortigen Austritt aus dem Verein; Anforderungen an die Beitragsregelung

  • Judicialis

    BGB § 25; ; BGB § 39; ; BGB § 58 Nr. 2; ; BGB § 59 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 71 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein bei Wegfall der Voraussetzungen; Berechtigung eines Mitglieds zum sofortigen Austritt aus dem Verein; Anforderungen an die Beitragsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2060 (Ls.)
  • NZG 2009, 917 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Zwar ist in Rechtsprechung (vgl. RGZ 130, 375 ff., 37, BGHZ 9, 157 ff., 162.: BGH LM 2 zu § 39 BGB. LG Itzehoe NJW-RR 1989, 1531) und Literatur (vgl. Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O, Rz. 87. Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rz. 196. Merkle, Der Verein in Zivil und Steuerrecht, 10. Aufl., S. 78/79. Reichert/van Look, a.a.O., Rz. 688. Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Aufl., Rz.. 3 zu § 39 BGB) allgemein anerkannt, dass jedes Vereinsmitglied beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Recht zum sofortigen Austritt aus dem Verein hat, und zwar auch dann, wenn die Satzung dies - wie im vorliegenden Fall - ausdrücklich nicht vorsieht, sondern ausdrücklich ein Austrittsrecht nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beinhaltet.

    Diese Umstände werden in der Regel den Interessen des Mitglieds vorzugehen haben, gegen die sie abzuwägen sind (vgl. RG, a.a.O., BGHZ 9, 157 ff., 162).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 289/07

    Zulässigkeit eines Sonderbeitrags im Verein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Die mit der Mitgliedschaft verbundenen finanziellen Lasten müssen sich im überschaubaren, im Voraus wenigstens ungefähr abschätzbaren Grenzen halten (vgl. BGHZ 130, 243 ff., 247. BGH NJW-RR 2008, 1357 ff. Tz. 21).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Damit hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Kündigung um eine ordentliche Kündigung zu dem nach der Satzung nächstmöglichen Termin handeln sollte (vgl. zum umgekehrten Fall einer Umdeutung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung, wenn feststeht, dass der Kündigende das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin beenden will: BGH NJW 2003, 3053 f.).
  • BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55

    Verein. Zweckänderung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 16, 143 f., 150. BGHZ 23, 122 ff., 129. BGHZ 25, 311 ff., 316) aus einer ständigen Übung innerhalb des Vereins unter Umständen auf eine konkludente Zustimmung zu Satzungsergänzungen und -änderungen geschlossen werden.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 105, 306 ff., 313) sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als "Verfassung" des Vereins in die Satzung aufzunehmen.
  • BGH, 13.01.1955 - II ZR 249/53

    Identität bei Verein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 16, 143 f., 150. BGHZ 23, 122 ff., 129. BGHZ 25, 311 ff., 316) aus einer ständigen Übung innerhalb des Vereins unter Umständen auf eine konkludente Zustimmung zu Satzungsergänzungen und -änderungen geschlossen werden.
  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 102/94

    Umfang der Pflicht einer Genossenschaft zur Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Die mit der Mitgliedschaft verbundenen finanziellen Lasten müssen sich im überschaubaren, im Voraus wenigstens ungefähr abschätzbaren Grenzen halten (vgl. BGHZ 130, 243 ff., 247. BGH NJW-RR 2008, 1357 ff. Tz. 21).
  • LG Itzehoe, 15.06.1989 - 4 S 46/89

    Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines Vereins gegenüber einem früheren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Zwar ist in Rechtsprechung (vgl. RGZ 130, 375 ff., 37, BGHZ 9, 157 ff., 162.: BGH LM 2 zu § 39 BGB. LG Itzehoe NJW-RR 1989, 1531) und Literatur (vgl. Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O, Rz. 87. Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rz. 196. Merkle, Der Verein in Zivil und Steuerrecht, 10. Aufl., S. 78/79. Reichert/van Look, a.a.O., Rz. 688. Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Aufl., Rz.. 3 zu § 39 BGB) allgemein anerkannt, dass jedes Vereinsmitglied beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Recht zum sofortigen Austritt aus dem Verein hat, und zwar auch dann, wenn die Satzung dies - wie im vorliegenden Fall - ausdrücklich nicht vorsieht, sondern ausdrücklich ein Austrittsrecht nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beinhaltet.
  • BGH, 10.10.1957 - II ZR 101/56

    Waldinteressentenschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 16, 143 f., 150. BGHZ 23, 122 ff., 129. BGHZ 25, 311 ff., 316) aus einer ständigen Übung innerhalb des Vereins unter Umständen auf eine konkludente Zustimmung zu Satzungsergänzungen und -änderungen geschlossen werden.
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 210/77

    Beendigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft - Bestehen der Mitgliedschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.12.2008 - 8 U 182/08
    Es muss aber außerdem aus Gründen der Rechtssicherheit in der Satzung bestimmt sein, dass mit dem Wegfall dieser Voraussetzungen die Mitgliedschaft endet (vgl. BGH WM 1978, 1066 f.. Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 18. Aufl., Rz. 119. Reichert/van Look, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 6. Aufl., Rz. 692).
  • RG, 23.10.1930 - IV 721/29

    Ist der Austritt aus einem eingetragenen Verein ohne Einhaltung der

  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Zwar kann die Satzung für diesen Fall einen Verlust der Mitgliedschaft vorsehen, doch muss dies in der Satzung eindeutig geregelt sein (OLG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2008, 8 U 182/08, BeckRS 2009, 15974; BGH, Urteil vom 03.07.1978, II ZR 210/77, juris).
  • AG Ahlen, 21.12.2017 - 30 C 244/17

    Anspruch eines Tennisvereins auf Zahlung von offenen Abgeltungsbeträgen

    Die Satzung muss aber eine klare Bestimmung darüber enthalten, welche Beiträge zu entrichten sind (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 18. Dezember 2008, 8 U 182/08).

    Die Satzung muss aber eine klare Bestimmung darüber enthalten, welche Beiträge zu entrichten sind (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 18. Dezember 2008, 8 U 182/08).

  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen

    Das Berufungsgericht hat in seiner in OLGR Oldenburg 2009, 612 f. veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, die Mitgliedschaft der Beklagten sei zwar durch Aufgabe des Ziegeleibetriebes nicht automatisch bzw. nicht durch fristlose Kündigung zum 1. Dezember 2006, sondern erst durch ordentliche Kündigung zum 31. Dezember 2007 beendet worden.
  • VG Hamburg, 25.01.2021 - 17 K 4140/20

    Antrag auf Feststellung, dass ein Beschlussantrag angenommen worden ist

    Bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie dem Beklagten, bei der Satzungsänderungen der Genehmigung der zuständigen Behörde und der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger bedürfen (vgl. § 2 Abs. 2 S. 1 und 2 RAVersG), ist eine Änderung der Satzung durch eine der Satzung entgegenstehende ständige Übung ausgeschlossen (vgl. entsprechend für den eingetragenen Verein im Hinblick auf die notwendige Eintragung in das Vereinsregister OLG Oldenburg, Urt. v. 18.12.2008, 8 U 182/08, juris, Rn. 37; LG Braunschweig, Beschl. v. 16.05.2017, 6 S 66/17, juris, Rn. 18).
  • KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20

    Eintragung einer Satzungsänderung ins Vereinsregister; Gerichtliche Prüfung der

    Satzungsklauseln über die automatische Mitgliedschaftsbeendigung müssen eindeutig sein (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2012 - 11 U 174/07 -, juris-Rn. 50 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 8. Dezember 2008 - 8 U 182/08 -, juris-Rn. 22; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 1995 - 1 O 113/94 -, juris-Rn. 38; Stöber/Otto Hdb. Vereinsrecht, 11. Aufl. 2016, Rn. 313).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3069
OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08 (https://dejure.org/2009,3069)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2009 - 31 Wx 121/08 (https://dejure.org/2009,3069)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2009 - 31 Wx 121/08 (https://dejure.org/2009,3069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 68 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EGBGB Art. 3 a, 25; BGB §§ 1923, 84
    Erbfähigkeit einer nach dem Erbfall errichteten ausländischen Stiftung

  • openjur.de

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen Staatsbürgers mit schweizerischem Wohnsitz; Erbfähigkeit einer nach Eintritt des Erbfalls errichteten ausländischen Stiftung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung einer nach dem Erbfall errichteten Schweizer Stiftung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 68 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EGBGB Art. 3 a, 25; BGB §§ 1923, 84
    Erbfähigkeit einer nach dem Erbfall errichteten ausländischen Stiftung

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Erbrecht - Erbfähigkeit einer ausländischen Stiftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1019
  • FGPrax 2009, 171
  • FamRZ 2009, 1358
  • Rpfleger 2009, 456
  • NZG 2009, 917
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Die vom Landgericht vorgenommene Testamentsauslegung entspricht den dafür maßgeblichen Grundsätzen (§§ 133, 2084 BGB; vgl. hierzu BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1994, 313/318).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden oder ob dem Testament ein Inhalt beigegeben wurde, welcher mit dessen Wortlaut nicht im Einklang steht oder ob die Auslegung auf nicht verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu Auslegungsanhaltspunkten gestützt ist (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49; MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 f.).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden oder ob dem Testament ein Inhalt beigegeben wurde, welcher mit dessen Wortlaut nicht im Einklang steht oder ob die Auslegung auf nicht verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu Auslegungsanhaltspunkten gestützt ist (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49; MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 f.).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden oder ob dem Testament ein Inhalt beigegeben wurde, welcher mit dessen Wortlaut nicht im Einklang steht oder ob die Auslegung auf nicht verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu Auslegungsanhaltspunkten gestützt ist (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49; MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 f.).
  • BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins für die gesetzlichen Erben bei

    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Für eine ausländische Stiftung ist es ausreichend, dass sie nach ihrem Heimatrecht Rechtsfähigkeit erlangt; ist dies der Fall, so ist die ausländische Stiftung im Inland ipso iure rechtsfähig (BayObLG NJW 1965, 1438; Palandt/Ellenberger § 80 Rn. 3).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 1 Z 62/80
    Auszug aus OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
    Das Landgericht durfte in der Sache über die Beschwerden entscheiden, da die Voraussetzungen für eine Klärung der Erbrechtslage im Beschlusswege noch vor Stellung entsprechender Erbscheinsanträge vorlagen, der Vorbescheid des Nachlassgerichts vom 23.8.2007 also nicht unzulässig war (vgl. BayObLGZ 1980, 276; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 15 a und Keidel/Kuntze/Winkler § 84 Rn. 1; a.A. Jansen FGG 3. Aufl. § 84 Rn. 31).
  • KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15

    Nacherbschaft: Einziehung eines zugunsten einer Stiftung erteilten Erbscheins

    Nach überwiegender Auffassung in der Rspr. und Literatur, der der Senat folgen würde, wäre diese Vorschrift auch für Stiftungen unter Lebenden - entsprechend - anwendbar, sofern der Stifter vor der Genehmigung (heute: Anerkennung) stirbt (vgl. Palandt-Ellenberger a.a.O. § 84 Rn. 1; Staudinger-Hüttemann/Rawert, BGB (2010), § 84 Rn. 2), wobei § 84 BGB auch auf ausländische Stiftungen - analog - für anwendbar gehalten wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.3.1965 - BReg. 1 b Z 293/64, NJW 1965, 1438, Gründe in: RzW 1965, 474 ff.; OLG München, NJW-RR 2009, 1019).
  • LG Dortmund, 21.06.2013 - 3 O 79/11

    Anwendbarkeit belgischem oder deutschen Erbrechts bzgl. Immobiliarvermögen und

    1a Z 70/89">NJW-RR 1990, 1033; anderer Ansicht: Palandt, Art. 3 a EGBGB, Rn. 6 Art. 25 EGBGB Rn. 2 und OLG München, NJW-RR 2009, 1019).
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Rechtsprechung
   KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19573
KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07 (https://dejure.org/2008,19573)
KG, Entscheidung vom 25.11.2008 - 6 U 176/07 (https://dejure.org/2008,19573)
KG, Entscheidung vom 25. November 2008 - 6 U 176/07 (https://dejure.org/2008,19573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16 Abs. 2
    Anpassung des Ruhegehalts eines vormaligen Vorstandsmitglieds eines städtischen Versorgungsbetriebes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung des Ruhegehalts: Maßgeblichkeit des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes ? Bei Fehlen vergleichbarer Arbeitnehmergruppen ist nicht auf den Nettolohnanstieg abzustellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 408
  • NZG 2009, 917 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07
    Er macht geltend, das vom Landgericht verwendete Argument, nach dem Wortlaut der Vorschrift komme es auf die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens an, könne vorliegend wegen der bereits erstinstanzlich zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - nicht herangezogen werden, weil danach auch eine konzernweit ermittelte Vergleichsgröße zulässig sei.

    Aufgrund dieser Bestimmung, die auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes - BAG - beruht, haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und 3 BGB die Gerichte zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 Rdz 17 nach Juris).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07
    Im Urteil vom 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - hat das BAG hierzu ausgeführt, es erscheine durchaus sachgerecht, die Wertentwicklung der Betriebsrenten mit der Reallohnentwicklung zu vergleichen, die sich für die aktive Belegschaft in dem Unternehmen ergibt, das die Versorgung aufbringt. Die Reallohnentwicklung sei aufschlussreich für die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers und kennzeichne den sozialen Zusammenhang, in dem die Anpassungsprüfung stattfindet. Wenn sogar die aktive Belegschaft, auf deren Arbeitskraft das Unternehmen dringend angewiesen ist, keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten könne, wenn also die Nettoverdienste im Durchschnitt weniger anstiegen als der Preisindex für die Lebenshaltung, müssten sich auch die Betriebsrentner mit einer entsprechend geringeren Anpassungsrate begnügen. Eine Bevorzugung der Versorgungsberechtigten würde auf Unverständnis der aktiven Belegschaft stoßen und wäre in der Regel mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens schwer vereinbar (BAG a. a. O. Rdz 32).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07
    Die Begrenzung des Anpassungsbedarfs der Versorgungsempfänger auf die Verdienstentwicklung bei den aktiven Arbeitnehmern ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG geboten, "weil der Arbeitgeber sonst Unverständnis und Unzufriedenheit der aktiven Arbeitnehmer befürchten muss" (Urteil vom 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - Rdz 17 m. w. N.).
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