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   LG Essen, 09.06.2010 - 42 O 100/09   

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https://dejure.org/2010,2226
LG Essen, 09.06.2010 - 42 O 100/09 (https://dejure.org/2010,2226)
LG Essen, Entscheidung vom 09.06.2010 - 42 O 100/09 (https://dejure.org/2010,2226)
LG Essen, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 42 O 100/09 (https://dejure.org/2010,2226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 5 Abs. 3; 34
    Einziehung von Geschäftsanteilen darf Übereinstimmung von Nennbetragsumme der Geschäftsanteile mit Stammkapitalnicht beeinträchtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gesellschafters gegenüber einem Transportunternehmen und Logistikunternehmen auf Beachtung seiner Rechte als Gesellschafter; Erfordernis der Übereinstimmung der Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile eines Gesellschafters mit dem Stammkapital auch bei ...

  • Betriebs-Berater

    Einziehung von Geschäftsanteilen und Anpassung von Nennwertsumme oder Stammkapital

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einziehung von Geschäftsanteilen nur bei Übereinstimmung der Nennbeträge mit Stammkapital

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Beschlussmängel, Einziehung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Rechtsmissbrauch, Stammkapital

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit von Einziehungsbeschlüssen bei fehlender Anpassung von Nennwertsumme und Stammkapital

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einziehung von Geschäftsanteilen und Anpassung von Nennwertsumme oder Stammkapital

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2052 (Ls.)
  • BB 2010, 2399
  • BB 2010, 2430
  • NZG 2010, 867
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 25/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einziehung von Mitgliedschaftsrechten;

    Auszug aus LG Essen, 09.06.2010 - 42 O 100/09
    Damit läuft das Begehren des Verfügungsklägers nicht allein darauf hinaus, ihm aufgrund eines bloß anfechtbaren Einziehungsbeschlusses verloren gegangene Gesellschafterrecht wieder einzuräumen, was die Annahme des Vorliegens einer an besondere Bedingungen zu knüpfende Leistungsverfügung rechtfertigen könnte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf vom 16.1.2008 - VI-U (Kart) 25/07), sondern das Begehren des Verfügungsklägers ist hier darauf gerichtet, bereits erfolgte und weiter drohende Beeinträchtigungen seiner bestehenden Gesellschafterstellung abzuwehren.
  • BGH, 02.12.2014 - II ZR 322/13

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils: Nichtigkeit eines Beschlusses der

    Die Vertreter der zuletzt genannten Meinung (OLG München, Beschluss vom 21. September 2011 - 7 U 2413/11, juris Rn. 3 ff.; LG Essen, NZG 2010, 867, 868 f.; LG Neubrandenburg, ZIP 2011, 1214; Görner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 34 Rn. 26; T. Fleischer in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., GmbHG, § 34 Rn. 23; BeckOKGmbHG/Ziemons/Jaeger, Stand: 1. März 2014, § 5 Rn. 93; Gehrlein, Der Konzern 2007, 771, 774; Heckschen, NZG 2010, 521, 524; Römermann, DB 2010, 209 f.; Wachter, GmbHR 2008, Sonderheft MoMiG 5, 11; Meyer, NZG 2009, 1201, 1202; Haberstroh, NZG 2010, 1094 ff.; für Anfechtbarkeit: Michalski/Sosnitza, GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 122; Clevinghaus, RNotZ 2011, 449, 460 f.) berufen sich auf den Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG.
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 315/10

    GmbH: Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses bei Divergenz zwischen

    Demgegenüber haben das Landgericht Essen (NZG 2010, 867 ff.) und das Landgericht Neubrandenburg (ZIP 2011, 1214) die Auffassung vertreten, dass angesichts der klaren und unmissverständlichen Regierungsbegründung ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG die Nichtigkeit des Einziehungsbeschlusses nach § 134 BGB nach sich ziehe.
  • OLG Rostock, 27.06.2012 - 1 U 59/11

    GmbH: Voraussetzungen der Zwangseinziehung eines Gesellschafteranteils;

    Entgegen der Gesetzesbegründung des § 5 GmbHG in der Neufassung durch das MoMiG (BT-Drucks. 16/6140 v. 25.07.2007, S. 31) und einer dazu in der Rechtsprechung aufgetretenen Meinung (vgl. LG Essen, Urteil vom 09.06.2010, Az.: 42 O 100/09, NZG 2010, 867ff. = GmbHR 2010, 1034; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011, Az. 7 U 2413/11, DNotI-Report, 2012, 30, zitiert nach juris), wie sie auch in der angefochtenen Entscheidung [ZIP 2011, 1214 = GmbHR 2011, 823] vertreten worden ist, wird vom Senat kein Anlass gesehen, von einem erweiterten Konvergenzgebot auszugehen, da die überzeugenderen Argumente gegen eine solche Erweiterung sprechen.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 17 U 22/13

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel für Streitigkeiten unter den Gesellschaftern

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 15.11.2011 - DNotI-Report 2012, 30 in einem obiter dictum ), das Landgericht Essen (NZG 2010, 867 ff.) und das Landgericht Neubrandenburg (ZIP 2011, 1214) die Auffassung vertreten, dass angesichts der Regierungsbegründung ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG die Nichtigkeit des Einziehungsbeschlusses nach § 134 BGB nach sich ziehe.
  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 32 O 72/12

    Gültigkeit der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzgl. Einziehung von

    Zum einen verstößt diese Entscheidung gegen § 5 Abs. 3 S. 2 GmbH, da wegen des Fehlens einer neuen Anteilsbildung die nunmehrige Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile nicht mehr mit dem Stammkapital übereinstimmt (vgl. OLG München DNotI-Report 2012, 30; LG Essen NZG 2010, 867ff).
  • LG Neubrandenburg, 31.03.2011 - 10 O 62/09

    GmbH-Geschäftsanteil - Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses

    Das Gericht schließt sich insoweit vollinhaltlich der Begründung des Landgerichts Essen in seiner Entscheidung vom 09.06.2010 (NZG 2010, 867 - 869) an.
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2413/11

    GmbH: Korrespondenzgebot bei der zwangsweisen Einziehung von Geschäftsanteilen

    3 1. Die Anwendbarkeit des Korrespondenzgebots (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG) bei der zwangsweisen Einziehung von Geschäftsanteilen wird bislang von der untergerichtlichen Rechtsprechung (etwa LG Essen NZG 2010, 867, 868/869; LG Neubrandenburg ZIP 2011, 1214), auf die sich auch das Erstgericht beruft, sowie der wohl herrschenden Literaturmeinung (etwa Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, 17. Aufl. 2009, § 5 Rdnr. 6; Gehrlein, Der Konzern 2007, 771, 774; Greitemann, in: Saenger/Inhester, GmbHG, 2011, § 34 Rdnr. 59; Katschinski/Rawert, ZIP 2008, 1993, 1997; Meyer, NZG 2009, 1201, 1202; Römermann, DB 2010, 209/210; Veil, in: Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2010, Nachtrag MoMiG § 5 Rdnr. 10) bejaht.
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