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   KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28672
KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13 (https://dejure.org/2013,28672)
KG, Entscheidung vom 20.09.2013 - 12 W 40/13 (https://dejure.org/2013,28672)
KG, Entscheidung vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 (https://dejure.org/2013,28672)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 4 Nr 1 GmbHG, § 13 Abs 3 GmbHG, § 31 Abs 1 HGB, § 54 HGB
    Handelsregistereintragung der GmbH: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift durch einen Handlungsbevollmächtigten

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §12 Abs. 1 Satz 2, § 31 Abs. 1, § 54; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1, § 13 Abs. 3, § 35 Abs. 1, 2, § 78
    Ermächtigung eines Handlungsbevollmächtigten zur Anmeldung der Adressänderung einer GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift einer GmbH durch einen Handlungsbevollmächtigten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ermächtigung eines Handlungsbevollmächtigten zur Anmeldung der geänderten Geschäftsanschrift der GmbH

  • Betriebs-Berater

    Ermächtigung eines Handlungsbevollmächtigten zur Anmeldung der Änderung einer Geschäftsanschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 54; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1
    Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift einer GmbH durch einen Handlungsbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich für eine Registeranmeldung eines Handlungsbevollmächtigten bedienen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung Handelsregister, Geschäftsanschrift, Geschäftsführer, Handlungsvollmacht, Inhalt der Anmeldung, Prokurist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ermächtigung eines Handlungsbevollmächtigten zur Anmeldung der Änderung einer Geschäftsanschrift

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Änderung der Geschäftsanschrift, Vertretung bei Handelsregisteranmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 270
  • BB 2013, 2689
  • NZG 2014, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 27.01.2011 - 11 W 4/11

    GmbH: Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung der Änderung der

    Auszug aus KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13
    Die Verpflichtung zur Anmeldung späterer Änderungen der Geschäftsanschrift folgt aus § 13 Abs. 3 GmbHG, § 31 Abs. 1 HGB (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27.01.2011, 11 W 4/11, zitiert nach juris, Rn. 6).

    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da diesem Ergebnis die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 27. Januar 2011 (11 W 4/11) nicht entgegensteht.

  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Auszug aus KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13
    Durch die hier vorliegende Handlungsvollmacht ermächtigte der zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigte Geschäftsführer den Bevollmächtigten "zur Vornahme aller zum Handelsgewerbe gehörigen Geschäfte der Gesellschaft" "sowie zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung" (zur Zulässigkeit einer solchen rechtsgeschäftlichen Vollmacht zur Vertretung des Geschäftsführers vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2008, II ZR 107/07, Rn. 8 bei juris).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZB 13/91

    Erfüllung von Anmeldepflichten durch den Prokuristen

    Auszug aus KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13
    Nach § 12 Abs. 1 S. 2 HGB können Anmeldungen zum Handelsregister aber auch durch rechtsgeschäftliche Vertreter erfolgen, die dazu keine Spezialvollmacht benötigen, sondern lediglich eine Vollmacht, aus der sich allgemein ergibt, dass sie auch Anmeldungen der in Frage stehenden Art mit einschließt (BGH, Beschluss vom 02.12.1991, II ZB 13/91, zitiert nach juris, Rn. 5, Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 20.01.2010, 2 W 182/09, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im

    Auszug aus KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13
    Nach § 12 Abs. 1 S. 2 HGB können Anmeldungen zum Handelsregister aber auch durch rechtsgeschäftliche Vertreter erfolgen, die dazu keine Spezialvollmacht benötigen, sondern lediglich eine Vollmacht, aus der sich allgemein ergibt, dass sie auch Anmeldungen der in Frage stehenden Art mit einschließt (BGH, Beschluss vom 02.12.1991, II ZB 13/91, zitiert nach juris, Rn. 5, Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 20.01.2010, 2 W 182/09, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • KG, 04.05.2016 - 22 W 128/15

    Handelsregister: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift durch einen

    § 31 HGB ist aber gerade eine einen Kaufmann betreffende Vorschrift (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 9; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11-, juris, Rn. 6).

    Ob es sich bei der Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift um eine Maßnahme handelt, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt, oder ob es sich um eine Organisationsmaßnahme handelt, die dadurch einem Zugriff des Prokuristen entzogen ist, ist umstritten (Betrieb: KG Berlin, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 14; Organisation: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2014, 11 Wx 17/14, juris, Rn. 4).

    So hat der bisher für die Registersachen zuständige 12. Zivilsenat des Kammergerichts die Auffassung vertreten, dass Umzüge häufiger vorkämen, gerade keine Verlegung des Gesellschaftssitzes vorläge, die Geschäftsanschrift frei wählbar sei und jedenfalls in dem von ihm zu entscheidenden Fall keine wesentliche Bedeutung gehabt habe, weil der Umzug innerhalb von Berlin erfolgt sei; auch der Gläubigerschutz verlange keine Anmeldung durch den Geschäftsführer (KG, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 11 Wx 17/14

    Handelsregistereintragung der GmbH: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift

    Die Geschäftsanschrift hat mithin keine so untergeordnete Bedeutung, als dass ihre Anmeldung beim Handelsregister als Geschäft des laufenden Betriebs eines Handelsgewerbes anzusehen wäre (so aber KG, NZG 2014, 150 mit zust. Anm. Kunkel, jurisPR-HaGesR 2/2014 Anm. 3).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - 3 Wx 31/14

    Auslegung einer Vollmacht des Alleingeschäftsführers zur Vertretung einer GmbH

    Die Verpflichtung zur Anmeldung späterer Änderungen der Geschäftsanschrift folgt aus § 13 Abs. 3 GmbHG, § 31 Abs. 1 HGB (KG, NZG 2014, 150; OLG Hamburg, Beschluss v. 27.01.2011 - 11 W 4/11, BeckRS 2011, 19553).
  • KG, 31.05.2016 - 22 W 17/16

    Handelsregister: Festsetzung eines Zwangsgeldes bei Nichtmitteilung der Änderung

    Denn § 31 Abs. 1 HGB ist in Bezug auf die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift auch bei der GmbH anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az.: 22 W 128/15, S. 3 der BA; 12. Zivilsenat, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 9; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11-, juris, Rn. 6).
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