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   OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10   

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https://dejure.org/2010,8097
OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10 (https://dejure.org/2010,8097)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.06.2010 - 6 W 30/10 (https://dejure.org/2010,8097)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 6 W 30/10 (https://dejure.org/2010,8097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 18 Abs. 2 S. 1; GmbHG § 4
    Keine Irreführung bei Verwendung eines fiktiven Personennamens in der Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Verwendung des Namens einer fiktiven Person in der Firma einer GmbH

  • Justiz Thüringen

    § 18 Abs 2 S 1 HGB, § 4 GmbHG
    GmbH: Irreführungseignung bei Verwendung des Namens einer fiktiven Person für eine Personenfirma; gesetzlicher Ausschluss der Firmenbezeichnung ohne Gesellschafterbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18 Abs. 2; GmbHG § 4
    Irreführung durch Verwendung des Namens einer fiktiven Person in der Firma einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1128
  • DNotZ 2010, 935
  • NZG 2010, 1354
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 21.10.2002 - 8 Wx 23/02

    Keine Verwendung bekannter Personennamen als Firmennamen

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10
    Das Verbot der Irreführung setzt bereits dann ein, wenn die in der Firma bezeichnete Person für die angesprochenen Verkehrskreise eine wenn auch geringfügige Relevanz hat und deshalb der durch die Verwendung des Personennamens begründete Schluss auf eine maßgebliche Beteiligung des Namensträgers von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entscheidung ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002, Az. 8 Wx 23/02, juris; LG München, Beschluss vom 26.10.2006, Az. 17 HK T 16920/06, juris; vgl. LG Limburg, Beschluss vom 15.09.2005, Az. 6 T 2/05, GmbHR 2006, 261-262).

    Eine besondere Bedeutung des Personennamens ist vor allem dann gegeben, wenn der Person im Zusammenhang mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich ein gewisses Vertrauen entgegengebracht wird, d.h. wenn die Person für die angesprochenen Fachkreise ein "bekannter Name" ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002, aaO; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 4 Rn. 35; vgl. LG Wiesbaden, Beschluss vom 07.04.2004, Az. 12 T 3/04, NJW-RR 2004, 1106).

  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10
    Die Irreführungseignung ist daher in der Regel normativ festzustellen (OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, juris).
  • LG Limburg, 15.09.2005 - 6 T 2/05
    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10
    Das Verbot der Irreführung setzt bereits dann ein, wenn die in der Firma bezeichnete Person für die angesprochenen Verkehrskreise eine wenn auch geringfügige Relevanz hat und deshalb der durch die Verwendung des Personennamens begründete Schluss auf eine maßgebliche Beteiligung des Namensträgers von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entscheidung ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002, Az. 8 Wx 23/02, juris; LG München, Beschluss vom 26.10.2006, Az. 17 HK T 16920/06, juris; vgl. LG Limburg, Beschluss vom 15.09.2005, Az. 6 T 2/05, GmbHR 2006, 261-262).
  • LG Wiesbaden, 07.04.2004 - 12 T 3/04

    Irreführung durch einen Firmenbestandteil; Fehlende Zugrundlegung des Namens

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10
    Eine besondere Bedeutung des Personennamens ist vor allem dann gegeben, wenn der Person im Zusammenhang mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich ein gewisses Vertrauen entgegengebracht wird, d.h. wenn die Person für die angesprochenen Fachkreise ein "bekannter Name" ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002, aaO; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 4 Rn. 35; vgl. LG Wiesbaden, Beschluss vom 07.04.2004, Az. 12 T 3/04, NJW-RR 2004, 1106).
  • LG Frankfurt/Oder, 16.05.2002 - 32 T 3/02

    Ablehnung der Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister; Eignung der

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10
    Denn die Verkehrskreise, die mit diesem Unternehmen geschäftlich verkehren, würden im Regelfall davon ausgehen, die namentlich genannte Person bestimme die Geschicke der Gesellschaft an maßgeblicher Stelle, sei es als Geschäftsführer oder Gesellschafter (LG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 16.05.2002, Az. 32 T 3/02 = GmbHR 2002, 966-967).
  • OLG Rostock, 17.11.2014 - 1 W 53/14

    Handelsregistereintragung einer GmbH: Eintragungshindernis bei Bildung der

    Eine Personenfirma ohne Gesellschafterbezug ist folglich seit der Reform gesetzlich nicht (mehr) verboten (OLG Jena, Beschluss vom 22.06.2010 - 6 W 30/10 -, NZG 2010, 1354, zitiert nach juris; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., § 4, Rz. 34).

    Ebenso war es auch bereits vor der Reform nicht notwendig, dass der namensgebende Gesellschafter auf die Geschicke der Gesellschaft maßgeblichen Einfluss auszuüben vermochte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22.06.2010 - 6 W 30/10 -, a.a.O.; Fastrich, a.a.O., Rz. 12).

    Dann kann der Namensträger Bedeutung für die wirtschaftlichen Entscheidungen der angesprochenen Verkehrskreise haben, die dem Namensträger ein gewisses Vertrauen entgegenbringen (OLG Jena, Beschluss vom 22.06.2010 - 6 W 30/10 -, a.a.O.; Bayer, a.a.O., Rz. 35).

    Den angesprochenen Verkehrskreisen ist es grundsätzlich gleichgültig, wer als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt ist, es sei denn, es liegt der genannte Ausnahmefall vor (LG München I, Beschluss vom 26.10.2006 - 17 HK T 16920/06 -, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 22.06.2010 - 6 W 30/10 -, a.a.O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 11 W 13/11 - BeckRS, 07893).

  • OLG Jena, 10.10.2013 - 6 W 375/12

    Eintragungsfähigkeit einer Firma im Handelsregister: Irreführungseignung bei

    Außerdem sei hier die Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts zur Verwendung des Namens einer fiktiven Person in der Firma einer GmbH einschlägig (Senatsbeschluss vom 22.06.2010 - 6 W 30/10).

    Die Irreführungseignung ist daher in der Regel normativ festzustellen (Senatsbeschlüsse vom 22.06.2010 - 6 W 30/10, juris Rn. 11; vom 29.08.2011 - 6 W 162/11, juris Rn. 11).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin führen auch die Gründe des Senatsbeschlusses vom 22.06.2010 (6 W 30/10) zu keiner anderen Beurteilung.

  • OLG Stuttgart, 08.03.2012 - 8 W 82/12

    Handelsregisteranmeldung einer GmbH: Irreführungsgefahr über den

    Hierdurch soll die Prüfungsintensität auf ein "Grobraster" reduziert werden (OLG Stuttgart/Senat Justiz 2000, 126, und NJW-RR 2001, 755; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2002, Az. 8 Wx 23/02, in juris; OLG Hamm Rpfleger 2007, 221; OLG Dresden NZG 2010, 1237; OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010, Az. 9 W 53/10, in juris; Thüringer OLG NZG 2010, 1354, und NZG 2011, 1191; Hopt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 35. Auflage 2012, § 18 HGB Rn. 9 ff.; Müther, Das Handelsregister in der Praxis, 2. Auflage 2007, Rn. 28 ff.; je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - 3 Wx 81/16

    Zulässigkeit der Verwendung des Namens des verstorbenen Urgroßvaters der

    Maßgebend ist also auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" abzustellen (Thür.OLG MDR 2010, 1128).
  • OLG München, 08.11.2012 - 31 Wx 415/12

    Eintragungsfähigkeit einer Firma im Handelsregister: Verwendung eines fiktiven

    Nach der aktuellen Fassung des § 18 Abs. 2 HGB kann die Eintragung einer Firma in das Handelsregister nur dann abgelehnt werden, wenn der gewählte Firmenname über geschäftliche Verhältnisse irreführt, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind (vgl. etwa MK-HGB/Heidinger, 2. Aufl. 2005, Rn. 22 vor § 17 HGB m.w.N.; aber auch aus der Rechtsprechung LG Landshut, MittBayNot 2000, 333; OLG Oldenburg, BB 2001, 1373; LG Frankfurt/Oder GmbHR 2002, 966; LG Limburg, GmbHR 2006, 261[262]; OLG Saarbrücken, Rpfleger 2006, 415 sowie OLG Jena, NZG 2010, 1354).

    Das LG Landshut hat bereits in MittBayNot 2000, 333 darauf verwiesen, dass sich bei einer deutschen Personenfirma niemand darauf verlassen kann, dass die in der Firma genannte Person dieser noch angehört (ähnlich zur Kommanditgesellschaft: OLG Saarbrücken, Rpfleger 2006, 415; s.a. OLG Jena, NZG 2010, 1354 zur GmbH).

  • OLG Jena, 29.08.2011 - 6 W 162/11

    Firmenkennzeichnung: Verständnis des informierten Durchschnittsverbrauchers von

    Die Irreführungseignung ist daher in der Regel normativ festzustellen (Senatsbeschluss vom 22.6.2010, Az. 6 W 30/10, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 28.4.2010, Az. 31 Wx 117/09, juris Rn. 14).
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