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   OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11   

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OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11 (https://dejure.org/2012,11654)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 U 39/11 (https://dejure.org/2012,11654)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 (https://dejure.org/2012,11654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Übertragung von Anteilen einer mit der Verwaltung von Vermögen befassten Familiengesellschaft; Wirkung einer Entgeltvereinbarung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten; Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Zugehörigkeit ...

  • RA Kotz

    Übertragung von GbR-Anteilen als Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516; BGB § 2314; BGB § 2329
    Rechtsnatur der Übertragung von Anteilen einer mit der Verwaltung von Vermögen befassten Familiengesellschaft; Wirkung einer Entgeltvereinbarung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten; Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Zugehörigkeit ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen führt zur Pflichtteilsergänzung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 63 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 516, 2314, 2329
    Übertragung von GbR-Anteilen als Schenkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 1423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Der IVa-Senat des BGH hat diese Grundsätze in seinem Urteil vom 26. März 1981 (NJW 1981, 1956 f = WM 1981, 623 f, hier ging es nun um einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung) in Bezug genommen (bei juris Rnr. 11), indes dort unter Auswertung der Umstände jenes Einzelfalles die Möglichkeit einer Ausnahme dargelegt.

    Indes ergibt sich gerade aus der Entscheidung des IVa-Senats des BGH (in NJW 1981, 1956 f. = WM 1981, 623 f.) deutlich, dass die Frage, ob die Aufnahme eines Gesellschafters in die oHG - oder eben auch in eine GbR - eine Schenkung darstellt, anhand des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Umständen zu entscheiden ist und sich "nicht mit einem flüchtigen Blick in den Kommentar beantwortet" (Mayer, ZEV 2003, 355, 356; Pawlytta in Mayer/Süß ua, Handbuch des Pflichtteilsrechts, 2. Aufl. 2010, § 7 Rnr. 71).

    Es folgt damit letztlich nur den schon in BGH NJW 1981, 1956 f vorgegebenen Kriterien.

    Hinter der zitierten älteren Rechtsprechung des Gesellschaftsrechts-Senats des BGH steht der Gesichtspunkt, das Interesse an der Fortführung eines Unternehmens über den Tod eines Gesellschafters hinaus zu stützen und zwar unter möglichst weitgehender Vermeidung von die Fortführung erschwerenden Abfindungsansprüchen (so analysiert gerade der IVa-Senat des BGH die Rechtsprechung des II. Senats, NJW 1981, 1956 f bei juris Rn. 12; siehe auch Pawlytta, aaO., § 7 Rn. 70).

  • BGH, 11.05.1959 - II ZR 2/58

    Verzicht auf die Anordnung der Parteivernehmung durch Beweisbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Dies verbiete grundsätzlich die Annahme einer - sei es auch nur gemischten - Schenkung (BGH WM 1959, 719 ff., bei juris Rnr. 22; BGH BB 1965, 472, bei juris Rnr. 15; BGH NJW 1990, 2616 ff., bei juris Rnr. 15 - dort unter ausdrücklichem Hinweis auf verschiedene Bedenken im Schrifttum gegen diese Rechtsprechung, auf die der BGH in jener Entscheidung allerdings nicht eingeht, weil es dort um die Zuwendung eines Kommanditanteiles ging und insoweit eine Schenkung gerade in Betracht kam, denn der Kommanditist haftet nicht persönlich und ist im Regelfall auch nicht zur Geschäftsführung verpflichtet; dem II. Senat des BGH folgend KG DNotZ 1978, 109, 111).

    Denn bereits der II. Senat des BGH hat in der von der Beklagten zitierten Entscheidung NJW 1959, 1433 = WM 1959, 719 f., bei juris Rn. 22, wie folgt hervorgehoben:.

  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 243/89

    Schenkung eines Kommanditanteils; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Dies verbiete grundsätzlich die Annahme einer - sei es auch nur gemischten - Schenkung (BGH WM 1959, 719 ff., bei juris Rnr. 22; BGH BB 1965, 472, bei juris Rnr. 15; BGH NJW 1990, 2616 ff., bei juris Rnr. 15 - dort unter ausdrücklichem Hinweis auf verschiedene Bedenken im Schrifttum gegen diese Rechtsprechung, auf die der BGH in jener Entscheidung allerdings nicht eingeht, weil es dort um die Zuwendung eines Kommanditanteiles ging und insoweit eine Schenkung gerade in Betracht kam, denn der Kommanditist haftet nicht persönlich und ist im Regelfall auch nicht zur Geschäftsführung verpflichtet; dem II. Senat des BGH folgend KG DNotZ 1978, 109, 111).

    Deshalb können die Ausführungen des BGH zur Aufnahme eines Gesellschafters als Kommanditist (hier ist die Annahme einer gemischte Schenkung auch nach der Rechtsprechung des für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Senats möglich, BGH NJW 1990, 2616 ff.) entsprechend angewendet werden (so OLG Frankfurt aaO.).

  • BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 171/83

    Auslegung einer Klausel in einem Grundstücksüberlassungsvertrag; Vorbehalt einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Die Beklagte hat allerdings schon erstinstanzlich zu Recht hervorgehoben, dass Parteien eines unentgeltlichen Geschäftes nachträglich eine Entgeltvereinbarung treffen könnten (BGH NJW-RR 1986, 164; FamRZ 1989, 732 ff, bei juris Rnr. 10; ZEV 2007, 326 f. bei juris Rnr. 14).
  • BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 338/87

    Erfüllung der Ehegattenunterhaltspflicht durch Mitarbeit im Betrieb des anderen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Die Beklagte hat allerdings schon erstinstanzlich zu Recht hervorgehoben, dass Parteien eines unentgeltlichen Geschäftes nachträglich eine Entgeltvereinbarung treffen könnten (BGH NJW-RR 1986, 164; FamRZ 1989, 732 ff, bei juris Rnr. 10; ZEV 2007, 326 f. bei juris Rnr. 14).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 258/05

    Rechte des Pflichtteilsberechtigten bei nachträglicher Entgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Die Beklagte hat allerdings schon erstinstanzlich zu Recht hervorgehoben, dass Parteien eines unentgeltlichen Geschäftes nachträglich eine Entgeltvereinbarung treffen könnten (BGH NJW-RR 1986, 164; FamRZ 1989, 732 ff, bei juris Rnr. 10; ZEV 2007, 326 f. bei juris Rnr. 14).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Erst der Vergleich beider kann aber ergeben, ob das auffallende, grobe Missverhältnis vorliegt, dass den Schluss auf den § 516 BGB erforderliche Einigung über die teilweise Unentgeltlichkeit naheliegt (BGHZ 59, 132, 136), und inwieweit besondere Umstände vorliegen, die eine Abweichung von den Grundsatz rechtfertigen, die Aufnahme eines Gesellschafters in eine offene Handelsgesellschaft stelle im Allgemeinen keine Schenkung im Sinne von § 516 BGB dar....".
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Allerdings findet sich auch die Auffassung, dass der BGH seine Grundsätze zu im Regelfall fehlenden Schenkungen bei Aufnahme eines Dritten ohne eigene Kapitaleinlage als persönlich haftender Gesellschafter in eine oHG oder eine KG auf die unentgeltliche Aufnahme in eine Außen-GbR übertragen werde (Koch in MüKo- BGB , aaO.:, § 516 Rn. 90), In der Tat hat er die Dogmatik der GbR zwischenzeitlich stark derjenigen der oHG angenähert und folgt (seit BGH NJW 1999, 3483 ) der sog. Akzessorietätstheorie.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Das Pflichtteilsrecht wird durch die Erbrechtsgarantie von Art. 14 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet und ist also verfassungsrechtlich geschützt, wie in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsrecht sehr deutlich herausgearbeitet worden ist (BVerfG NJW 2005, 1561 ff).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94

    Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11
    Zitiert wird dazu regelmäßig das Urteil des OLG Frankfurt (in NJW-RR 1996, 1123 ff., bei juris Rnr. 10) und - dort allerdings Ausführungen nur am Rande - das Urteil des OLG Koblenz (in ZEV 2002, 321 f., bei juris Rnr. 17).
  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 1272/01

    Zustimmungspflicht zur Grundbuchberichtigung eines Gesellschafters- Beweislast

  • OLG Schleswig, 15.08.2006 - 3 U 63/05

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzung für die Wertermittlung eines verschenkten

  • KG, 10.03.1977 - 12 U 1601/76

    Aufhebung eines Urteils wegen eines Verfahrensmangels; Verurteilung zur Zahlung

  • BGH, 03.06.2020 - IV ZR 16/19

    Schenkung i.S.v. § 2325 Abs. 1 BGB

    Die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die als Gegenleistung für die Aufnahme in eine Personengesellschaft übernommen werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Juli 1990 - II ZR 243/89, BGHZ 112, 40 unter I 1 a bb [juris Rn. 15]; OLG Schleswig NZG 2012, 1423, 1425 f. [juris Rn. 56 ff.]), trifft einen Mitgesellschafter bereits vor einer Anwachsung weiterer Gesellschaftsanteile beim Tod eines anderen Gesellschafters.
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Hamburg, 15.01.2019 - 2 U 3/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf die für den Todesfall vereinbarte

    Weiter differenzierend wird angeführt, dass sich die dargestellte Rechtsprechung, die die Übertragung des Anteils an einer oHG bzw. KG oder die Aufnahme eines Dritten in das Geschäft eines Einzelkaufmanns betrifft, nicht ohne weiteres auf lediglich vermögensverwaltende Gesellschaften bürgerlichen Rechts übertragen lasse, die sich in Familienhand befinden (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 Rn. 45, juris; Erman-Röthel § 2325 Rn. 8).

    Mit dieser verfassungsrechtlichen Garantie ist nicht vereinbar, wenn Grundvermögen über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an bestimmte Familienmitglieder der Pflichtteilsergänzung wirksam entzogen werden könnte (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 Rn. 46).

  • OLG Hamm, 09.09.2013 - 5 U 139/12

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer BGB -Gesellschaft hinsichtlich der

    Denn auch die in Bezug auf die GbR ergangene Rechtsprechung betrifft nur Schenkungen im Sinne des § 516 BGB (vgl. zur GbR: Urteil des OLG Schleswig v. 27.03.2012, Az.: 3 U 39/11, NZG 2012, 1423).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314

    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Hamburg, 04.12.2018 - 2 U 3/18
    Weiter differenzierend wird angeführt, dass sich die dargestellte Rechtsprechung, die die Übertragung des Anteils an einer oHG bzw. KG oder die Aufnahme eines Dritten in das Geschäft eines Einzelkaufmanns betrifft, nicht ohne weiteres auf lediglich vermögensverwaltende Gesellschaften bürgerlichen Rechts übertragen lasse, die sich in Familienhand befinden (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 Rn. 45, juris; Erman-Röthel § 2325 Rn. 8).

    Mit dieser verfassungsrechtlichen Garantie ist nicht vereinbar, wenn Grundvermögen über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an bestimmte Familienmitglieder der Pflichtteilsergänzung wirksam entzogen werden könnte (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 Rn. 46).

  • LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17

    Voraussetzungen des Wertermittlungsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten;

    Folgerichtig spricht etwa die Fortsetzung eines Gewerbebetriebes durch familienfremde Gesellschafter eher für eine Unentgeltlichkeit als der vorliegende Sachverhalt, in dem zwei sich sehr nahe stehende (verheiratete) Gesellschafter vorsehen, eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft bei Tod eines Ehegatten aufzulösen (siehe auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 -, Rn. 43 ff., juris).
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